Die Zwei-Geschlechter-Medizin

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In Wien wird Männern der Ultraschall bei der Routineuntersuchung bezahlt, den Frauen hingegen nicht. In anderen europäischen Ländern wie Deutschland wäre das undenkbar.

Einmal im Jahr wird Männern und Frauen der Gang zu dem für ihr Geschlecht zuständigen Arzt empfohlen. Hier enden aber die Gemeinsamkeiten. Während Männer den dort routinemäßig durchgeführten Ultraschall an Nieren, Unterbauch und Prostata von der Wiener Gebietskrankenkasse bezahlt bekommen, zahlt die Kasse den Ultraschall für die Frau beim Gynäkologen nicht. Nicht einmal dann, wenn es der Arzt als medizinisch notwendig empfindet – etwa, wenn jemand an Schmerzen leidet oder Blutungen hat. Und sogar dann, wenn eine Diagnose vorliegt, müssen die Patientinnen privat zahlen. Das kann schnell teuer werden – ein Ultraschall kostet pro Untersuchung zwischen 35 und 40 Euro. Wenn eine Frau nun etwa Zysten hat, die beobachtet werden müssen, muss sie diese Untersuchung alle paar Wochen durchführen lassen. Für Frauen, die sich das nicht leisten können, gibt es nur eine Möglichkeit, dass der Ultraschall bezahlt wird – nämlich, wenn sie per Überweisung zum Radiologen geschickt werden. Das braucht aber viel Zeit, Nerven und ist im Endeffekt auch für die Kasse teuer.

Dreimal E-Card bis zur Diagnose

So muss sich die Frau zuerst eine Überweisung holen – beim Gang zum Gynäkologen oder Hausarzt wird das erste Mal die E-Card gesteckt und verrechnet. Dann muss ein Termin mit einem Radiologen vereinbart werden – darauf wartet man oft Wochen –, dieser verrechnet dann natürlich die Leistung, kann aber keine Diagnose stellen. Mit den Ultraschallbildern muss die Frau dann wieder zum Gynäkologen, bis dahin wurde die E-Card dreimal gesteckt und verrechnet, ehe die Frau überhaupt zu einer Diagnose und in weiterer Folge zu einer Behandlung kommt.
„Das ist völlig unpraktikabel und kostet die Menschen ja auch viel Zeit“, sagt Brigitte Wiesenthal, Mitglied im Vorstand der österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie. „Ein Ultraschall ist ein sehr wichtiges diagnostisches Instrument, bringt wichtige Zusatzinfos und ist bei jeder Routineuntersuchung sinnvoll.

Ein Bewusstsein dafür ist bereits vorhanden: „Es gibt etliche Beschwerden über die Ungleichbehandlung von Mann und Frau“, sagt Patientenanwältin Sigrid Pilz. „Wir kennen das Problem und arbeiten an einer Lösung“, heißt es von der WGKK. Die Ärztekammer Wien ihrerseits will derzeit dazu aber keine Verhandlungen: „Grund dafür ist aber nicht, dass es medizinisch nicht sinnvoll wäre, sondern dass das, was die Kasse pro Schall zahlen könnte, nicht annähernd kostendeckend ist“, sagt Georg Braune, Fachgruppenobmann der Gynäkologen. Derzeit bekomme ein Arzt für einen Ultraschall, der im Mutter-Kind-Pass vorgeschrieben ist, 22 Euro erstattet. Das sei nicht einmal halb so viel dessen, was ein Ultraschall kosten sollte, damit man kostendeckend arbeiten könne. Ein Ultraschallgerät koste ab 30.000 Euro aufwärts, alle drei Jahre würde ein neues benötigt. Mit derart geringen Tarifen würden sich die hohen Investitionen nicht abzahlen. Die Tarife für den Mutter-Kind-Pass wurden seit 19 Jahren nicht mehr erhöht, darum sei eine Privatverrechnung im Interesse der Ärzte. Dennoch gebe es so etwas wie einen Berufsethos: „Wenn eine 17-Jährige zu mir mit Tränen in den Augen kommt, weil sie glaubt, sie ist schwanger, dann mache ich die Untersuchung einfach – ebenso bei der Mindestrentnerin“, sagt Braune.

Er wisse, dass die meisten seiner Kollegen mit diesem Augenmaß handeln würden, um so zu einer sozial verträglichen Lösung zu kommen. Ein weiterer Grund, warum er die Kasse nicht mehr auffordern will, den Schall in den Leistungskatalog aufzunehmen ist, dass deren letzter Vorschlag eine sogenannte Deckelung beinhaltet hat, wie es sie auch in anderen Ländern gibt. Im Burgenland etwa werden den Ärzten nur 44 Prozent der Untersuchungen mit einem Tarif von 23,97 Euro abgegolten – auf den restlichen Kosten bleibt der Arzt sitzen.

„Mehr als rückständig“

Dazu hätte die Kasse bei länger zurückliegenden Verhandlungen eine Deckelung à la Burgenland vorgeschlagen. „Ich mache aber nicht nur bei 44 von 100 Frauen einen Schall, sondern bei allen“, sagt Herbert Schwarz von der Kammer Burgenland. In Deutschland sind solche Zustände undenkbar: „Selbstverständlich bekommt jeder, der einen Schall braucht, auch einen – egal ob Mann oder Frau“, sagt Werner Harlfinger, Gynäkologe und Herausgeber der Fachzeitschrift „Der Frauenarzt“. „Österreich ist in diesen Belangen mehr als rückständig.“

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 29. Juli 2015)

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