Wien. Wien. Es ist bitterkalt – die rund 450.000 Heizthermen in Wien laufen auf Hochtouren. An die 60.000 davon machen das seit Jahresbeginn allerdings illegal – ohne, dass die Besitzer es wissen. Denn mit 1.Jänner 2012 ist eine Übergangsregelung für Gasthermen ausgelaufen, die 2004 beschlossen wurde. Sie schreibt niedrigere Grenzwerte (Kohlenmonoxid, Stickoxid) für Thermen vor. Überschreitet ein Gerät die Grenzwerte, darf es laut Abgas- und Emissionsgrenzwertverordnung nicht mehr betrieben werden. Ob sich nun Mieter oder Vermieter darum kümmern müssen, ist eine eigene Frage – klar ist nur, dass eine neue Therme her muss.
20 Jahre alte Geräte betroffen
„Das Kohlenmonoxid ist weniger das Problem. Meist überschreiten ältere Thermen die Werte beim Stickoxid und müssen getauscht werden“, sagt Michael Mattes, Innungsmeister der Wiener Installateure, im Gespräch mit der „Presse“. Mit „älter“ meint er jene Thermen, die um die 20 Jahre alt sind.
Geprüft werden die Emissionsgrenzwerte von den Rauchfangkehrern. Entspricht ein Gerät den Abgasnormen, erhält es eine Prüfplakette, die fünf Jahre lang gilt – bis zur nächsten Abgasmessung. So entsteht die Situation, dass heuer die Prüfung für jene Altgeräte ansteht, die zuletzt 2007 einer Abgasmessung unterzogen wurden – damals galten noch die alten Grenzwerte. An die 60.000 Thermen, schätzt Mattes, werden die neuen Grenzwerte nicht mehr schaffen.
Auf den ersten Blick ist der Fall klar: Rund 60.000 Wiener Haushalte müssen nun ihre grundsätzlich funktionierende Heiztherme abbauen und sich eine neue anschaffen. Allerdings nur auf den ersten Blick. Denn noch heuer soll eine sogenannte Paragraf-15a-Vereinbarung umgesetzt werden. Darin präzisieren die Länder die neuen Abgasgrenzwerte für Heizthermen. Und: „In dieser Vereinbarung werden von Wien keine Stickoxidgrenzwerte mehr gefordert“, erklärt der Innungsmeister der Installateure. Das bestätigt auch Josef Rejmar von der Wiener Innung der Rauchfangkehrer.
Warten auf 2013
So entsteht die skurrile Situation, dass bei einer Abgasmessung im Februar eine Therme wegen zu hoher Emissionswerte für illegal erklärt wird und ausgetauscht werden muss. Wird sie dagegen erst im Herbst geprüft, besteht sie den Test – weil dann (voraussichtlich) schon die neue Verordnung des Landes Wien gilt.
Anfang 2012 ist eine Heiztherme illegal, im Herbst wieder legal? Den Rauchfangkehrern ist diese Problematik bewusst. Deshalb gilt: Überschreitet eine Therme die gesetzlichen Stickoxid-Grenzwerte, bekommt der Besitzer eine Frist bis zum Herbst, um die Therme zu tauschen. „Dann sollte die Paragraf-15a-Vereinbarung in Kraft sein“, so Rejmar. Die beanstandeten Geräte würden wieder legal. Sofort abgedreht werden Thermen nur, wenn Gefahr im Verzug ist: „Wenn die Kohlenmonoxidwerte so hoch sind, dass Lebensgefahr besteht“, meint Rejmar. Bei leichteren Kohlenmonoxid-Überschreitungen reiche eine Reinigung.
Und wenn das Landesgesetz länger als bis Herbst auf sich warten lässt? Dann bestehe noch die Möglichkeit, bei der Feuerpolizei (MA 36) einen befristeten Aufschub bezüglich Thermentausch zu beantragen. Rejmar: „Ich nehme an, dass die Stadt darauf achten wird, die Paragraf-15a-Vereinbarung bis zum Herbst zu schaffen – sonst geht sie mit Jahresende in Anträgen zum befristeten Aufschub unter.“
Neue, strenge Abgasvorschriften gelten seit 1.Jänner für Heizthermen. Viele ältere Geräte schaffen diese Grenzwerte nicht und müssen sofort getauscht werden. Voraussichtlich 2013 ist alles wieder anders. Es kommt ein neues Wiener Gesetz, wodurch ein Großteil der ehemals illegalen Thermen wieder legal werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.02.2012)
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