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Chaos im Gericht: Küssel-Prozess geplatzt

14.05.2012 | 18:03 |  von MANFRED SEEH (Die Presse)

Weil zu wenig geladene Geschworene kamen, konnte die Verhandlung gegen Gottfried Küssel wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung am Montag nicht stattfinden. Die Prozessorganisation war mangelhaft.

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Wien. Wie muss ein im Fokus der Öffentlichkeit stehender Strafprozess organisiert sein, damit Tumulte beim Betreten des Gerichtssaals ausbleiben? Und warum kommen von angeblich 22 geladenen Geschworenen nur sieben? Fragen wie diese warten seit Montag, seit dem Platzen des Küssel-Prozesses, auf Antworten.
Montagfrüh im Straflandesgericht Wien: Der Start der Verhandlung gegen die Leitfigur der Rechtsextremenszene, Gottfried Küssel (53), wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung verzögert sich. Vor dem Saal 106 drängt sich eine Menschenmenge aus Angehörigen, Sympathisanten, Prozesskiebitzen, Journalisten, Fotografen und Kameraleuten.

VIDEO: Küssel-Prozess vorerst geplatzt

Bild: (c) rca

Kurzer Prozess-Auftakt im Wiener Straflandesgericht. Der Prozess gegen Gottfried Küssel wegen Widerbetätigung wurde am Montag vorerst vertagt.



Das Gericht (Senatsvorsitzende: Martina Krainz) gewährt dem Vertreter der Anklage, Hans-Peter Kronawetter, exklusiven Zutritt in den Gerichtssaal. Als die Verteidigung, vertreten durch Anwalt Michael Dohr, den Saal betreten will, wird die Tür von innen zugehalten, dann zugesperrt. Als Küssel selbst – ihm wird das Einrichten der Neonazi-Homepage „alpen-donau.info“ vorgeworfen – von der Justizwache vorgeführt wird, ist auch für diesen Pulk an der verschlossenen Saaltür Endstation. Die Gruppe muss den Rückzug antreten, später wird Küssel, ebenso wie die beiden Mitbeschuldigten B. (34) und A. (40), durch einen Nebeneingang in den Saal geschleust.

Von 22 geladenen Geschworenen seien nicht weniger als 15 Personen – großteils unentschuldigt – einfach ausgeblieben. Dies erfährt die Öffentlichkeit schließlich von der Richterin – nach halbstündiger Verspätung. So ist die mit sieben Laienrichtern besetzte Geschworenenbank nicht ausreichend besetzt. Acht Personen sind vorgeschrieben (22 wurden geladen, um genug „Reserve“ zu haben).

Drohgebärde eines Beamten

Der Grund für den Geschworenenschwund bleibt vorerst rätselhaft. Ebenso wie die Tatsache, dass beim Öffnen der Saaltür ein Mann in Zivilkleidung (dem Vernehmen nach ein Beamter des Verfassungsschutzes) die wartenden Prozessbeobachter unüberhörbar mit diesen Worten in Empfang nimmt: „Der Erste, der mich anrempelt, geht als Letzter rein.“ Nächster Prozessanlauf: 21. Mai.

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137 Kommentare
 
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Gast: tc_t
15.05.2012 09:07
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wieso sollte man sich diesen nonsens auch antun...

dafür gibt es einfach keinen grund

Antworten Gast: Aufmerksamer Zeitungsleser
15.05.2012 12:35
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Nonsens? Es handelt sich dabei um eine Staatsbürgerpflicht.

§ 1. Geschworenen- und Schöffengesetz
(1) Das Amt eines Geschworenen oder Schöffen ist ein Ehrenamt; seine Ausübung ist Mitwirkung des Volkes an der Rechtsprechung und in der demokratischen Republik Österreich allgemeine Bürgerpflicht.

Re: Nonsens? Es handelt sich dabei um eine Staatsbürgerpflicht.

man kann schöffen allerdings auch politisch missbrauchen!

