Verhetzung im Netz: Vier Prozesse und ein Urteil

Die Prozesse in Graz haben mit zwei Freisprüche, einer Unzuständigkeit und drei Monaten bedingt für einen 57-Jährigen geendet.

Vier Verhandlungen hat es am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Verhetzung auf Facebook gegeben, verurteilt wurde nur einer der Beschuldigten. In zwei Fällen erfolgte ein Freispruch, einmal fühlte sich der Richter nicht zuständig. Ein 57-Jähriger wurde zu drei Monaten Haft verurteilt, weil er etwas von "Rettungsringen aus Eisen" für Bootsflüchtlinge gepostet hatte.

Richter Christoph Lichtenberg hatte es mit ganz unterschiedlichen Fällen und auch Angeklagten zu tun, denen nur eines gemeinsam war: Alle vier Männer hatten Äußerungen auf Facebook zum Besten gegeben, die die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hatten. Recht klar war der erste Fall, wo ein 57-jähriger Wiener zu einem Bild von Überlebenden auf einem Flüchtlingsschiff dazuschrieben hatte: "Rettungsringe aus Eisen". Laut Richter eindeutig Verhetzung, der Angeklagte sprach von "Dummheit", war aber mit den drei Monaten bedingt ganz zufrieden.

Hakenkreuz und "Heim ins Reich"

Der zweite eifrige Facebook-Schreiber, ein zwölfmal vorbestrafter 34-Jähriger, hatte eine Gruppe gegründet, die sich "Wir sind das Volk - Österreich" nannte. Er wollte dort eigentlich "schöne Bilder von Österreich hineinstellen", meinte er, geworden sind es dann aber doch Bilder von nackten Frauen mit Hakenkreuz und dazu der Text "Heim ins Reich", kombiniert mit heftigen Äußerungen gegen den Islam.

"Ich war alkoholisiert und meine Freundin ist von drei Moslems belästigt worden", so seine Rechtfertigung. Doch der Richter sah hier keine Verhetzung, er vermutete eher Wiederbetätigung und erklärte sich für nicht zuständig, da in diesem Fall Geschworene urteilen müssen.

Angeklagter sprach von "hohen Emotionen"

Anschließend kam ein 44-Jähriger Steirer, der auf Facebook zu einem Bericht über eine angebliche Vergewaltigung durch einen Asylwerber geschrieben hatte: "Warum schneiden sie ihm den Kopf nicht runter und töten seine Familie, wie sie es im Herkunftsland getan hätten."

Auch hier seien "hohe Emotionen" im Spiel gewesen, ansonsten habe er aber nichts gegen Ausländer, sondern sei sogar mit einigen befreundet, beteuerte er. Der Richter nahm es als "geschmacklose Bemerkung", die sich aber nicht gegen eine Gruppe richtete und sprach den Mann frei.

Flüchtlingshelfer als Hetzer angeklagt

Im vierten Fall ging es wieder um einem Kommentar auf Facebook, und zwar zu einem Bild von Flüchtlingen an der Grenze in Spielfeld. "Selber schuld, wenn sie so blöd sind und jeden reinlassen. Ein Bus, Gas rein und fertig". Zunächst war wegen dieser und ähnlicher Äußerungen Wiederbetätigung angeklagt gewesen, doch ein Anklageeinspruch reduzierte alles auf Verhetzung.

Es erfolgte schließlich ein Freispruch für den 40-Jährigen, der selbst bei der Rettung an der Grenze mitgeholfen hatte, die Flüchtlinge zu versorgen. Zum Tatzeitpunkt waren Flüchtlinge nämlich per Gesetz nicht als Gruppe definiert, was sich mittlerweile geändert hat. Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig. Ein Einspruch der Staatsanwaltschaft zumindest in einigen Fällen dürfte sicher erfolgen.

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