14-Jährige in Wien getötet: Bruder war bereits mit Gesetz in Konflikt

Polizei am Montag beim Tatort in Wien-Favoriten
Polizei am Montag beim Tatort in Wien-FavoritenAPA/HERBERT NEUBAUER
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Der 18-jährige Afghane, der in Wien-Favoriten seine jüngere Schwester getötet haben soll, hat Verfahren wegen Betrugs, Hehlerei und gefährlicher Drohung laufen. Eine Mordabsicht bestreitet er.

Zu dem 18-Jährigen, der Montagfrüh in Wien-Favoriten seine 14 Jahre alte Schwester erstochen haben soll, sind am Dienstag neue Details bekannt geworden. Der Afghane war in strafrechtlicher Hinsicht kein unbeschriebenes Blatt. Gegen ihn ist ein Verfahren wegen Betrugs, Hehlerei und gefährlicher Drohung anhängig. Er gestand die tödlichen Stiche, will aber nicht in Mordabsicht gehandelt haben.

Gegen den Burschen sollte am Wiener Landesgericht für Strafsachen unter anderem in der Vorwoche verhandelt werden. Der 18-Jährige ließ allerdings schon zwei Termine platzen, bestätigte der Wiener Anwalt Leonhard Kregcjk, der den Jugendlichen in diesem Verfahren vertreten hätte sollen, am Dienstag.

Nachdem er beim ersten Mal unentschuldigt nicht erschienen war, wollte ihn die zuständige Richterin zum nächsten Termin am 11. September zwangsweise vorführen lassen. Die Polizei traf den Burschen an seiner Adresse aber offenbar nicht an. In Untersuchungshaft war der junge Mann bis zum Tötungsdelikt an seiner Schwester nicht, da es sich bei seinen bisherigen Verfehlungen um Fälle von Kleinkriminalität gehandelt hat.

Nachdem sich der 18-Jährige am Montagvormittag bei der Polizei gestellt hatte, wurde er bis in die Abendstunden von Ermittlern der Mordgruppe des Landeskriminalamts einvernommen. Der Afghane wohnt nach eigenen Angaben abwechselnd bei Freunden und Bekannten. Seine Schwester war in der Vorwoche in ein Krisenzentrum des Jugendamts gezogen, weil sie sich daheim zu sehr eingeengt gefühlt hatte.

Willim Streit zugestochen haben

Der Beschuldigte gab an, seine Schwester im Streit erstochen zu haben. Er habe sie zufällig bei einer U-Bahn-Station getroffen und sie überreden wollen, nach Hause zurückzukehren, zitierte Polizeisprecher Harald Sörös aus der Einvernahme. Sie bereite "den Eltern Kummer", lautete ein Vorwurf des 18-Jährigen an das Mädchen. Die Auseinandersetzung sei eskaliert. Daraufhin haber er seine Schwester mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt, gestand der junge Mann.

Gegenüber seiner Verteidigerin sprach der Festgenommene ebenfalls von einer "Affekttat", die er "zu tiefst bereut". Er habe seine Schwester zur Rede stellen, aber nicht töten wollen, sagte Rechtsanwältin Astrid Wagner. Im Streit habe das Mädchen über die gemeinsamen Eltern geschimpft und ihn weggestoßen, daraufhin sei der 18-Jährige "explodiert". Der junge Mann gab laut Wagner an, Hauptgrund der Streitigkeiten daheim sei gewesen, dass die 14-Jährige nicht in die Schule gehen wollte. Seine Schwester sei zu nichts gezwungen worden und die Familie eher liberal eingestellt.

Das Jugendamt (MA11) widersprach den Angaben des 18-Jährigen. Demnach hatte sich das Mädchen neben der Schule um eine Praktikumsstelle bemüht. "Eine gute Ausbildung war ihr wichtig", sagte MA11-Sprecherin Petra Mandl. Die Jugendliche sei daheim eingeschränkt worden und die Familie habe in der Erziehung von Mädchen traditionelle Regeln verfolgt. Die 14-Jährige wurde aber von ihren Eltern auch nicht bedroht oder verurteilt, weil sie ins Krisenzentrum gegangen ist, betonte Mandl.

