Hundeführschein: FPÖ bringt Verfassungsklage ein

Hundefuehrschein Polizei kuendigt Schwerpunktkontrollen
Hundefuehrschein Polizei kuendigt Schwerpunktkontrollen(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Der Hundeführschein ist ab Donnerstag Pflicht. Der theoretische Maximalstrafrahmen für die neue Regelung beträgt 14.000 Euro. Das Gesetz ist nach Ansicht der Wiener FPÖ verfassungswidrig.

In Wien kommt es pro Jahr zu rund 600 Zwischenfällen mit Tieren - großteils mit Hunden. "Es ist gescheiter, wir kontrollieren im Vorfeld", meinte  Peter Goldgruber, Leiter der Sicherheits- und Verkehrspolizeilichen Abteilung der Wiener Polizei. Morgen, Donnerstag, tritt die Hundeführscheinpflicht in Kraft. Halter bestimmter Hunderassen müssen in Zukunft eine Prüfung ablegen, um zu zeigen, dass sie im Umgang mit ihren Tieren geschult sind.

Von der Regelung sind 13 Rassen betroffen: Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino - inklusive entsprechender Mischlinge.

Die "Rasseliste" für die Hunde sei "krass willkürlich", kritisierte FP-Gemeinderat Herbert Madejski. Es sei nicht erkennbar, warum andere Hunde - etwa Schäferhunde oder Dackel - nicht Gegenstand der Regelung sind. Die Wiener FPÖ bringt eine Verfassungsklage gegen den Hundeführschein ein. Der Schein sei zwar prinzipiell zu begrüßen, in der beschlossenen Form aber "unsinnig", befindet die FPÖ.

Die Kontrollen werden von der Polizei in Kooperation mit dem Veterinäramt (MA 60) vorgenommen. "Im Rahmen des Streifendienstes wird geprüft, ob der Halter die Leinen- und Beißkorbpflicht einhält", erklärte Goldgruber. Handelt es sich bei dem Tier um einen gelisteten Kampfhund, muss der Besitzer auch den Hundeführschein vorweisen.

Halten sich die Betroffenen nicht an die Regelung, drohen folgende Strafen: Werden sie ohne absolvierten Führschein erwischt, müssen sie mindestens 250 Euro zahlen. Ein zu Hause vergessener Schein kostet mindestens 30 Euro.

Goldgruber kündigte zudem Schwerpunktkontrollen an, wo auch die Chips unter die Lupe genommen werden. In Gefahrensituationen kann die Polizei einem Besitzer ohne Führschein den Hund "sofort und dauerhaft" abnehmen. Der theoretische Maximalstrafrahmen für die neue Regelung beträgt 14.000 Euro.

Die neuen Regelungen

Der Hundeführschein muss innerhalb der ersten drei Monate ab Haltungsbeginn abgelegt werden. Für Wiener, die bereits einen Kampfhund besitzen, gilt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2011. Bis sie in Besitz des Scheins gelangen, herrscht Beißkorbpflicht an öffentlichen Plätzen. Um sich für den Führschein anzumelden, müssen Prüfling und Hund persönlich beim Veterinäramt vorstellig werden. Der Halter muss außerdem mindestens 16 Jahre alt sein und die Nachweise erbringen, dass keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen, die Hundeabgabe entrichtet und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Der Vierbeiner hat gechippt und registriert zu sein.

Für "Gasthunde", die zu Besuch in Wien sind, besteht Beißkorbpflicht. Wer mit seinem Tier allerdings länger als einen Monat in der Bundeshauptstadt weilt, muss den Führschein machen. Die 25 Euro teure Prüfung darf einmal wiederholt werden und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

(APA)

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