Verhüllungsverbot: Leukämiepatient in Wien angehalten und verwarnt

Der 26-Jährige trug einen Mundschutz und hatte kein Attest dabei. Laut Polizei war "die Sache nach einem kurzen Gespräch erledigt".

Ein 26-jähriger Leukämiepatient ist am 17. April am Wiener Handelskai bei einer Polizeikontrolle wegen seines Mundschutzes aufgehalten worden. Dieser war ihm vom Arzt verordnet worden, um sein schwaches Immunsystem zu schützen. Die Polizisten hätten aufgrund des Verhüllungsverbots ein ärztliches Attest verlangt und eine Verwarnung ausgesprochen, schrieb das Onlinemagazin "Vice" am Montag.

Der 26-Jährige habe zwar am betreffenden Nachmittag kein Attest bei sich gehabt, jedoch den Beamten in einer nach eigenen Angaben "ziemlich aufreibenden Prozedur" mittels Vorzeigen seiner Medikamente und Bluttests auf dem Mobiltelefon schließlich den medizinischen Grund seines Mundschutzes nachweisen können, sagte er gegenüber "Vice". Andernfalls hätte er 80 Euro Strafe zahlen müssen. Laut seinem Arzt wäre der Mundschutz aber "wohl selbsterklärend" gewesen.

Entscheidung "nach Umständen des Einzelfalls"

Polizeisprecher Patrick Maierhofer bestätigte auf Nachfrage der Austria Presseagentur, dass der junge Mann kontrolliert worden sei. "Die Gesichtsverhüllung aus gesundheitlichen Gründen ist eine Ausnahme. Den Beamten muss in so einem Fall glaubwürdig mitgeteilt werden, dass der Mundschutz aus gesundheitlichen Gründen getragen wird", sagte Maierhofer. Das könne per Attest erfolgen, aber auch durch andere Mittel. "Die Beamten entscheiden hier nach Umständen des Einzelfalls", so der Polizeisprecher, "in diesem Fall war die Sache nach einem kurzen Gespräch erledigt."

Wer sich in einer solchen Situation aber nicht rechtmäßig behandelt fühlt, solle das Organmandat nicht bezahlen, sondern auf die Anzeige warten und Einspruch erheben, hieß es von der Polizei. Ein Nachweis der medizinischen Begründung könne auch nachgereicht werden, erklärte Maierhofer.

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(APA)

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