Erstes (mildes) Urteil für Kindergarten-Betreiber

Archivbild: Der ANgeklagte bei einem Prozesstermin im Oktober
Archivbild: Der ANgeklagte bei einem Prozesstermin im OktoberAPA/GEORG HOCHMUTH
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Wien: Wegen Missbrauchs von Kindergarten-Fördergeld steht Abdullah P. unter Verdacht, nun wurde er aber an einer Nebenfront verurteilt.

Als Betreiber von Wiener Privatkindergärten hat Abdullah P. politische Turbulenzen ausgelöst: Einerseits geht es um den – bis heute bestehenden – Verdacht des Missbrauchs von Fördergeldern, andererseits gilt P. als einer der Mitauslöser der Debatte um sogenannte Islam-Kindergärten. Der 32-Jährige – er ist vorwiegend innerhalb der türkischen Community Wiens aktiv – wurde am Mittwoch zum ersten Mal verurteilt. Allerdings „nur“ in einem Prozess, der als Vorbote des großen, noch offenen Fördergeld-Verfahrens zu sehen ist.

Vorerst ging es um Mietbetrug. Und genau in diesem zentralen Punkt musste die Staatsanwaltschaft Wien eine herbe Niederlage einstecken. P. wurde – entgegen dem Antrag der Anklage – vom Vorwurf des schweren Betruges im Zweifel freigesprochen. Lediglich eine – nicht rechtskräftige – Verurteilung wegen Urkundenfälschung blieb übrig. Dafür bekam P. drei Monate bedingte Haft.
Bemerkenswert: P. ist die letzten sieben Monate in U-Haft gesessen. Erst Richter Roman Palmstingl vom Straflandesgericht Wien setzte der U-Haft am Mittwoch ein Ende.

Dieser Verfahrensausgang ist darauf zurückzuführen, dass P.s Verteidiger Klaus Ainedter eine wesentlich aktivere Rolle als die Staatsanwaltschaft gespielt hatte. Letztere verzeichnete obendrein einen personellen Wechsel innerhalb des laufenden Prozesses. Mit P. wurde auch dessen Mitarbeiterin K. (45) verurteilt. Sie weist bereits eine Vorstrafe wegen schweren Betrugs auf und erhielt nun wegen Urkundenfälschung vier Monate bedingte Haft – nicht rechtskräftig. Auch sie wurde aus der U-Haft freigelassen.

Täuschung: Beweise fehlen

P. und K. war vorgeworfen worden, sie hätten im Herbst des Vorjahres eine Eigentümergesellschaft betrogen, die Büroflächen des Wiener Gasometers (Turm A) vermietet. Die beiden sollen diese Gesellschaft über die Verwendung von Investitionszuschüssen getäuscht haben. Die Zuschüsse waren geflossen, weil P. in Aussicht gestellt hatte, er würde eine Bildungseinrichtung für Migranten errichten.

Um zum Abschluss eines Mietvertrags zu kommen, soll das Duo eine gefälschte Förderzusage des AMS verwendet haben. Der durch diese Aktion entstandene Schaden laut Anklage: 175.000 Euro.

All dies konnte aber laut Gericht nicht bewiesen werden. P. und K. hatten ihrerseits auf nicht schuldig plädiert.

Außerdem soll das Duo einen Mietbetrug im Hinblick auf weitere Gasometer-Büroflächen (Turm C) versucht haben. Beim mutmaßlichen Versuch war es geblieben, weil die Vermieterin vom Mietvertrag zurückgetreten war, nachdem über P. die ersten kritischen Zeitungsberichte zu lesen waren. Weder dieser versuchte Betrug noch die weiteren in der Anklage aufgelisteten Betrügereien mit Wohnungsmieten konnten unter Beweis gestellt werden. Sodass letztlich eben nur die Vorlage des gefälschten AMS-Fördervertrags im Urteil übrig blieb.

Der Richter am Schluss: „Die Angeklagten haben sich zwar in ziemliche Widersprüche verwickelt, aber es gab auch Zeugen, die nicht glaubwürdig waren.“

Nun stellt sich die Frage, wie gut die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren um den mutmaßlichen Kindergarten-Förderbetrug aufbereitet. Derzeit ist ein Gutachter am Werk. Die Kindergartenaffäre hatte - vor allem seitens der Wiener FPÖ und der Wiener ÖVP - mehrmals den Ruf nach Übernahme politischer Verantwortung laut werden lassen. Als zuständige SPÖ-Stadträtinnen waren Sandra Frauenberger (in ihren Verantwortungsbereich fällt die MA 10, Kindergärten) und Sonja Wehsely (MA 11, Amt für Jugend und Familie) ins Schussfeld geraten. Von viel zu laschen Kontrollen bei der Vergabe von Fördergeld war die Rede. "Presse"-Recherchen hatten gezeigt, dass die zuständigen Stellen die Höhe des entstandenen Schadens gar nicht kannten.

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