Wien: Strafgerichtsbarkeit vor Totalumbau?

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Das Straflandesgericht Wien (Graues Haus) soll zu einem „Strafrechtskompetenzzentrum“ ausgebaut werden. Die Bezirksgerichtsbarkeit in Strafsachen soll abgeschafft werden.

[WIEN] Das größte Landesgericht Österreichs, das Straflandesgericht Wien, vulgo Graues Haus, könnte nun eine Revolution innerhalb der Wiener Strafgerichtsbarkeit einleiten: Zunächst soll das Dachgeschoß des Hauses zu einer fünften Etage ausgebaut werden; dann sollen sämtliche Strafsachen auf bezirksgerichtlicher Ebene in das Graues Haus wandern. Mit diesem „Upgrading“ der kleinen Strafsachen soll in Wien die Bezirksgerichtsbarkeit in Strafsachen abgeschafft werden. Dies sind die weitreichenden Pläne des Präsidenten des Straflandesgerichts Wien, Friedrich Forsthuber.

Wie „Die Presse“ exklusiv erfuhr, sind die Vorschläge des Präsidenten bereits weit entwickelt. Zum Dachgeschoßausbau des Grauen Hauses liegt seit längerem eine Machbarkeitsstudie der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), also der Eigentümerin des in Wien-Josefstadt liegenden Gebäude, vor. Demnach wäre ein solcher Ausbau zu einem relativ moderaten Preis zu haben: Die Studie beziffert die Kosten mit ungefähr drei Millionen Euro (konkret ausgewiesene Zahl: 3.041.598 Euro), „plus/minus 20 Prozent“.

1670 Quadratmeter Nettogrundfläche würden nach den BIG-Berechnungen gewonnen, davon knapp tausend Quadratmeter Bürofläche. Zwei bis drei Verhandlungssäle und etliche Zimmer für Richter und Kanzleipersonal sollen im Dachgeschoß entstehen. Übrigens: Das Graue Haus wurde im Jahr 1839 fertig gestellt. Es hatte damals nur drei Stockwerke und wurde Anfang des 20. Jahrhunderts schon einmal aufgestockt.

Derzeit ist in dem mächtigen Gebäudekomplex nicht nur das Straflandesgericht Wien untergebracht – auch die Staatsanwaltschaft Wien, die Wiener Bezirksanwälte und (als Anbau) das landesgerichtliche Gefangenenhaus mit derzeit mehr als 1100 Häftlingen sind hier angesiedelt.

Akten als „Kilometerfresser“

Apropos Bezirksanwälte: Diese, also die den Bezirksgerichten zugeteilten Ankläger, müssen derzeit zu ihren Verhandlungen quer durch Wien „reisen“. Auch Akten werden derzeit ständig zwischen den Bezirksgerichten und dem Grauen Haus hin- und hertransportiert. „Die Akten würde dann in einem Haus bleiben, anstatt, wie derzeit, viele Kilometer transportiert zu werden“, erklärt Forsthuber. Derzeit sind im Grauen Haus 68 Richter beschäftigt. Vor allem die Großverfahren, Stichworte: „Immofinanz“ oder „Bawag“, sorgen regelmäßig für Schlagzeilen. Sollte das Vorhaben Forsthubers umgesetzt werden – erste Signale des Justizressorts sind vorsichtig positiv – werden also sämtliche Strafsachen Wiens, vom sprichwörtlich „kleinen Hendldieb“ bis hin zu den Kapitalverbrechen, unter einem Dach abgehandelt.

Die – derzeit zwölf – Bezirksgerichte würden demnach einen Teil ihrer Kompetenzen, eben die Zuständigkeit in Strafsachen, verlieren. Sie würden „nur“ noch für Zivilsachen zuständig sein. Erste Reaktionen der Bezirksrichter ließen die Hoffnung zu, dass sich „etliche Kolleginnen und Kollegen“ für das neue „Kompetenzzentrum“ bewerben würden, so Forsthuber. Klar ist: Kein Richter kann gegen seinen Willen in das neue Zentrum versetzt werden.

Derzeit sind in den zwölf Wiener Bezirksgerichten 183 Richter beschäftigt. Viele davon arbeiten sowohl als Straf- als auch als Zivilrichter. Rechnet man sämtliche Strafrechtskapazitäten auf Bezirksgerichtsebene zusammen, ergeben sich etwa 21 „Vollzeitkapazitäten“, aus dem Juristendeutsch übersetzt heißt das: Rein rechnerisch hat Wien derzeit rund 21 Bezirksrichter, die ausnahmslos Strafsachen erledigen.

85 Strafrichter im Endausbau

Um künftig die gesamte Strafgerichtsbarkeit im Grauen Haus zentral abwickeln zu können (dafür müssten freilich auch gesetzliche Änderungen vorgenommen werden), bräuchte man nach aktueller Berechnung zusätzlich 19 Richter. Rechnet man nun auch noch gewisse Synergieeffekte mit ein, wäre ein künftiger Gesamtstand von 85 Richtern ausreichend, meint Forsthuber.

In Sachen Rekrutierung wartet der Gerichtspräsident mit einem „Lockangebot“ auf: Richter, die sich künftig von einem Bezirksgerichts ins Graue Haus bewerben, könnten „vielfältig“ eingesetzt werden. Junge Kollegen dürften schon damit rechnen, auch weiterhin „kleine“ Strafsachen (Delikte, die mit nicht mehr als einem Jahr Haft bedroht sind) zugeteilt zu bekommen, könnten zu einem gewissen Prozentsatz ihrer Kapazität aber auch einer anderen Abteilung zugeordnet werden. Und dürften dann zum Beispiel auch größere Verfahren leiten (etwa wegen Delikten, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bedroht sind).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.01.2012)

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