Airbnb: Frist läuft am 31. August ab

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Online-Zimmervermieter müssen ihre Daten melden.

Wien. Alle Online-Zimmervermieter über Plattformen wie Airbnb müssen bis Ende August ihre Daten bei der Stadt Wien melden. Damit soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich verpflichtende Ortstaxe lückenlos bezahlt wird. Allerdings laufen immer noch Verhandlungen, wie das Erhebungsprozedere konkret abgewickelt wird.

Die Zahl der Ortstaxekonten ist zuletzt jedenfalls merklich gestiegen. Basis für die Regelung ist eine Novelle des Gesetzes für Tourismusförderung, die am 17. Februar in Kraft trat. An diesem Tag begann auch die darin festgehaltene sechsmonatige Übergangsfrist zu laufen, die gestern, Donnerstag, endete. Trotzdem bleibt den Plattformen noch bis Ende August Zeit. Denn im Gesetzestext ist festgehalten, dass ab Gültigkeit der Meldepflicht die Daten innerhalb von zwei Wochen beim Magistrat eintreffen müssen, also bis spätestens 31. August.

Die Frist gilt freilich nur für alle bestehenden Unterkünfte. Bei Neuanmeldungen in Webportalen müssen die Daten samt Adressen der Unterkunftseinheiten bis zum 15. des jeweils nächsten Monats bekannt gegeben werden.

Strafen wurden erhöht

Wien sah die Notwendigkeit zur Verschärfung der gesetzlichen Lage, weil viele Anbieter von Zimmern oder Wohnungen die Ortstaxe nicht entrichtet hatten. Um einen Überblick zu haben, wer überhaupt über Airbnb und Co. Räumlichkeiten anbietet und somit ortstaxenpflichtig ist, will die Stadt die entsprechenden Daten der auf den Plattformen registrierten Vermieter. Gleichzeitig wurde der Strafrahmen von 420 auf 2100 Euro erhöht. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.08.2017)

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