Zweite Chance für jugendliche Straftäter

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Betreute Wohngemeinschaften anstatt Haft. Diese Idee, die helfen soll, jugendliche Kriminelle von weiteren Taten abzuhalten, ist seit Jahresbeginn Realität. In Wien zeigt aber eine erste Bilanz, wie steinig dieser Weg ist.

Wien. „Wir tun wirklich sehr viel dafür, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine zweite Chance zu geben, damit sie erfolgreich resozialisiert werden können.“ Das sagte ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter Mitte August. Unter „sehr viel tun“ versteht der Ressortchef zum Beispiel die Einrichtung betreuter Wohngemeinschaften für jugendliche Straftäter (als jugendlich gilt man ab 14 bis zum 18. Geburtstag). „Die Presse“ hat sich angesehen, wie diese – vor allem für den Raum Wien vorgesehenen – Wohngemeinschaften angenommen werden. Die ernüchternde Bilanz: Bei einem einzigen Jugendlichen hat die – theoretisch – gute Idee bisher geklappt.

Die Regel, wonach junge Täter von den Strafgerichten einer Wohngemeinschaft zugewiesen werden können, gilt seit Jahresbeginn. Damit soll U-Haft und damit ein Gefängnisaufenthalt reduziert oder gänzlich vermieden werden. Die Gerichte können den Zuzug in eine betreute Wohngemeinschaft (WG) aber auch zur Auflage machen – zur Auflage nämlich für die Gewährung einer Bewährungsstrafe (in dem Fall wird die Haft „nur“ bedingt verhängt, soferne der Verurteilte nachweislich in eine WG übersiedelt).

Örtlich gesehen soll naheliegenderweise die Millionenstadt Wien am ehesten von der Neuheit profitieren. Dies bestätigt auch Andrea Moser-Riebniger, Leiterin der Abteilung Vollzug und Betreuung innerhalb der Strafvollzugs-Generaldirektion im Justizressort.

Unter einem Dach mit dem Betreuer

Die Wiener Bilanz nach acht Monaten zeigt jedoch, dass die zweifellos sinnvolle Initiative mittlerweile mit den Mühen der Ebene kämpft: In der Hauptstadt kamen bisher erst zwei junge Straftäter überhaupt in eine solche Wohngemeinschaft. So richtig funktioniert hat diese Maßnahme, wie eingangs erwähnt, bisher nur bei einem einzigen Jugendlichen. Der zweite Betroffene wurde erneut straffällig. Und wanderte hinter Gitter.
Für den Ballungsraum Wien stehen drei Wohngemeinschaften zur Verfügung, eine in Wien, zwei in Niederösterreich. Dies ist durchaus im Sinne der Erfinder, da man für die Jugendlichen aus Wien bewusst eine gewisse Distanz zu jenem Bezirk schaffen will, aus dem sie stammen. Diese drei Einrichtungen haben derzeit eine – eben nicht genutzte – Gesamtkapazität von 15 Jugendlichen (also bis zu fünf Personen pro Einheit). Spezialität der Wohngemeinschaften: Ein Betreuer/Sozialarbeiter lebt gemeinsam mit den Jugendlichen unter einem Dach. Und achtet darauf, dass ein eigens erstellter Tagesplan eingehalten wird. Nichtstun wird nicht toleriert.
Derzeit sitzen österreichweit insgesamt (U-Haft und Strafhaft) 123 Jugendliche hinter Gittern. Gemessen am denkbar niedrigen Wert vom September 2014 – damals sank die Anzahl (99 Jugendliche) erstmals unter die 100-Personen-Marke – ist der aktuelle Wert hoch; gemessen an den Haftständen der vergangenen Jahre ist der Wert niedrig, wobei aber dieser Vergleich wegen der früher (zeitweilig) höheren Altersgrenze mit Vorsicht zu betrachten ist. Allein in Wien sind durchschnittlich 25 bis 30 Jugendliche (Zahl schwankt naturgemäß ständig) im Gefängnis.
Warum also greift die Idee der WG-Unterbringung (noch) nicht so recht? „Die Gerichte nehmen diese Möglichkeit zu wenig an. Es gibt offenbar aus Gerichtssicht zu wenig in Frage kommende junge Leute, die sich für eine Wohngemeinschaft eignen.“ Und wenn die – unabhängigen – Gerichte in ihren Beschlüssen bzw. Urteilen keine Zuweisungen in betreutes Wohnen vornehmen, liegt die Idee mehr oder minder auf Eis.

Alle jungen Täter, die ein Kapitalverbrechen verübt haben, kommen für eine WG nicht in Frage. Hier ist ein Gefängnisaufenthalt unabdingbar. Aber auch bei minder schwerer Kriminalität gehen Richter sehr vorsichtig mit WG-Zuweisungen um, zumal Wohngemeinschaften wohlweislich keine geschlossenen Einrichtungen sind. Jeder Bewohner kann sich völlig frei bewegen. Wenn jemand nicht mehr wiederkehrt, ist auch der Betreuer machtlos.

Schnippisch formuliert will das Justizressort mit der derzeit in Begutachtung befindlichen Reform des Jugendgerichtsgesetzes der Besiedelung der betreuten Wohnungen ein bisschen nachhelfen. Grundsätzlich sollen ab Jänner 2016 auch die sogenannten jungen Erwachsenen (18- bis 20-Jährige) in den „Genuss“ von (gelockerten) Bestimmungen kommen, die derzeit eben nur für Jugendliche gelten. So sollen etwa die niedrigen Jugend-Strafuntergrenzen künftig auch für junge Erwachsene gelten. „Auch 20-Jährige befinden sich meist noch in der sogenannten Adoleszenzkrise“, erklärt Brandstetter diese Linie.

Somit könnten freilich auch die betreuten Wohngemeinschaften ab dem kommenden Jahr (so das Gesetz beschlossen wird) von mehr Menschen genutzt werden. Ob Wien damit sicherer wird, werden künftige Statistiken zeigen. Moser-Riebniger meint jedenfalls schon jetzt: „Es ist sehr wichtig, dass diese Wohngemeinschaften geschaffen wurden.“

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.08.2015)

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