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Fall Bakary J.: Drei Polizisten entlassen

24.04.2012 | 16:00 |   (DiePresse.com)

Im April 2006 wurde der Schubhäftling bei einem Polizeieinsatz schwer verletzt. Nun wurden die involvierten Polizisten laut "Falter" entlassen.

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Drei in die Folteraffäre um den Afrikaner Bakary J. involvierte Wiener Polizisten sind aus dem Polizeidienst entlassen worden. Das berichtet die Wochenzeitung "Falter" in ihrer am Mittwoch erscheinenden Ausgabe. Ein vierter Polizist hatte schon zuvor eine Geldstrafe akzeptiert, sein Fall war nicht mehr Gegenstand der nunmehr bereits dritten Runde vor der Disziplinaroberkommission im Bundeskanzleramt.

Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.

Die vier Wega-Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt. Sie durften zunächst weiter Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Beschuldigten wurden später wegen psychischer Probleme frühpensioniert.

Dienstrechtlich landete der Fall danach vor der im Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinaroberkommission. Dort ging man zunächst von einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" aus und erkannte, dass eine Entlassung nicht gerechtfertigt sei. Der Verwaltungsgerichtshof VwGH hob den Bescheid wegen "Rechtswidrigkeit seines Inhalts" teilweise auf.

Nunmehr, nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes, habe das Gremium entschieden, "dass das Foltern eines Menschen doch kein minderschweres Vergehen sei. Auch die Frühpensionierung der Folterbeamten ist damit rückwirkend aufgehoben", berichtete der "Falter". Das Bundeskanzleramt habe nach dem jüngsten Bericht der Wiener Wochenzeitung über den Fall "Druck gemacht".

(APA)

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11 Kommentare
Gast: KravMaga
25.04.2012 18:56
1 0

Welches Strafausmaß hätte Bakary J. erwartet. wenn er sich in der Lagerhalle erfolgreich verteidigt hätte?


Kostenloses

Boxtraining würde ich sagen........

Gast: zwagsrausschmiss
25.04.2012 07:00
1 0

was die in zukunft wählen werden

kann man sich vorstellen

Gast: Es gilt die Unschuldsvermutung
25.04.2012 06:06
2 2

Allerdings nur für die absolut Unschuldigen

Und von wem bekommt der Gequälte jetzt sein Schmerzensgeld?
Meine Idee: Die Republik zahlt dem Gefolterten 150.000 Tausend Euro und kassiert sie im Regress von den (inzwischen entlassenen) OBERDEPPEN!!! Obendrein können wir froh sein, dass diese hundsgemeine Geschichte nicht international breitgetreten wurde/wird. Gewalttäter waren sie ja schon immer. Da hat es (konsequenzlos) schwerste Verletzungen gegeben. Kein Staatsanwalt hat sich drum geschert. Da war der harmlose „Hendldieb“ juristisch viel ärmer dran. Ist mir ein Kümmernis. Ein ehrliches Anliegen ist
es mir auch, jeden Jugendlichen eindringlichst davor zu warnen, sich mit den uniformierten Wachorganen, vielleicht emotional-unkontrolliert auf eine Auseinandersetzung (wenn es auch nur in einem Streitgespräch ausartet) einzulassen. Natürlich ist die große Mehrheit unserer Polizisten hochanständig, allerdings Gnade Dir Gott, wenn du auf einen falsch gepolten kommst.


Ich war von Anfang an der Meinung,

dass diese Beamten nach der Übergabe des Schüblings einen Urlaub in Gambia geplant hatten. Die Abschiebung war am Freitag vor der Karwoche. Dass die "Ablieferung" in Gambia nicht geklappt hat und der Urlaub daher ins Wasser fiel, hat diese unsinnige Eskalation verursacht. Danach wurde aber nie gefragt. Ist nur meine Meinung, aber wie sonst ist dieser Gewaltexzess zu verstehen?

3 5

würd mir wünschen

dass jeder straftäter, der eine ähnlich brutale tat begeht, solche konsequenzen zu tragen hätte. was mich an der sache ärgert ist die berichterstattung auf orf.at bzw. der ton den der bericht anschlägt. keine frage die ex-polizisten gehörten zur verantwortung gezogen und aus dem dienst entfernt und entlassen, aber die häme die der erwähnte bericht im orf.at enthält stammt von den gleichen leuten, die sonst jedes verständnis für kriminelle aufbringen.

'solche Konsequenzen'

Nix für ungut, aber die Konsequenzen dieser Tat waren rein Dienstrechtlich. Zu einer unbedingten Haftstrafe, die für so eine Handlung eigentlich unumgänglich ist, ist es ja nicht gekommen.

Gast: Außendienstler
24.04.2012 17:13
9 0

Wenn ich einen meiner Kunden so herrichte

entlässt mich meine Firma sofort und die PVA pfeift mir was wegen der Frühpension.

4 0

Re: Wenn ich einen meiner Kunden so herrichte

und nacher gehts wahrscheinlich ab in häfen, aber nicht eine bedingte. begreifliche erregung ist gut, aber in eine lagerhalle schleppen und dort foltern ist absicht

Ein Exempel, weil nichts anderes übrig blieb

Da hat das Innenministerium auf Druck der Medien halt ein Exempel statuiert. Ich fürchte, beim nächsten vergleichbaren Fall passiert das, was sonst auch immer passiert: GAR NIX!

Re: beim nächsten vergleichbaren Fall passiert das, was sonst auch immer passiert: GAR NIX!

Ich fürchte mich mit.

In der Beamtengerichtsbarkeit geht's zu "wie in der Kirche": die haben sich einen eigenen Staat im Staat eingerichtet!

Mitnichten "nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofes, habe das Gremium entschieden ..."

Sollte nicht auch "das Gremium einmal ang'schaut" werden?