Praterstern: Strenge Strafen für Vergewaltiger

Sehr scheu und auch äußerst wortkarg traten die drei jungen Afghanen vor Gericht auf. Schlussendlich mussten sie strenge Gefängnisstrafen hinnehmen.
Sehr scheu und auch äußerst wortkarg traten die drei jungen Afghanen vor Gericht auf. Schlussendlich mussten sie strenge Gefängnisstrafen hinnehmen.(c) APA/ALEXANDER FECHTER
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Die drei jungen Afghanistan-Flüchtlinge, die im Vorjahr eine Studentin in einer Toilette am Wiener Praterstern vergewaltigt hatten, bekamen sechs bzw. fünf Jahre Haft.

Wien. Das Verbrechen sorgte im April des Vorjahres nicht nur für öffentliche Empörung, es traf auch einen gesellschaftlichen Nerv. Drei junge Afghanen vergewaltigten in Wien eine 21-jährige türkische Austauschstudentin. Zum einen hat diese Tat vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise die Debatte über Restriktionen und Flüchtlingsquoten angeheizt; zum anderen galt der Tatort, der Wiener Praterstern, sowieso schon als ein Areal, das die Polizei nicht unter Kontrolle hat. Am Montag endete der Prozess gegen die drei Flüchtlinge – mit strengen Haftstrafen.

Die Familien der Angeklagten seien zunächst von Afghanistan in den Iran geflüchtet. Von dort aus seien die Burschen allein über die Balkanroute nach Österreich gekommen – dieser Umstand, also quasi diese schwere Zeit, könne als Milderungsgrund gesehen werden. Dies sagte am Dienstag Jugendrichter Norbert Gerstberger vom Straflandesgericht Wien über das Trio.

Diesem einen Milderungsgrund, so der Richter, stünden aber „beachtliche Erschwerungsgründe“ entgegen – Gründe, die bei einem Jugendstrafrahmen von null bis zu siebeneinhalb Jahren Haft (einem Erwachsenen hätten für diese Tat fünf bis 15 Jahre gedroht) Strafen an der oberen Grenze notwendig machten. Daher verhängte der von Gerstberger geleitete Senat über die beiden 18-jährigen Afghanen – sie waren zur Tatzeit 17 – jeweils sechs Jahre Freiheitsstrafe. Über den Jüngsten, einen 16-Jährigen, wurden fünf Jahre Haft verhängt. Vor allem deshalb, weil man bei ihm in gewissem Ausmaß von verminderter Reife sprechen könne.

Wer Frau festhält, ist auch Haupttäter

Die Tatsache, dass der Jüngste das Opfer offenbar „nur“ festgehalten habe, heiße keineswegs, dass er als Beitragstäter zu sehen sei. Er sei sehr wohl auch als Haupttäter einzustufen. So wie die beiden unmittelbaren Vergewaltiger. Der 16-Jährige hatte in der ersten Verhandlung im vorigen Dezember gar gemeint, er habe gar „kein Gesetz“ gebrochen. Die Verteidigung hatte unter anderem damit argumentiert, dass eine Frau im Herkunftsland der Angeklagten „einen anderen Stellenwert“ habe.

Alle drei Asylwerber nahmen ihre Strafen an. Rechtskräftig sind die Urteile aber noch nicht, da Staatsanwältin Katharina Stauber keine Erklärung dazu abgab.

Die Rechtsvertreterin des Opfers erklärte, dass die wieder in die Türkei zurückgekehrte junge Frau nach wie vor darunter leide, dass sich die Täter nicht reumütig und aufrichtig entschuldigt hätten. Zudem habe die Studentin nur eine einzige Vertrauensperson. Diese lebe in Österreich, mit dieser tausche sie sich über den Kommunikationsdienst WhatsApp aus. In der Türkei sei es „eine Schande“, über die Tat zu sprechen.

Tatbegehung für das Opfer „qualvoll“

Zurück zur Urteilsbegründung: Während die drei Burschen vornübergebeugt auf der Anklagebank saßen, erklärte Gerstberger, dass zunächst die „mehrfache Tatbegehung“ (es fanden auch Handlungen statt, die einer Vergewaltigung gleichzusetzen sind) als erschwerend zu sehen sei. Auch der Umstand, dass drei Täter gegen ein Opfer vorgingen, sei erschwerend. Weiters die Vorgehensweise: Das Trio sei „mit einem eigenen Werkzeug“ in die WC-Kabine eingebrochen.

Die Tat sei zudem „brutal“ und „auf qualvolle Weise“ begangen worden. So sei etwa das Opfer mit dem Kopf gegen die WC-Muschel gestoßen worden. Reumütige Geständnisse würden anders aussehen. So hätten die – bisher unbescholtenen – Angeklagten lediglich das Faktische zugegeben, Details aber immer wieder abgestritten.

Der Richter äußerte sich auch zur Situation der drei Flüchtlinge, die zuletzt in Oberösterreich untergebracht und von dort aus auf eigene Faust nach Wien gefahren waren. „Man hat ihnen in Österreich einen Platz und Versorgung gegeben. Ich sehe ein, dass ihnen in Oberösterreich fad war, aber das rechtfertigt nicht, dass sie in Wien herumlungern und Frauen auflauern.“

Wie es nun weitergeht, ist offen. Auf einen positiven Asylbescheid können die drei wohl nicht mehr hoffen. Nach dem Strafvollzug komme es „wahrscheinlich zu einer Abschiebung“, so das Gericht. Aber diese Frage sei noch offen.

In der Praxis kommt es jedenfalls vor, dass Menschen aus Afghanistan nicht abgeschoben werden können, da es an den nötigen – vom Heimatland auszustellenden – Heimreisezertifikaten fehlt.

Davor aber könnte es mit dem jüngsten Angeklagten ein Wiedersehen im Gerichtssaal geben. Aufgrund von massiven Problemen mit dem weiblichen Wachpersonal im Gefängnis gebe es mittlerweile einen neuen Strafantrag, erklärte die Anklägerin.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2017)

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