Betrug um Krebsabstriche? Schwere Vorwürfe gegen Gebietskrankenkasse

Clemence Aurelie Flore Yekpe (v. li.) Johannes Steinhart und Monika Ploier.
Clemence Aurelie Flore Yekpe (v. li.) Johannes Steinhart und Monika Ploier.ÄKW
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Die Gebietskrankenkasse hat laut Ärztekammer eine Wiener Ärztin "gezielt ökonomisch vernichtet". Die Kasse sieht das anders und verteidigt ihr Vorgehen.

Die Ärztekammer erhebt schwere Vorwürfe gegen die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK). Sie habe die Existenz einer Wiener Gynäkologin "vernichtet". Die Frauenärztin wurde von der WGKK wegen angeblicher Patientengefährdung und gewerbsmäßigen Betrugs rund um Krebsabstriche belangt. Laut Kammer hat sie aber lediglich irrtümlich einen bürokratischen Fehler gemacht. Die Kasse weist die vorwürfe zurück und verteidigt ihr Vorgehen.

Der konkrete Fall, den die Ärztevertretung am Donnerstag vor Journalisten aufs Tapet brachte, hatte bereits vor gut zwei Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Dabei geht es um die Fachmedizinerin Clemence Aurelie Flore Yekpe, die mit dem heutigen Hintergrundgespräch selbst den Schritt an die Öffentlichkeit getan hat. Der Vorwurf gegen die - damals nicht namentlich genannte - Ärztin lautete, sie habe sogenannte PAP-Abstriche für Krebs-Vorsorgeuntersuchungen der WGKK verrechnet, ohne diese durchgeführt zu haben. Denn für die verrechneten Leistungen seien keine Befundungen erfolgt.

Ordinationssperre und Vertragskündigung

Die MA 40 veranlasste eine Ordinationssperre, die WGKK kündigte den Kassenvertrag von Yekpe. Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Patientengefährdung folgten. Für Johannes Steinhart, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte in der Wiener Standesvertretung, ist dies ein Fall, der zeige, "wie leicht Beschuldigungen öffentlich in den Raum gestellt werden, die noch nicht bewiesen sind". Denn für den Kammervertreter ist klar: "Es war ein simpler bürokratischer Fehler."

Yekpe, die ihre Ordination 2011 eröffnet hatte, habe - verkürzt gesagt - irrtümlich falsche Posten in die Verrechnungssoftware eingetragen. Das habe sich gezeigt, nachdem Kammer, Ärztin und deren Anwältin Monika Ploier den Sachverhalt aufgearbeitet hätten. Und durch den Fehler habe die Gynäkologin wiederum andere erbrachte Leistungen nicht verrechnet. Unterm Strich sei das gar ein Nullsummenspiel gewesen, wurde versichert.

Verfahren eingestellt

Laut Anwältin Ploier ist das Verfahren der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Die Rechtsvertreterin kritisierte auch den Schritt der WGKK, trotz Vergleichsbemühungen um zu viel verrechnete Honorare ein Insolvenzverfahren eingeleitet zu haben. Dies sei wegen ausstehender Sozialversicherungsbeiträge eingebracht worden, die Yekpe aber wegen der Nichtauszahlung des Kassenhonorars nicht habe begleichen können. "So einen Umgang habe ich bisher noch nicht erlebt", so Ploier. Dadurch habe die Ärztin keine wirtschaftlichen Handlungen mehr setzen können und sei endgültig vor dem Ruin gestanden.

Bei der Gebietskrankenkasse weist man die Vorwürfe scharf zurück. "Wir haben zu 100 Prozent korrekt gehandelt und Frau Yekpe weder übermäßig noch unfair behandelt", sagt Franz Schenkermayr, in der WGKK für Missbrauchsbekämpfung zuständig. Er betont, dass für mehr als 6000 verrechnete PAP-Abstriche kein Befund eines Pathologen vorgelegen sei. "Ich tue mir schwer, hier an einen Irrtum zu glauben", sagte Schenkermayr.

Forderung nach Entschädigung

Denn schon zwei Jahre vor den entsprechenden Schritten sei aufgefallen, dass bestimmte Leistungen in ungewöhnlich hohem Maße in Rechnung gestellt würden. Man habe Yekpe zum Gespräch eingeladen und sie darauf hingewiesen, dass es eventuell Fehler im Umgang mit der Verrechnungssoftware gebe. Die Ärztin habe dies aber verneint. Im November 2013 habe sich immer noch nichts geändert, worauf die WGKK dann eingegriffen habe, erklärt Schenkermayr. Schließlich hätte die Medizinerin spätestens beim nochmaligen Hinweis die Chance gehabt, Missverständnisse auszuräumen.

Die Ärztekammer forderte von der WGKK unter anderem eine persönliche Entschuldigung sowie Schadenersatzzahlungen und die Wiederaufnahme in ein Vertragsverhältnis. Schenkermayr kann das nicht nachvollziehen: "Es gibt keine rechtliche und moralische Basis, dem nachzukommen." Schließlich sei der Krankenkasse durch die Causa ein nicht unerheblicher Schaden entstanden.

(APA)

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