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Wien "Heckenschützen" drohen drei Jahre Haft

03.02.2012 | 15:06 |   (DiePresse.com)

Die beiden jungen Männer sollen aus einem Auto mit Luftdruckwaffen auf Menschen geschossen haben. Im März stehen sie vor Gericht.

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Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen Strafantrag gegen die beiden jungen Männer eingebracht, die im vergangenen Sommer in der Bundeshauptstadt aus einem fahrenden Auto heraus mit einer Luftdruckpistole auf zahlreiche Passanten geschossen haben sollen. Ihnen wird teils vollendete, teils versuchte schwere Körperverletzung und schwere Sachbeschädigung vorgeworfen. Am 15. September 2011 soll das Duo gemeinsam 14 Personen beschossen und getroffen zu haben. Bei drei weiteren Schussabgaben sollen die Täter ihre Ziele verfehlt haben.

Der Jüngere der beiden, ein 20-jähriger Angestellter, soll am 30. und 31. August allein auf zwei weitere Menschen gefeuert haben. Sein um ein Jahr älterer, beschäftigungsloser Freund am 2. September auf einen Mann.

Der Prozess, in dem den Angeklagten laut Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft drohen, wurde auf den 2. März anberaumt. Die Verhandlung wird Richter Andreas Hautz leiten.

Schwere Körperverletzung dank "Rowdy-Paragraf"

"Fakt ist, es gibt laut gerichtsmedizinischem Sachverständigengutachten keine einzige schwere Körperverletzung", gab Verteidiger Normann Hofstätter, der einen der beiden jungen Männer vertritt, im Gespräch mit der APA zu bedenken. Tatsächlich werden im Strafantrag über weite Strecken lediglich Hautabschürfungen, Prellungen und Blutergüsse erwähnt. In einem Fall wurde einem Opfer mit einem Luftdruckgewehr jedoch in die linke Schläfe geschossen, wobei das Projektil unter lokaler Betäubung entfernt werden musste. Einem weiteren Mann drang ein Projektil in den Hals, was eine Rissquetschwunde und einen operativen Eingriff unter Vollnarkose zur Folge hatte.

Die Angeklagten dürften auch mehrere Waffen verwendet haben. Der Staatsanwalt verweist in diesem Zusammenhang auf ein Luftdruckgewehr, eine Luftdruckpistole und eine CO2-Pistole. Dennoch wären sämtliche Verletzungen laut Gerichtsmediziner als ihrem Grade nach als leicht einzustufen gewesen. Die Anklagebehörde behalf sich jedoch mit einem juristischen "Trick", um die Heckenschützen doch wegen schwerer Körperverletzung belangen zu können: Man machte sich den sogenannten "Rowdy-Paragrafen" zu eigen: Gemäß § 84 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) ist eine schwere Körperverletzung formal auch dann gegeben, wenn mindestens drei selbstständige Taten ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen werden.

Deutlich über 10.000 Euro Sachschaden

Die Sachbeschädigungen beziehen sich hauptsächlich auf Schussabgaben auf der Donauinsel sowie auf einem Parkplatz der Shopping City Süd (SCS), wobei die jungen Männer Beleuchtungskörper und Straßenlaternen ins Visier nahmen. In den Strafantrag einbezogen wurde auch ein Schuss auf den Rucksack eines Passanten, bei dem ein Computer beschädigt wurde, sowie auf eine Verkehrsampel. Der gesamte Sachschaden soll deutlich jenseits der 10.000 Euro-Grenze liegen.

(APA)

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15 Kommentare
Gast: Kibietz
05.02.2012 10:18
0 4

Die 2 können jetzt nicht mehr arbeiten, weil sie keinen Job mehr finden. Der karrieregeile Staatsanwalt verplempert ein paar Mio Steuergeld für einen Prozess, der ihn ein Stück näher zum Richteramt bringt und er dann gar nichts mehr hackeln muss. Und ein paar ahnungslose Österreicher ergeifern sich an der Rache

Und alle anderen dürfen das zahlen!

So dumm ist Österreich! Vom Beamten dazu gezwungen!

mecreant
04.02.2012 10:37
1 4

mein Tipp

Freispruch beim Vorwurf der Körperverletzung
1 Jahr unbedingt wegen Sachbeschädigung, weil € 10.000 Schaden - da hört sich der Spaß auf

0 5

Oame Buam

Kein Wunder, dass denen in der fadesten Großstadt der Welt langweilig is. Vom Lohn kann man sich nix mehr kaufen, weil alles für Miete draufgeht, da geht sich kein Bier mehr am Abend aus. Und Grünflächen und Orte, wo man sich ohne Geld amüsieren kann sind verbaut, Sportflächen zahlungspflichtig, außer man lässt sich in einen Käfig zwängen.
Das die Jugend immer verrohter wird liegt auf der Hand, wenn man ihnen alle Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung nimmt. Dafür können sich die Touristen vor der Oper ins Landmann sitzen und 5 Euro für einen Kaffee bezahlen, was sich kein Wiener mehr leisten kann und wenn mal jemand einen Fußball gegen ein Garagentor schießt, wird gleich die Polizei geholt. Schuld ist unsere Politik, die unseren Lebensraum verteuern lässt und unsere Plätze verhöckert und uns im Gegenzug mit neuen Verboten straft und Minderheiten gegeneinander aufhetzt. Vielen Dank Rot/Grün - ihr verkauft uns, vielen dank Schwarz/Blau ihr betrügt und und hetzt uns gegeneinander auf. Vielen dank orange - fürs nichts tun.

