Männer diskriminiert – Seniorenrabatt für alle

(c) FABRY Clemens
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Männer bekommen bei den Wiener Linien fünf Jahre später als Frauen Ermäßigungen. Das verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetz, entschied nun das Höchstgericht. Bis Jahresende muss der Tarif reformiert werden.

Wien. Auch wenn das Höchstgericht die Tarifregeln gekippt hatte, gab man sich bei den Wiener Linien am Donnerstag betont entspannt. Man sei ohnedies gerade dabei, generell neue Ticketregeln auszuarbeiten. Im Rahmen dieser „Task Force“ werde man nun eben auch eine Neuregelung für die Pensionisten finden. Wie diese aussehen werde, konnte man auf Anfrage der „Presse“ freilich noch nicht sagen.

Klar ist aber, dass Männer bei den Wiener Linien nicht länger diskriminiert werden dürfen. Bisher erhielten Frauen bereits ab 60, Männer aber erst ab 65 Jahren eine Pensionistenermäßigung. Das sei rechtswidrig, entschied nun der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Er verwies auf das Gleichbehandlungsgesetz, das unsachliche Differenzierungen zwischen den Geschlechtern verbiete. Und dass die Ermäßigung an das unterschiedliche gesetzliche Pensionsalter von Männern und Frauen anknüpft, sei keine zulässige Diskriminierung. Schließlich wird der Rabatt somit selbst dann verwehrt, wenn ein unter 65-jähriger Mann bereits nachweislich Pensionist ist.

Folgen für ganz Österreich

Auch wenn das VfGH-Erkenntnis die Wiener Linien betraf, hat es Auswirkungen auf ganz Österreich. Denn im Lichte der Entscheidung müssen nun alle Institutionen, die männliche Senioren benachteiligen, eine Verurteilung befürchten.

Der VfGH setzte im aktuellen Fall aber eine Übergangsfrist bis Jahresende; so lange darf die Diskriminierung somit noch aufrechterhalten bleiben. Männliche Pensionisten, die bis jetzt „zu viel“ gezahlt haben, dürfen auch nicht auf eine Rückerstattung hoffen. Mit dieser können aber die Senioren rechnen, die im Anlassfall vor Gericht gingen. Sie hatten Klage bei Zivilgerichten eingebracht, diese wiederum legten die Causa dem VfGH vor. Nun sind wieder die Zivilgerichte am Zug, die im Lichte der VfGH-Erwägungen jetzt für die Männer entscheiden dürften.

Alle anderen müssen auf die Neuregelung der Seniorentarife warten, die durch eine Verordnung von Verkehrsministerin Doris Bures zu regeln ist. Sie kündigte am Donnerstag neue Regeln für die Wiener Linien, aber auch für die ÖBB an. Dabei will Bures jedoch in irgendeiner Form auch weiterhin auf die „besondere Lebenssituation von Frauen“ Bezug nehmen.

So einfach wird das aber nicht werden. Bereits vor Bures' Äußerungen hatte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger erklärt, er könne sich nur „schwer vorstellen“, dass eine Differenzierung nach dem Geschlecht beibehalten werden darf, denn es dürfte nicht einfach sein, einen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Geschlecht und der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu finden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2011)

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