Bananen,

reife Bananen. Schöne gelbe Bananen. Wer will noch Bananen? Frische Bananen...

Gast: Callisto
15.05.2012 07:00
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Diese Politprozeße gegen diese lächerlichen NN Wichte sind sowieso ein Schwachsinn.

Soll der Typ und seine NN Zwergenparade doch leugnen oder vertreten was er will.
Eine gefestigtes System sollte auch so eine Meinung ohne Problem aushalten können und im übrigen hätten die Herrschaften dann nicht so viel gratis Medienwerbung.

freie meinungsaeusserung ist im land der begrenztheit und umverteilung wohl ein fremdwort

ohne es gut zu heissen, aber jeder sollte sagen duerfen, was er will.
nur jemand aufgrund einer meinung einzusperren, ist absurd.

stalin darf man lobpreisen, der 3 mal mehr leute auf dem gewissen hat. ja, sogar die kommunistische partei ist "ok" und verstoesst nicht gegen geltendes recht.

da greift man sich doch echt am kopf. soviel zur doppelmoral

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Re: freie meinungsaeusserung ist im land der begrenztheit und umverteilung wohl ein fremdwort

Ich wusste gar nicht, dass Stalin in Österreich für Gräueltaten verantwortlich gewesen wäre. Es steht jedem Kand frei mit seiner Gschichte umzugehen. Ich halte es allerdings für hochgradig lächerlich mit dem Finger aud andere zu deuten: Der hat das auch gemacht, inklusive dem Versuch eine Dopplmoral an den Haaren herbeizuziehen. Ich frage mich, wann sie afrikanische Stammesführer zum Rechtfertigungszweck aus dem Hut zaubern

Re: Re: freie meinungsaeusserung ist im land der begrenztheit und umverteilung wohl ein fremdwort

Geschichte war nicht in ihrem Lehrplan?

Mit wie viel Jahren sind sie denn ausgestiegen?

Antworten Antworten Gast: schreker
15.05.2012 09:06
8 0

Re: Re: freie meinungsaeusserung ist im land der begrenztheit und umverteilung wohl ein fremdwort

Lernen Sie Geschichte!

Gast: Prozess
14.05.2012 19:45
9 14

Warum?

Erstaunlich, dass sich hier so viele für den Küssel starkmachen...was hat der Typ den Tolles geleistet? Selbst schuld, wenn er gegen geltende, bekannte Gesetze verstößt, das ist meine Meinung...das hat nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, denn wenn sich irgendwer vor den Stephansdom stellt und lauthals darüber referiert, dass alle FPÖ-Wähler aufgeknüpft werden sollten, dann würde genauso die Polizei einschreiten...da käme halt eine andere Rechtsnorm (§283 StGB) zum Tragen, und hier das Verbotsgesetz, weil es eben existiert...
Bedenklicher finde ich da schon, dass der Staat offenbar nicht das Gefühl vermitteln kann, dass die am Prozess beteiligten Personen vor Racheakten geschützt sind...

5 0

Re: Warum?

Bedenklich ist ist eine Einstellung, Gesetze nicht wenigstens zu hinterfragen.

Im Übrigen sind diese Art von Äusserungen üblicherweise für den Äusserer selbst - mag das ein radikaler Linker sein oder eben der Herr Küssel - mehr als kontraproduktiv, würde man die reden lassen wie sie wollen, so könnte das ganze Land über die schiere DUMMHEIT dieser Aussagen lachen.... aber so macht man ihn zum Märtyrer.

Antworten Gast: Tralalala
15.05.2012 01:38
2 15

Re: Warum?

Wieso erstaunlich? Der Typ ist offenbar bekennender Nationalsozialist, und als solcher rennt er hier natürlich offene Türen ein.


Gast: Tro
14.05.2012 18:47
4 0

Politische Krankheiten

AUA,

Gast: nicholasblarney
14.05.2012 17:55
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Eine rein juristische Frage:

"Vorsatz, durch ihr Handeln die Ziele der NSDAP zu fördern"
Wie kann jemand die Ziele einer Partei fördern, die es gar nicht gibt?

