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Acht Tage zu Unrecht in Schubhaft: Prozess gegen Polizisten

08.04.2010 | 15:39 |   (DiePresse.com)

Ein 22-jähriger gebürtiger Sudanese wurde in Schubhaft genommen. Für die Klärung der Identität des geistig behinderten Mannes - der seit 2005 die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt - fühlte sich keiner zuständig.

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Im Bezirksgericht Wien-Josefstadt ist am Donnerstag ein Prozess gegen drei Polizisten eröffnet worden. Ihnen wird "Fahrlässige Verletzung der Freiheit" (§ 303 StGB) vorgeworfen, weil sie im Vorjahr einen geistig behinderten Mann acht Tage lang zu Unrecht in Schubhaft genommen haben sollen. Sie bekannten sich "nicht schuldig". Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der gebürtige Sudanese wurde am 25. März 2009 im Zuge einer fremdenpolizeilichen Kontrolle am Urban-Loritz-Platz in Wien-Neubau aufgegriffen. Er konnte sich nicht ausweisen, wirkte verwirrt, machte in gebrochenem Deutsch keine konkreten Angaben zu seiner Identität. Die Beamten schlossen daraus, dass es sich um einen "Illegalen" handeln dürfte. Er wurde ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Hernalser Gürtel überstellt, wo man über ihn die Schubhaft verhängte.

Erst am 1. April 2009 stellte sich heraus, dass der 22-Jährige seit 2005 die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Sein Vater war bis 2007 bei der sudanesischen Botschaft in Wien beschäftigt. Die Eltern des gebürtigen Sudanesen hatten den 22-Jährigen bereits als vermisst gemeldet.

Vor Bezirksrichterin Eva Schubert hatten sich nun jene beiden Polizisten zu verantworten, die den 22-Jährigen festgenommen bzw. ins PAZ überstellt hatten, sowie die zuständige Referentin bei der Fremdenpolizei, der nicht aufgefallen war, dass der Mann Österreicher ist. Unklare Zuständigkeiten innerhalb des Polizeiapparats dürften wesentlich dazu beigetragen haben, dass erst über Einschaltung einer der mit den Eltern bekannten Magistratsbeamtin der abgängige Sohn aufgespürt wurde.

Sache für Polizisten erledigt

"Ich hab' den Häftling abgeliefert. Was dann weiter im Anhaltezentrum passiert, hab' ich nicht gefragt", sagte der erstbeschuldigte Beamte. Sein Dienstvorgesetzter, der den 22-Jährigen festgenommen hatte, erklärte: "Ich habe alles versucht, um seine Identität zu klären. Er hat gesagt, er kommt aus dem Sudan. Mit der Abgabe im PAZ war die Sache für mich erledigt."

Der Erstbeschuldigte hatte allerdings im PAZ seine dienstliche Email-Adresse hinterlassen, und an diese wurde das Ergebnis der sogenannten AFIS-Abfrage geschickt, der ein Abgleich der Fingerabdrücke des 22-Jährigen mit Eintragungen im EKIS bzw. Zentralen Melderegister zugrunde lag. Daraus ging eindeutig hervor, dass sich der Mann rechtmäßig in Österreich aufhielt.

Polizist löschte E-Mail

Der Polizist löschte dieses Mail jedoch, ohne es gelesen zu haben. "Ich hab' nicht gewusst, weshalb die meine Email-Adresse brauchen. Ich hab' sie halt hergegeben, weil das Kollegen sind. Ich hab die Mail nicht mehr mit der Amtshandlung in Verbindung gebracht, weil mein vorgesetzter Kollege gesagt hat, wir haben damit nix mehr zu tun", lautete seine Begründung.

Im PAZ selbst fühlte man sich nicht zuständig, die Identität des unbekannten Mannes zu klären. Man sei nur "Servicestelle für einschreitende Beamte". Es sei deren Aufgabe, das Ergebnis einer personenbezogenen Abfrage entgegenzunehmen, beschieden mehrere Zeugen der Richterin.

Nachdem ein Polizeijurist die Schubhaft verhängt hatte, wanderte der Akt auf den Schreibtisch einer Referentin bei der Fremdenpolizei. Obwohl der 22-Jährige einer Psychologin am 27. März erzählte, dass er Eltern in Österreich habe, verblieb er in Haft. Die Begründung der zuständigen Beamtin: "Ich habe das nie bekommen. Ich bekomme nur den Bericht, ob er haftfähig ist. Ich habe mich darauf verlassen, dass der, der die Schubhaft verhängt, weiß, was er tut." Und nach einer kurzen Pause fügte die Polizistin hinzu: "Ich bin einfach nicht auf die Idee gekommen, wie das ein Österreicher sein soll."

(APA)

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5 Kommentare
Gast: cassiopeia
12.04.2010 20:01
0 0

Gott sei Dank...

dem jungen Mann ist nichts passiert. Ich grüble und grüble...mal provokant frage: eine geistig eingeschränkte Person, der deutschen Sprache kaum mächtig, wandert ohne Begleitung und Ausweis durch die Stadt, wird angehalten, kann keine Angaben machen...hm...welches Vorgehen der Beamten wäre denn angebracht gewesen? Sich umdrehen, weggehen und den armen Kerl seinem Schicksal überlassen?? (Der Urban Loritz Platz zählt ja nicht unbedingt zu den Elitegegenden Wiens). Auch wenn anschließend sicher einiges absolut schlampig weiter verfolgt wurde, blieb dem Jungen durch das in Gewahrsam nehmen vielleicht Schlimmeres erspart.

Hanna Fi
09.04.2010 11:38
0 0

Bagatelle versehentlich in Schubhaft muesste dann auf einen Orden rauslaufen


Hanna Fi
09.04.2010 11:37
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SChuesse in den Ruecken = weinige Monate bedingt


Gast: Analyst
09.04.2010 10:12
0 0

Die Ausreden der Beamten...

...lassen auf ein relativ niedriges Niveau bestimmter "Schlüsselqualifikationen", die man als Kieberer haben sollte, schliessen.

Alternativ dazu könnte man meinen, es wäre "Willkür".

Aber unsere "Freunde & Helfer" halten sich ja "nur an die Vorschriften..."

Gast: Blaulicht
08.04.2010 16:36
0 0

nur so zum Vergleich...

... wie in anderen zivilisierten Ländern ein Fehlverhalten von Polizisten geahndet wird...
http://news.bbc.co.uk/2/hi/uk_news/england/manchester/8609346.stm