Vergewaltigung in der Silvesternacht

Einer der neun Angeklagten am Dienstag im Straflandesgericht Wien. Alle neun aus dem Irak stammenden Männer wurden streng bewacht aus der U-Haft vorgeführt.
Einer der neun Angeklagten am Dienstag im Straflandesgericht Wien. Alle neun aus dem Irak stammenden Männer wurden streng bewacht aus der U-Haft vorgeführt.(c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Neun irakische Flüchtlinge, die in der Silvesternacht 2015/2016 in Wien eine 28-jährige Deutsche vergewaltigt haben sollen, standen am Dienstag vor Gericht. Nur einer gab alles zu.

Wien. Der Fall erinnert an die Silvesternacht 2015/2016 in Köln. Hunderte Frauen zeigten damals sexuelle Angriffe von Männern aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum bei den Behörden an. Von der Öffentlichkeit vorerst unbemerkt ereignete sich zeitgleich auch in Wien ein schweres Sexualverbrechen, dessen gerichtliche Aufarbeitung am Dienstag begonnen hat: Neun aus dem Irak nach Österreich geflüchtete Männer im Alter zwischen 22 und 48 Jahren haben laut Anklage eine 28-jährige Deutsche vergewaltigt.

Das Opfer war mit einer Freundin auf dem Silvesterpfad unterwegs und hatte offenbar reichlich alkoholische Getränke konsumiert, ehe es von den Männern in eine Wohnung gebracht wurde. Dort sollen sich alle neun Anwesenden hintereinander über die Frau hergemacht haben. Der Alkoholisierungsgrad der 28-Jährigen betrug laut einem Gutachten zur Tatzeit 2,1 bis 2,5 Promille.

Bei den Angeklagten handelt es sich um Männer, die zwischen Mai und Dezember 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen waren. Fünf von ihnen haben bereits einen positiven Asylbescheid und sind somit anerkannte Flüchtlinge.

Immer wieder laut schluchzend saß nun als erster jener Angeklagte vor Richterin Petra Poschalko im Straflandesgericht Wien, der auf der Angeklagtenliste als Nummer 8 aufscheint: Mohamed A. (31). Er ist der einzige, der vollinhaltlich gesteht und beteuert, das Vorgefallene tue ihm leid. Sein muslimischer Glaube verbiete ihm zwar, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen, in der Silvesternacht habe er aber eine Ausnahme gemacht und reichlich Wodka getrunken. A. meinte nun mehrmals: „Ich war wirklich betrunken.“

Auf der Straße gelegen

Das spätere Opfer sei im Wiener Bermudadreieck auf der Straße gelegen. Er, A., sei damals mit drei Landsleuten unterwegs gewesen. Die Vierergruppe hätte die junge Frau dann in eine Zwei-Zimmerwohnung in der Rustenschacher Allee (2. Bezirk) gebracht, wo sich bereits fünf andere Männer aufhielten. Das Opfer habe sich dann nackt, in einem Doppelbett liegend wiedergefunden, so die auf Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch einer wehrlosen Person lautende Anklage. Einer nach dem anderen habe dann, so die Vorwürfe, geschlechtliche Handlungen an der hilflosen 28-Jährigen vorgenommen. Laut Staatsanwältin Karina Fehringer wurde der Raum dunkel gehalten, damit das Opfer die Täter nicht auseinderhalten bzw. erkennen konnte. Bis heute leidet die Frau an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie war zuletzt längere Zeit in stationärer Behandlung.

Zum eigentlichen Ablauf der Tat wollte der schluchzende Angeklagte nun nicht viel sagen, er gab im Hinblick auf das Opfer aber an: „Es hat sie niemand daran gehindert, die Wohnung zu verlassen.“ Allerdings räumte er ein: „Diese Tat ist auch im Irak strafbar.“

Geht man davon aus, dass die Täter verurteilt werden (die Urteile sollen erst am 2. März gefällt werden), ist es sehr fraglich, ob es nach Verbüßung einer allfälligen Haftstrafe und der möglichen Aberkennung des Asylstatus zu Abschiebungen kommt. Seit 2012 hat Österreich nicht mehr in den Irak ausgewiesen.

„Gegen die Religion“

Zurück zu den Vorwürfen: Einige Männer sollen wiederholt (ungeschützten) Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Doch von den neun Angeklagten – acht von ihnen sind miteinander verwandt – geben außer A. nur noch zwei weitere zu, sexuelle Tätigkeiten vorgenommen zu haben. Diese seien aber einvernehmlich erfolgt. Die meisten bekennen sich trotz vorliegender DNA-Spuren (die Wohnung war durch eine am Handy des Opfers installierte Ortungs-App gefunden worden) „nicht schuldig“. Einer will nicht einmal in der Wohnung gewesen sein.

Einer der Männer soll sich vor der Tat abfällig über Gott geäußert haben und damit gleichsam das Kommende angekündigt haben. Der geständige A. dazu: „So ähnlich war es, ich möchte das Gesagte aber nicht wiederholen, da es gegen die Religion ist.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.02.2017)

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