Fall Leonie: Mutter muss nicht in Haft

Die Haftstrafe für den Vater wurde vom OLG bestätigt.

Wien. Die Mutter der kleinen Leonie, die 2014 an den Folgen von Verbrühungen gestorben ist, muss nicht ins Gefängnis. Das hat das Wiener Oberlandesgericht entschieden. Die in erster Instanz verhängte teilbedingte Freiheitsstrafe (ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt) wurde in eine gänzlich bedingte umgewandelt.

Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichts (OLG) berücksichtigte,dass die Frau nur die Unterlassung der Hilfeleistung zu verantworten hat. Das Urteil über den Vater – viereinhalb Jahre Haft – wurde bestätigt. Er hatte die Zweijährige zur Strafe unter die Dusche gestellt. Bei einer dieser Bestrafungen erlitt das Mädchen schwere Verbrühungen. Die Eltern brachten das Kind erst 28 Stunden später ins Spital, wo es verstarb. (APA )

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2017)

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