Eine Schwangere mit Sturzblutungen wurde vom Krankenhaus Göttlicher Heiland und dem AKH Wien ohne Diagnose wieder nach Hause geschickt. Erst das dritte Spital nahm sie auf.
Eine 26-jährige Schwangere wurde von zwei Krankenhäusern in Wien abgewiesen, obwohl sie Sturzblutungen hatte, berichtet der "Kurier". Die 26-jährige Sandra W., in der 13. Woche schwanger, begann demnach in der Nacht zum 12. Jänner stark zu bluten. Die Eltern ihres Freundes brachten sie in das Krankenhaus Göttlicher Heiland im 17. Wiener Gemeindebezirk.
Zwei Ärztinnen hätten sie dort untersucht und ein Ultraschall gemacht, erzählt die Schwangere dem "Kurier". Die Ursache für die Blutungen fanden sie jedoch nicht. Nach 20 Minuten Untersuchung habe man sie mit den Worten "Ihr Kind lebt" nach Hause geschickt, so die 26-Jährige. Makaber: Eine der behandelnden Ärztinnen sagte zur jungen Frau, unter der sich eine Blutlache gebildet hatte, noch: "Passen Sie auf, dass Sie nicht ausrutschen."
Kein Platz im AKH
Als die Blutungen nicht aufhören, suchte die 26-Jährige am folgenden Tag das AKH Wien auf. Dort wurde sie weder aufgenommen ("Dort sagte man mir, man habe keinen Platz, um mich aufzunehmen."), noch untersucht.
Am nächsten Tag startete die junge Frau einen dritten Anlauf in der Rudolfstiftung. Die 26-Jährige wurde stationär aufgenommen und musste drei Nächte bleiben. Eine Ärztin diagnostizierte, dass ein Stück vom Mutterkuchen abgegangen war, weil sich dort ein Hämatom gebildet hatte.
"Kommunikationsprobleme"
Primarius Albert Mayer von der gynäkologischen Abteilung des Göttlichen Heiland spricht gegenüber dem "Kurier" von "Kommunikationsproblemen". Die Patientin habe gesagt, sie blute nur leicht. Dieser Darstellung widerspricht die 26-Jährige, sie habe von "starken Blutungen" gesprochen. Peter Husslein, Leiter der Gynäkologie im AKH Wien, argumentiert, er gebe "nur noch Kapazitäten für Risikofälle. Wenn eine Schwangere durch Blutungen in der Frühschwangerschaft ihr Kind verliert, können wir dagegen nichts unternehmen. Es gibt keine Behandlung dagegen."
Die Aufnahme der jungen Frau sei "unbedingt notwendig" gewesen, heißt es hingegen aus der Rudolfstiftung, da bei solchen Blutungen absolute Bettruhe geboten ist.
(Red.)