Antworten ballerina
04.02.2012 08:37
5 2

Re: Oame Buam

Böses und teures Wien,
jetzt müssen wir alle zu Sniper werden!


ujvar
03.02.2012 17:30
4 7

Dieser Staatsanwalt ist ahnungslo. Als Kinder schossen wir (leichtsinnig) uns gegenseitig auf den Mamtel. Luft-Druck Gewehre sind nidt eigentlich Gewehre, wie Schleuder, die weit gefährlicher sind, kein Artillerie

hie wär eine bedingte Strafe von weinigen Wochen ausreichend wegen Gefährdung, da wie ein geworfener Stein, es ins Auge gehen kann.

Antworten Gast: Rau23
03.02.2012 21:37
6 1

Re: Dieser Staatsanwalt ist ahnungslos.

Nur weil niemand schwer verletzt oder getötet wurde, und weil es Ihnen verklärte Erinnerungen an die eigene Jugend beschert, ist das kein dummer Jungenstreich. Die sind erwachsen. Zumindest dem Lebensalter nach.

Niemand hat das Recht, grundlos andere zu verletzen. Ich finde 3 Jahre zu wenig. Es geht um den Vorsatz. Wenn sie sich gegenseitig beschossen hätten wärs was
anderes.

Den Führerschein sollten sie auf Lebenszeit entzogen bekommen. Das sind keine verantwortungsbewussten Menschen im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte.

Antworten Gast: speibender regenbogen
03.02.2012 19:08
5 5

Re: Dieser Staatsanwalt ist ahnungslo. Als Kinder schossen wir (leichtsinnig) uns gegenseitig auf den Mamtel. Luft-Druck Gewehre sind nidt eigentlich Gewehre, wie Schleuder, die weit gefährlicher sind, kein Artillerie

schad, daß die projektile nicht durch deinen mantel durchgegangen sind...

du hast scheinbar überhaupt keine ahnung von luftdruckwaffen. die sind potentiell tödlich! kleintiere wie nager, vögle bis hin zu katzen und hunden schafft so eine waffe locker. und wennst einem menschen ins aug schießt und das projektil just durch den sehnerv geht, dann sitzt es im hirn und das kann auch tödlich sein.

ich würde also hier von vornherein auf vielfache versuchte schwere körperverletzung mit todesfolge klagen! der typ, der das projektil in den hals bekommen hat, kann sich glücklich schätzen, daß es die schlagader nicht getroffen hat, daran hätte er verbluten können! und auch ein projektil in der schläfe ist kein lercherlschaß, im richtigen winkel kann das auch viel tiefer eindringen.

Antworten Antworten Gast: Norbert D.
04.02.2012 00:19
3 0

Re: Re: Dieser Staatsanwalt ist ahnungslo. Als Kinder schossen wir (leichtsinnig) uns gegenseitig auf den Mamtel. Luft-Druck Gewehre sind nidt eigentlich Gewehre, wie Schleuder, die weit gefährlicher sind, kein Artillerie

Das trifft auf manche PCP Luftdruckgewehre zu.

Die läppische CO2 Pistole, mit der diese beiden Idioten geschossen haben ist nur ein Spielzeug.

Antworten Antworten ujvar
03.02.2012 20:13
0 0

Re: Re: Dieser Staatsanwalt ist ahnungslo. Als Kinder schossen wir (leichtsinnig) uns gegenseitig auf den Mamtel. Luft-Druck Gewehre sind nidt eigentlich Gewehre, wie Schleuder, die weit gefährlicher sind, kein Artillerie


Gast: Ösi
03.02.2012 16:37
1 6

So, dieses Frühjahr werde ich die Hecken rund um meine Ferienhäuschen am Grundelsee mit der Stihl niedermachen! Dann ist Schluß mit Heckenschützen!

Versteht Ihr? Keine Hecken = nichts mehr nit Schützen!

genial, liebe Genossen, wie Ihr richtig befindet!
Auch der Polizeipfosten in Badaussee wird von den Socken sein, dass hier so ratzeputz mit den Hechenschützenproblemen aufgeräumt wurde!

nix zu tanken
Ösenpower

RSteiner
03.02.2012 16:31
5 8

3 Jahre?

Das sind im wahrsten Sinn des Wortes gemeingefährliche, die gehören für den Rest ihres Lebens in eine Anstalt.

Antworten Gast: xxxx
03.02.2012 18:36
1 8

Re: 3 Jahre?

Das ist noch viel zu milde!
Die gehören auf den WKR-Ball direkt zum Strache!
Gehirntot garantiert! Psycholfolter durch dumpfbackiges Dauergelaber!
SO gehört das gemacht! Schlimmer als 10 x hinrichten!
Und dann zur weiteren Erniedrigung nur mehr FPÖ wählen.

sirgerald
03.02.2012 16:16
8 3

Keine einzige schwere Körperverletzung

sagt der Anwalt. Meine Frage: Wurde Menschen ins Gesicht und in den Halsbereich geschossen?
Haben viele Menschen tagelang Angst gehabt?

Mausinger
03.02.2012 15:35
7 8

3 Jahe sind eigentlich immer noch zu wenig

Wenn man überlegt was alles hätte passieren können - sollte man diesen Abschaum 25 Jahre wegsperren.

Antworten Gast: Konservativer
03.02.2012 17:48
5 4

Re: 3 Jahe sind eigentlich immer noch zu wenig

Und den Täterfreunden, die so einen Kommentar rot bewerten, sollte man auch mal auf den Zahn fühlen.