Maximal 15 Jahre Haft

Der 18-Jährige sollte noch am Dienstag in die Justizanstalt Josefstadt überstellt werden. Bei Mordverdacht ist die Verhängung der U-Haft obligatorisch. Der junge Mann gilt für die Justiz als sogenannter junger Erwachsener. Das kommt ihm zugute, sollte er am Ende des Ermittlungsverfahrens wegen Mordes belangt werden. Für Angeklagte im Alter zwischen 18 und 21 kommt nämlich das Jugendgerichtsgesetz zum Tragen, was sie vor allem bei der Strafbemessung privilegiert.

An und für sich sieht das Strafgesetzbuch für Mord zwischen zehn und 20 Jahre oder lebenslange Haft vor. Über eine Person, die zur Zeit der Tat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf allerdings keine strengere als eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt werden. Auch die Strafuntergrenze ist für junge Erwachsene bei Kapitalverbrechen deutlich reduziert. Als Mindeststrafe für Mord sind für sie ein Jahr statt der üblichen zehn Jahre vorgesehen.

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Nach der Tötung einer 14-jährigen Afghanin in Wien-Favoriten hat der Bruder des Opfers angegeben, seine Schwester im Streit erstochen zu haben. Er habe sie zufällig bei einer U-Bahn-Station getroffen und sie überreden wollen, nach Hause zurückzukehren, zitierte Polizeisprecher Harald Sörös am Dienstag aus der Einvernahme. Sie bereite "den Eltern Kummer", lautete ein Vorwurf des 18-Jährigen an das Mädchen.

Nachdem sich der 18-Jährige am Montagvormittag kurz nach der Tat bei der Polizei gestellt hatte, wurde er bis in die Abendstunden von Ermittlern der Mordgruppe des Landeskriminalamts einvernommen. Der Afghane wohnt selbst nicht mehr bei seiner Familie, sondern nach eigenen Angaben abwechselnd bei Freunden und Bekannten. Seine Schwester war in der Vorwoche in ein Krisenzentrum des Jugendamts gezogen, weil sie sich daheim zu sehr eingeengt gefühlt hatte.

Nach eigenen Angaben sah der Angeklagte seine Schwester in der Früh bei einer U-Bahn-Station und stellte sie zur Rede. Das Mädchen habe nicht in aller Öffentlichkeit diskutieren wollen, daher seien die beiden in Richtung des späteren Tatorts in der Puchsbaumgasse gegangen. Dort ist nach Angaben des 18-Jährigen ein heftiger Streit entstanden, worauf sie von der Straße in den Innenhof eines Hauses gingen.

Messer mit 20 Zentimeter langer Klinge

Die Auseinandersetzung sei eskaliert. Daraufhin haber er seine Schwester mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt, gestand der junge Mann in der Einvernahme. Bei dem Messer handelte es sich laut Polizei um eine Waffe mit 20 Zentimeter langer Klinge. Der 18-Jährige hatte es am Tatort weggeworfen, die Ermittler stellten es sicher. Der Beschuldigte sollte am Dienstag in eine Justizanstalt überstellt werden.

Der Festgenommene dürfte allein gehandelt haben. Die Familie hatte laut Polizei nichts davon gewusst und mit dem 18-Jährigen vor der Tat keinen Kontakt. Der Vater lebt demnach seit einigen Jahren in Österreich, seine Frau, die 14-Jährige und eine heute 16-Jährige Schwester sowie zwei Brüder folgten ihm mit der Zeit. Zwei weitere Söhne wurden bereits in Wien geboren. Die gesamte Familie bekam Asyl zugesprochen.

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(APA)

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