Vergleich: Stadt Wien gegen Islamforscher Aslan legen Streit bei

Ednan Aslan hatte dem Magistrat vorgeworfen, Aktenvermerke manipuliert zu haben und nimmt die Äußerungen nun zurück.
Ednan Aslan hatte dem Magistrat vorgeworfen, Aktenvermerke manipuliert zu haben und nimmt die Äußerungen nun zurück.Die Presse/Fabry
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Der Wissenschaftler veröffentlicht eine Erklärung mit der Rücknahme der schweren Vorwürfe. Er hatte die Stadt rund um die Kindergarten-Studie einer "Rufmordkampagne" bezichtigt.

Der Rechtsstreit zwischen Stadt Wien und Islamforscher Ednan Aslan, der als umstrittener Studienautor zu sogenannten Islam-Kindergärten öffentlich bekannt wurde, ist mit einem Vergleich beigelegt worden. Darüber informierte Maria Windhager, Rechtsvertreterin der MA11, am Freitag die APA. Aslan veröffentlichte nun eine Erklärung, in der er schwere Vorwürfe gegen die MA11 fallen lässt.

Aslan hatte in einem APA-Interview im August 2017 im Zusammenhang mit seiner Studie über Islam-Kindergärten behauptet, die Stadt führe eine "mit allen Mitteln" eine "beispiellose Rufmordkampagne" gegen seine wissenschaftliche Integrität. Außerdem sei eine ehemalige Mitarbeiterin unter Druck gesetzt worden. Der Wissenschafter warf dem Magistrat außerdem vor, Aktenvermerke manipuliert zu haben.

Aslan muss Erklärung veröffentlichen

Als Grund vermutete Aslan, dass die Stadt Einfluss auf das Prüfverfahren der OeAWI (Österreichische Agentur für wissenschaftliche Integrität) nehmen wolle. Dort erfolgte zu diesem Zeitpunkt gerade eine von der Universität Wien beauftragte Prüfung der Kindergartenstudie Aslans, weil der Vorwurf im Raum stand, dass die Arbeit von Beamten des Außen- und Integrationsministeriums bearbeitet und zugespitzt worden sein soll.

Daraufhin klagte die MA11 Aslan auf Widerruf. Der Gerichtsstreit endete nun mit einem Vergleich, wobei sich der Islamforscher - neben der Bezahlung der Prozesskosten - dazu verpflichtet habe, eine Erklärung zu veröffentlichen, so Windhager. Dieser Verpflichtung ist Aslan am Freitagabend nachgekommen. "Ich halte diese Behauptungen nicht mehr aufrecht, nachdem ich mich im Zuge eines Verfahrens beim Handelsgericht Wien aufgrund der dort hervorgekommenen Beweisergebnisse überzeugen konnte, dass diese Behauptungen nicht zutreffen", formuliert der Wissenschafter in der betreffenden OTS-Aussendung.

(APA)

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