Schießerei in Wien: Berufsrichter kippen das Urteil der Laien

Der Angeklagte vor Beginn des Prozesses.
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Geschworene wollten einen Freispruch, der Richtersenat hielt dies für verfehlt.

Wien. Mit einem Knalleffekt endete der Mordversuchsprozess gegen den 37-jährigen Serben Slobodan C. Nachdem die Geschworenen mit 8:0 Stimmen, also mit klarem Votum, zu einem Freispruch im Zweifel gelangt waren, setzte ein dreiköpfiger Berufsrichtersenat (Vorsitz: Richter Andreas Böhm) des Straflandesgerichts Wien das Urteil aus. Wegen Rechtsirrtums der Geschworenen.
Damit ist der Spruch unwirksam. Der Oberste Gerichtshof wird eine Neuaustragung des Prozesses in die Wege leiten. Ein anderer Senat wird zuständig sein. Ein Antrag auf Freilassung des Angeklagten aus der U-Haft wurde vom Senat abgewiesen.

13-Jähriger in der Schusslinie

Wie berichtet stand C. vor Gericht, weil er Anfang Juli 2015 versucht haben soll, einen Landsmann zu erschießen. Letzterer konnte mit einer Verletzung am Rücken fliehen. Als Motiv für das Attentat gilt eine Unterweltfehde. Der Fall sorgte für Aufsehen, weil ein 13-jähriger Bub, der gemeinsam mit seinem Vater per Fahrrad auf dem Weg zur Donauinsel gewesen war, von einem Projektil getroffen worden war. Der 13-Jährige erlitt einen Bauchschuss und schwebte in Lebensgefahr.
Als Gründe für die Urteilsaufhebung gab der Senat an: Die Laien hätten nicht berücksichtigt, dass C. sowohl vom geflohenen Opfer als auch von einem anderen Mann identifiziert worden sei. C. selbst hatte erklärt, er sei nicht der Schütze gewesen. (m. s./APA)

(APA)

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