Verwirrungen um Wiedereröffnung geschlossener Moscheen

APA/HELMUT FOHRINGER
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Die per Bescheid aufgelöste Arabische Kultusgemeinde gibt an, dass ihre Moscheen wieder geöffnet seien. Die Islamische Glaubensgemeinschaft weiß nichts von einem Antrag darauf, das Kultusamt sieht die Sachlage "unverändert".

Verwirrung herrschte Mittwochnachmittag über die etwaige Wiedereröffnung der von der Regierung geschlossenen Moscheen. Laut einem Bericht des Online-"Standard" haben die früher von der Arabischen Kultusgemeinde betriebenen Gebetshäuser den Betrieb wieder aufgenommen, dies dementierte jedoch die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ).

Die Arabische Kultusgemeinde argumentiert, dass selbst bei einer Auflösung der Kultusgemeinde die Moscheen selbst weiter betrieben werden können - nur eben nicht unter dem Dach der Kultusgemeinde. Was zwar stimmt, doch braucht es dafür erst die Genehmigung der IGGÖ. Und die gebe es laut IGGÖ-Präsident Ibrahim Olgun nicht, weil noch nicht einmal ein Ansuchen dafür vorliege.

"Sachlage ist unverändert"

Im Bundeskanzleramt beharrt man ebenfalls darauf, dass es für eine Öffnung der betroffenen Moscheen keine rechtliche Grundlage gebe. Die per Bescheid geschlossenen Moscheen der Arabischen Kultusgemeinde bleiben laut dem Kultusamt geschlossen. "Die Sachlage ist unverändert", so eine Sprecherin.

Die Arabische Kultusgemeinde sei aufgelöst worden und dürfe keine Moschee betreiben. Derzeit werden alle möglichen rechtlichen Schritte geprüft und in Folge die entsprechenden Maßnahmen gesetzt, hieß es weiters seitens des im Bundeskanzleramt angesiedelten Kultusamts.

(APA)

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