"So werden wir nie fertig": Lobautunnel-Baubeginn auf 2019 verschoben

Wiener Nordostumfahrung mit Lobautunnel
Wiener Nordostumfahrung mit Lobautunnel(c) APA
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Grund sei das immer noch laufende Verfahren in Sachen Umweltverträglichkeit, sagt Asfinag-Vorstand Alois Schedl. "Die Behörde muss irgendwann sagen können: Jetzt ist Schluss", fordert er.

Der Bau der Wiener Nordostumfahrung (S1) samt Lobautunnel verzögert sich. Statt im kommenden Jahr - wie zuletzt geplant - kann nun erst 2019 begonnen werden, räumte Asfinag-Vorstand Alois Schedl vor Journalisten ein. Grund sei das immer noch laufende Verfahren in Sachen Umweltverträglichkeit. Schedl fordert deshalb für künftige Projekte schnellere Gerichtsentscheidungen.

Nach den ursprünglichen Zeitplänen wollte die Autobahngesellschaft eigentlich mit dem Nordteil des S1-Lückenschlusses - also dem Stück zwischen Süßenbrunn und Raasdorf - schon heuer beginnen. Zuletzt war davon die Rede, dass man diesen Abschnitt gemeinsam mit dem Südteil inklusive dem umstrittenen Lobautunnel bis Schwechat 2018 angehen werde. Aber auch das ist nicht zu halten. "2019 können die Vorarbeiten beginnen", so der Asfinag-Chef. Das 19 Kilometer lange und mit 1,9 Milliarden Euro veranschlagte Megaprojekt wird damit freilich auch ein Jahr später als avisiert in Betrieb gehen - nämlich erst 2026.

UVP-Verfahren zieht sich in die Länge

Schedl argumentiert mit dem sich in die Länge ziehenden UVP-Verfahren. Nach einem positiven Bescheid in der ersten Instanz, der u.a. von Umweltschutzorganisationen und Bürgerinitiativen beeinsprucht wurde, liegt die Angelegenheit derzeit beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Die öffentliche Verhandlung sei für November 2017 in Aussicht gestellt worden. "Hätten wir bis Juni einen Termin bekommen, wäre ein Baubeginn noch 2018 möglich gewesen", zeigte sich der Vorstand zerknirscht.

Wiener Nordostumfahrung mit Lobautunnel
Wiener Nordostumfahrung mit Lobautunnel(c) APA

Er forderte bei der Gelegenheit einen strafferen Zeitrahmen für UVP-Entscheidungen. Denn die Asfinag habe das S1-Projekt im März 2009 eingebracht, erst nach sechs Jahren habe es eine erstinstanzliche Entscheidung gegeben. "Nun befinden wir uns schon seit zwei Jahren in der zweiten Instanz", beklagte Schedl. Das Problem aus seiner Sicht: Im Laufe des Verfahrens könnten Projektgegner laufend neue Gutachten einbringen, die dann Gegenstellungnahmen notwendig machten und so den Weg bis zur Entscheidung erheblich in die Länge zögen. Dauere ein Instanzenzug aber zu lange, änderten sich in dieser Zeit wiederum Gesetze, Normen und Richtlinien, weshalb Projektunterlagen ständig überarbeitet werden müssten. "So werden wir nie fertig", resümierte der Asfinag-Chef.

"Behörde muss sagen können: Jetzt ist Schluss"

Deshalb wünscht sich Schedl andere Regeln bei derlei Verfahren. Konkret sollte es eine Art Deadline für alle Beteiligten geben, bis wann Eingaben gemacht bzw. Gutachten vorgelegt werden können: "Die Behörde muss irgendwann sagen können: Jetzt ist Schluss." Diese Möglichkeit habe sie nach derzeitiger Gesetzeslage nicht, versicherte der Vorstand der Autobahngesellschaft. Schedl schwebt vor, dass die Erstinstanz maximal rund zwei Jahre, die Zweitinstanz in etwa ein Jahr in Anspruch nehmen sollte.

Als Argument für schnelle Entscheidungen nennt Schedl auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Denn laut einer - von der Asfinag in Auftrag gegebenen - Wifo-Studie würden allein in der S1-Bauphase 25.000 Jobs geschaffen. Dazu kämen noch 7000 langfristige Arbeitsplätze im Umkreis des neuen Autobahnstücks - etwa infolge von Betriebsansiedlungen. Bauverzögerungen würden aber auch Firmen vor Probleme stellen, gab Schedl zu bedenken.

Abgesehen von den Gerichten beschäftigt sich auch die Wiener Stadtpolitik seit Jahren mit dem Thema Lobautunnel. Die SPÖ ist klarer Befürworter des Vorhabens, der grüne Koalitionspartner skeptisch bis ablehnend. Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou (Grüne) hatte deshalb schon vor Monaten angekündigt, Alternativen zu einer unterirdischen Querung des Naturschutzgebiets prüfen zu lassen. Ergebnisse sind nach wie vor nicht bekannt.

(APA)

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