Zwei vermeintliche spirituelle Helferinnen haben einer Wiener Religionslehrerin 60.000 Euro herausgelockt. Die zwei Frauen wurden wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt: Die 45 Jahre alte Erstangeklagte erhielt zwei Jahre Haft, davon sieben Monate unbedingt. Ihre 20-jährige Tochter bekam 16 Monate, davon vier Wochen unbedingt. Außerdem müssen sie ihrem Opfer die 60.000 Euro zurückbezahlen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die Lehrerin hatte gehofft, die Frauen könnten ihre schwerbehinderte Tochter "gesund beten" und von einem angeblichen Fluch befreien. "Es war so suggestiv und so manipulativ. Ich konnte mich dagegen einfach nicht wehren", erklärte die Religionslehrerin. Sie habe "einfach eine permanente Angst gehabt" und befürchtet, ihr Kind könne sterben, wenn sie nicht weiterhin zahle, sagte sie im Zeugenstand. "Die haben bis zum letzten Cent alles haben wollen. Mir ist kein Euro geblieben."
Im Foyer des AKH auf Opfer gelauert
Das Opfer hatte die ältere der Frauen im Februar 2009 im Foyer des Allgemeinen Krankenhauses (AKH) kennengelernt, wo sich jene - wie sich später bei den polizeilichen Ermittlungen herausstellte - regelmäßig aufgehalten haben und gezielt verzweifelt wirkende Frauen angesprochen und ihre Hilfe angeboten haben soll. Die 45-Jährige kam auf die desperate Lehrerin zu, streichelte deren Tochter, die regelmäßig zu Kontrolluntersuchungen ins AKH musste, gab sich als "Maria" aus und meinte, Gott könne in diesem Fall helfen, wenn sie für das Kind bete.
Dafür verlangte "Maria" Geld. Sogleich ging die Religionslehrerin zum Bankomaten und überreichte der ihr bis dahin völlig Unbekannten Bargeld. "Diese Vorgangsweise ist an Niederträchtigkeit und Schamlosigkeit nicht mehr zu überbieten", schimpfte nun Staatsanwältin Irene Papp über die Erstangeklagte. Die Akademikerin hätte sich nach einer Totgeburt nichts sehnlicher als ein Kind gewünscht und mit der schweren Behinderung der Tochter eine besonders schwere Last zu tragen gehabt.
In weiterer Folge forderte "Maria" laut Anklage immer höhere Geldbeträge, wobei sie die Verhandlungen ihrer Tochter, die sich "Samantha" nannte, überließ, da die 45-Jährige weder lesen noch schreiben kann und darüber hinaus besachwaltet ist: Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihr paranoide Schizophrenie, wobei allerdings keine Zurechnungsunfähigkeit vorliegen soll.
Die Religionslehrerin löste ihren Bausparvertrag auf und machte ihre gesamten Ersparnisse flüssig, um die finanziellen Forderungen erfüllen zu können. Als ihr der Tod ihrer Tochter in Aussicht gestellt wurde, sollten die Gebete nicht anhalten, nahm sie sogar einen Kredit in Höhe von 15.000 Euro auf. Die Sache flog erst auf, als die Pädagogin im September 2011 eine SMS anstatt an "Samantha" irrtümlich an ihren eigenen Ehemann sandte und dieser von den Vorgängen Wind bekam. Der Mann erstattete umgehend Anzeige.
Die Jüngere der beiden Angeklagten legte schließlich ein umfassendes Geständnis ab und räumte ein, die erlangten Beträge nicht der Kirche gespendet, sondern in einem von ihrer Mutter angemieteten Bankschließfach deponiert zu haben. Teilweise tätigte die 20-Jährige mit der Beute auch Überweisungen an Angehörige in Serbien.
(APA)
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