Tödlicher Fenstersturz eines Viereinhalbjährigen: Prozess vertagt

Der Vater und und die Stiefmutter des Buben mussten sich wegen gröblicher Vernachlässigung vor Gericht verantworten. Sie bekannte sich schuldig, er war nicht geständig.

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen wurde am Donnerstag der Tod eines Viereinhalbjährigen verhandelt, der am 26. April 2018 aus dem Fenster einer im siebenten Stock gelegenen Wohnung gestürzt war. Der leibliche Vater und die Stiefmutter des Buben mussten sich wegen gröblicher Vernachlässigung vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Nicole Baczak) verantworten.

Der Prozess ist auf den 12. Dezember vertagt worden. Das Gericht will noch die beiden Mitarbeiterinnen des Jugendamtes hören, die die Angeklagten betreut hatten. Auch ein Kriminalbeamter, der den Vater des Kindes vernommen hatte, wird geladen.

Bereits vernommen wurde die leibliche Mutter des ums Leben gekommenen Kindes, die von beiden Angeklagten zu ungeteilter Hand 25.000 Euro Trauerschmerzengeld sowie die Abgeltung der Begräbnis-und Steinmetzkosten verlangt. "Das ist für mich Mord", warf sie dem Vater und der Stiefmutter vor. Man könne ein Kind nicht allein in einem Raum lassen, wenn das Fenster offen stehe.

Fenster offen gelassen

Die Anklage legte den beiden zur Last, den Buben ins Kinderzimmer geschickt und dort unbeaufsichtigt gelassen zu haben, obwohl das Fenster weit offen stand. "Wir haben ein Ritual, dass wir drei Mal täglich lüften. Wegen der Hunde und der Katzen", gab dazu der 28-Jährige an. Er hatte im Oktober 2017 mit seiner damaligen Lebensgefährtin - das Paar hat sich mittlerweile getrennt -, der gemeinsamen 18 Monate alten Tochter, seinem Sohn, zwei Hunden und zwei Katzen die Unterkunft in einer großen Wohnhausanlage in Hirschstetten bezogen. Aus Sicherheitsgründen habe er den Fenstergriff im Kinderzimmer abmontiert, um sicherzustellen, dass sein Sohn aus einer vorangegangenen Beziehung das Fenster nicht eigenmächtig öffnen konnte. Der Bub war hyperaktiv, Ärzte hatten bei ihm außerdem eine Entwicklungsverzögerung festgestellt, so dass die Patchwork-Familie vom Jugendamt betreut wurde.

Kind ins Zimmer geschickt

Am Tag des Unglücks stand das Fenster seit 7.00 oder 8.00 Uhr offen - "wegen dem Geruch", wie der Angeklagte unter Verweis auf seine Haustiere einräumte. Um 10.30 Uhr hatte das Paar Besuch von zwei Mitarbeitern des Jugendamts, die zwei Stunden lang erziehungsfördernde Maßnahmen und das weitere Vorgehen bei der Betreuung besprachen. Gegen 12.30 Uhr versorgte der Vater dann die kleine Tochter, während seine Partnerin zwei Telefonate führte. Der Bub, der für sie wie ein eigenes Kind gewesen sei, habe dabei vor ihr mit einem Regenschirm herumgefuchtelt, erzählte die 28-Jährige dem Gericht. Da habe sie ihn ins Kinderzimmer geschickt, wie es ihr das Jugendamt geraten habe, dabei habe sie nicht gewusst, dass das Fenster offen war, beteuerte sie.

Die 28-Jährige war zur Anklage geständig: "Ich bekenne mich schuldig dafür, dass ich ihn reingeschickt und nicht reingeschaut habe." Sie habe "immer Angst vor diesem Fenster gehabt. Wir haben extra den Griff abmontiert, dass nix passiert", schluchzte sie. Sie habe "jedem meiner Kinder immer gepredigt, geh ja nicht zum Fenster. Eben weil ich solche Angst hatte."

Vater bekennt sich nicht schuldig

Demgegenüber fühlte sich der Vater des Buben nicht schuldig. Er habe seine Aufsichtspflicht nicht verletzt, meinte seine Verteidigerin. Die eindringliche Frage der vorsitzenden Richterin, weshalb das Fenster im Kinderzimmer über Stunden hinweg offen war und auch dann nicht geschlossen wurde, als sein Sohn in diesen Raum geschickt wurde, konnte der Mann nicht beantworten.

Der Bub dürfte über einen Kasten oder einen Sessel auf die Fensterbank gelangt sein. Vermutlich fiel zunächst Spielzeug des Kindes - ein Stofftier und ein Ball - in die Tiefe. Möglich, dass der Vierjährige danach greifen wollte und dabei das Gleichgewicht verlor. Neben dem Körper wurde am Betonboden übrigens auch die abmontierte Fensterschnalle sichergestellt.

Der Viereinhalbjährige war nach dem Aufprall nicht sofort tot. Eine zufällig vorbeikommende Ärztin leistete Erste Hilfe und leitete Reanimationsmaßnahmen ein. Letztlich hatte der Bub aber keine Überlebenschance.

(APA)

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