Online-Handel mit Tieren: Wien setzt Strafen für Vereine aus

Die Presse
  • Drucken

Der private Onlinehandel mit Tieren ist nur mehr Tierheimen und Organisationen mit Bewilligung erlaubt. Die Stadt Wien hat zuletzt Strafverfügungen geschickt. Die betroffenen Vereine wehren sich nun.

Der private Online-Handel mit Hund und Katz ist aus Tierschutzgründen nicht erlaubt - was vor allem dem illegalen Welpenhandel einen Riegel vorschieben soll. Tierheime und Organisationen, die über eine Bewilligung verfügen, sind ausgenommen. Die Stadt Wien hat zuletzt jedoch auch
Tierschutzvereinen Strafverfügungen geschickt. Diese werden nun
ausgesetzt.

Der Verein Pfotenhilfe beklagte am Montag, dass seit kurzem bei
Wiener Tierschutzvereinen Strafverfügungen über 600 Euro eintrudeln
- für das Vermitteln von Tieren über ihre eigene und andere
Websites. Dabei, so wird beklagt, würden für solche Einrichtungen
Ausnahmen gelten.

Strafe von ehrenamtlichen Vereinen ist "unverständlich"

"Warum die Stadt Wien trotzdem derart hohe Strafen von kleinen,
meist ehrenamtlich agierenden Vereinen kassieren will, ist
unverständlich", hieß es in einer Aussendung. Denn sogar das
zuständige Gesundheitsministerium habe zuletzt eine Übergangsfrist
bis 1. Juli 2018 erlassen.

Im Wiener Rathaus wird man sehr wohl auf diese reagieren, wie die
zuständige Magistratsabteilung 58 der APA mitteilte. Die aktuellen
Anzeigen hätten sich gegen Vereine gerichtet, die die Bedingungen
des neuen Gesetzes nicht erfüllt hätten. Man habe "natürlich" im
Einklang mit den neuen Richtlinien gehandelt. Nun werde man sich
jedoch auch an die Übergangsfrist halten.

"Die bereits ausgestellten Strafverfügungen werden ruhend
gestellt", kündigte man an. Die betroffenen Vereine hätten die
Möglichkeit, nun um eine Bewilligung anzusuchen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.