Re: Eine rein juristische Frage:

Die Partei gibt es nicht mehr, ihre Ziele leider schon...verstanden?

Nö!

Denn, wie kann einer Ziele haben, den es garnicht gibt??

Re: Nö!

hm? ernsthaft? fügen sie das wort nicht "mehr" gibt ein.. vielleicht schaffen sie es ja doch, dahinter zu kommen, dass

Parteien vergehen, aber Ziele bestehen ;)

Gast: keinnazi
14.05.2012 16:51
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Hexenjagd

Ich darf die Existenz Gottes bezweifeln, ich darf bezweifeln, dass Pol Pott 2 Millionen Menschen umgebracht hat, ich darf bezweifeln, dass die Besiedlung Amerikas viele Millionen von Toten gefordert hat oder die Welt eine Kugel ist, ich darf schlicht alles bezweifeln, nur nicht den Holocaust.
Mithin das einzige Tabu unserer Zeit. Wenigstens in aufgeklärten, säkularen Gesellschaften.
Hat die herrschende Politik denn so große Angst, die Naziideologie wäre (immer noch) mehrheitsfähig? Dann stellt sie sich ein gewaltiges Armutszeugnis aus. Ich bin gegen Gedankenpolizei und Gesinnungsjustiz. Ganz egal welche Motivation dahintersteht.

Antworten Gast: ADVOCATUS DI
14.05.2012 20:33
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Re: Hexenjagd

Intelligente, und scharfsinnige Kurzanalyse, @ keinnazi!!
Einen wichtigen Punkt haben Sie jedoch vergessen, nämlich: Die unveränderte Anwendung der sogenannten "VERBOTSGESETZE"-bewirkt in Österreich-PERMANENNTEN MASSIVEN-VERFASSUNGSBRUCH!!
Das meint ein de facto Verbot der freien Meinungsäußerung, aber wie aufmerksame und intelligente Zeitgenossen wohl wissen, ist-VERFASSUNGSBRUCH IN ÖSTERREICH-WENIGER ALS EIN "KAVALIERSDELIKT"!!


Antworten Antworten Gast: hmm
15.05.2012 09:42
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Re: Re: Hexenjagd

Tja, was wollen´s denn bei dieser Schrottverfassung viel "brechen"? Ein guter Teil dieses lieblos und schlampig zusammengeschmierten Zeugs wurde doch niemals lebendes Recht. Ein großer Teil durch Gesetze im Verfassungsrang de facto außer Kraft gesetzt.

nach grad mal 70 jahren gibt es keinen grund zum zweifel am holocaust.

obgleich das nicht das hauptproblem ist.

zum 1.000. mal: die ideologie des ns-regimes steht klar ausserhalb eines demokratischen rahmens. ergo darf sich eine demokratie dagegen wehren, insbesondere dann, wenn sie unmittelbar nach einem solchen regime installiert wurde.

ist das so schwer zu verstehen?

Antworten Antworten Gast: Messalina-X
15.05.2012 08:43
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Re: nach grad mal 70 jahren gibt es keinen grund zum zweifel am holocaust.

JAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA

Re: nach grad mal 70 jahren gibt es keinen grund zum zweifel am holocaust.

Die der Kommunisten auch, trotzdem ist diese Drecksideologie legal und in gewissen Kreisen en vogue.

Da schaust dann aber, wenn man beginnt, sich DAGEGEN zu wehren.

da sag ich ihnen nur eins:

hasta la victoria siempre!

Re: Re: nach grad mal 70 jahren gibt es keinen grund zum zweifel am holocaust.

.. weil im Kommunismus die Gräueltaten nicht programm waren, wie im ns.. oder bei den Amerikanern.. ns definiert sich ja schon durchs eliminieren des fremden.. da geht es nicht um eine Theorie zu einem Wirtschaftssystem, wie im Kommunismus.. alles was dem Massenmord gut Tut ist recht..

 
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