ÖVP will Kinderschutz verbessern

Kinderschutz Karl Spindelegger
Kinderschutz Karl Spindelegger(c) REUTERS (Leonhard Foeger)
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Die zivilrechtlichen Verjährungsfristen für Schadenersatz bei Missbrauch sollen ausgeweitet werden. Beim Strafrecht sieht die ÖVP keinen Änderungsbedarf.

Die ÖVP hat ein Maßnahmenpaket im Bereich der Justiz und Sicherheit geschnürt. Im Lichte der jüngsten Missbrauchsvorwürfe gegen das ehemalige Kinderheim am Schloss Wilhelminenberg in Wien will die ÖVP die Verjährungsfristen im Zivilrecht verlängern. Weiters sollen die Strafen für Einbruchs-Wiederholungstäter erhöht und bei Drogenprävention und Internetkriminalität mehrere Maßnahmen gesetzt werden, erklärten VP-Chef und Vizekanzler Michael Spindelegger, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizministerin Beatrix Karl bei einer gemeinsamen Pressekonferenz.

Derzeit gilt für zivilrechtliche Schadenersatzansprüche bei sexuellem Missbrauch eine Verjährungsfrist von drei Jahren, wenn der Täter bekannt ist, und von 30 Jahren bei einem zum Tatzeitpunkt unbekannten Täter. Diese Fristen will Karl überdenken und im Zuge des Schadensersatzrechtes ändern. Bei staatlichen Einrichtungen wie dem städtischen Kinderheim am Wilhelminenberg gilt eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. In diesem Bereich sei aber das Bundeskanzleramt zuständig, da es um Amtshaftung gehe, sagte Karl. Die Justizministerin betonte, dass der Schadenersatzanspruch mit Ende der Verjährungsfrist nicht ende, sondern nur das Recht, diesen einzuklagen. Es stehe der Stadt Wien daher frei, die Opfer zu entschädigen und diese sollte das auch tun, so Karl.

Strafrechtliche Verjährungsfrist soll bleiben

Was das Strafrecht betrifft, bleibt Karl bei ihrem Nein zu einer weiteren Ausweitung der Verjährungsfristen. Diese wurden nämlich erst im Jänner 2010 geändert. Demnach ist bei vergewaltigten minderjährigen Opfern eine Verjährung bis zur Vollendung ihres 28. Lebensjahres zunächst kein Thema. Bei Erreichen dieser Altersgrenze haben sie dann zehn Jahre, in besonders gravierenden Fällen sogar 20 Jahre Zeit, um gegen den Täter mittels einer Anzeige strafrechtlich vorzugehen und diesen vor Gericht zu bringen. Damit sei man europaweit Vorreiter und zehn Jahre über Deutschland, Frankreich und anderen Ländern.

Die Ministerin verwies zudem auf die bereits geplanten Verschärfungen bei Gewalt gegen Kinder. Neben der Einführung bzw. Erhöhung von Mindeststrafen soll die Möglichkeit der Verhängung einer alternativen Geldstrafe bei diesen Delikten abgeschafft werden.

Höhere Strafen für Serieneinbrecher

Innenministerin Mikl-Leitner plant ihrerseits mehrere Maßnahmen gegen Einbruchs- und Internetkriminalität und zur Drogenprävention. Konkret will sie bei Einbruchs-Wiederholungstätern höhere Strafen einführen, denn die derzeitigen "Strafrahmen reichen nicht aus", seien "zu attraktiv" und auch im internationalen Vergleich zu niedrig. So gebe es bei Wohnungseinbruch bei uns maximal fünf Jahre und in Deutschland zehn.

In Sachen Drogenmissbrauch verwies die Innenministerin auf den dramatischen Anstieg bei Jugendlichen. Bei den 14- bis 18-Jährigen habe sich die Anzahl der Drogenkonsumenten in den vergangenen Jahren verdoppelt. Um hier gegenzusteuern, will Mikl-Leitner die "Reaktionskette" vom Aufgriff bis zur Meldung an die Gesundheitsbehörden verkürzen. Konkret soll die Polizei künftig die betroffenen Jugendlichen direkt zu den Hilfseinrichtungen schicken und begleiten dürfen. Sie will zudem zur Früherkennung von Drogenmissbrauch neben den bisherigen Methoden auch die Haaruntersuchung einführen. Weiters soll der "Fahndungsdruck erhöht werden", um Österreich als "Drogentransitland" unattraktiver zu machen.

Gegen Cyberkriminalität plant Mikl-Leitner eine zentrale Meldestelle, an die alle Bürger Verdachtsmomente melden können. Außerdem soll in den nächsten eineinhalb Jahren mit Experten aus den Ministerien, der Wirtschaft und dem privaten Bereich eine Cybersicherheitsstrategie entwickelt werden. Mikl-Leitner spricht sich außerdem dafür aus, die Bekämpfung von Cyberkriminalität in die Grundausbildung beim Bundesheer aufzunehmen.

(APA)

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