Tempolimit, Parkverbot: Wie die E-Scooter-Nutzung geregelt wird.
Wien. Stationslose Leihräder mochten die Wiener nicht sehr – stationslose E-Scooter, wie es scheint, aber umso mehr: Knapp zwei Monate, nachdem gleich drei Unternehmen, die stationslose E-Roller verleihen, in Wien gestartet sind, hat sich die Zahl der Leih-Scooter bereits mehr als verdoppelt. Gleichzeitig wurde die Nutzung bereits eingeschränkt: Im ersten Bezirk dürfen die E-Roller des Anbieters Lime nicht mehr in Fußgängerzonen, wo sie zum Hindernis für die vielen Passanten wurden, abgestellt werden.
1 Wird die Nutzung der E-Scooter in Wien weiter beschränkt?
Vermutlich ja. Denn der erste Bezirk führt auch mit den Anbietern Bird und Tier Gespräche. Wie bei den Lime-Scootern könnten auch die der anderen Anbieter künftig in den Fußgängerzonen der Inneren Stadt – also etwa Graben und Kärntner Straße – nicht mehr abgestellt werden. Lime hat diese Straßen in der App als rote „No Parking Zones“ markiert. Stellt man den Roller trotzdem dort ab, werden 25 Euro abgebucht.
Auch der Mitbewerber Bird bereitet Parkverbotszonen vor. Wo diese liegen werden, wurde noch nicht kommuniziert. Nutzer werden die Bird-Scooter dort jedenfalls gar nicht abstellen können: Die Scooter werden sich nur außerhalb der Zonen absperren lassen, man kann die Fahrt also in derartigen Zonen gar nicht beenden.