Wien. „Das ist eine gute Variante. Ich kann mir das auf alle Fälle vorstellen, ja.“ Mit dieser Forderung nach einem Kinderwahlrecht in ihrem jüngsten „Presse“-Interview (Freitagausgabe) sorgt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) für Aufregung: Eltern sollten auch schon bei der Nationalratswahl 2013 nicht nur selbst, sondern auch stellvertretend für ihre Kinder eine Stimme abgeben können, sofern diese nicht schon selbst wählen dürfen, hatte die Ministerin gemeint.
Beim Koalitionspartner SPÖ erntet sie mit ihrem Vorstoß jetzt heftige Kritik: „Ich bin absolut gegen das Verleihen, Verschenken und Verkaufen einer Wahlstimme, das ist undemokratisch und kommt für uns nicht infrage“, sagt die rote Kinder- und Jugendsprecherin Angela Lueger. Denn ein Kinderstimmrecht wäre in Wahrheit ein Familienwahlrecht, das in erster Linie die Elternrechte, nicht die Kinderrechte stärkt. Es sei schon sinnvoll, dass es für Kinder gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenzen, etwa auch für die Strafmündigkeit, gibt. Besonders „schäbig“ wäre es laut Lueger, würde die ÖVP-Ministerin deshalb das Kinderwahlrecht propagieren, weil sie darauf spekuliert, dass es am ehesten der – selbst ernannten – „Familienpartei“ ÖVP zugute käme – was in weiterer Folge mehr Geld in die Parteikasse spülen würde.
Kinder anders stärken?
Auch die grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol lehnt ein Kinderwahlrecht ab. „Ausdiskutiert“ sei die Frage in ihrer Partei zwar nicht, es gebe aber „schon einen Grund, warum wir sagen: One woman – one vote, one man – one vote“, so Musiol zur „Presse“: „Ich sehe nicht ein, warum Menschen mit Kindern mehr Stimmen bekommen sollten und man ihnen dabei unterstellt, dass sie wirklich für ihre Kinder und deren Interessen abstimmen.“
Worüber man aber sehr wohl diskutieren sollte, wäre, Kindern und Jugendlichen andere Möglichkeiten für mehr Einfluss zu geben. Etwa (mehr) Kinder- und Jugendparlamente in Gemeinden oder eine lebendigere, stärkere Schülerinnen- und Schülervertretung, so Musiol. Auch SPÖ-Mandatarin Lueger wünscht sich eine Aufwertung, zum Beispiel durch eine Stärkung der Kinder- und Jugendanwälte oder einen „Generationen-Scan“ bei der Gesetzgebung. Wie würde sich ein Gesetz speziell auf Kinder und Jugendliche auswirken? Diese Frage sollte automatisch gestellt werden (müssen). Sehr wohl für „überlegenswert“ hält Mikl-Leitners Vorstoß für ein Kinderwahlrecht hingegen der Verfassungssprecher der FPÖ, Harald Stefan – wiewohl man sich noch Detailfragen widmen müsse. Etwa, wer die Stimme eines Kindes im Fall von gemeinsamer Obsorge durch geschiedene Eltern abgeben soll. Aber: „Grundsätzlich ist die Idee, dass Menschen mit Verantwortung für Kinder stärker im Wahlrecht Berücksichtigung finden, gut. Dann denkt man vielleicht ein bisschen mehr an die Zukunft, als man das jetzt tut“, sagt Stefan.
Mikl-Leitner verteidigt ihre Haltung, die sie auch schon bei ihrem Antritt als Chefin des ÖVP-Arbeitnehmerbundes ÖAAB im Frühjahr 2011 skizziert hat. Im Herbst 2012 will Mikl-Leitner ihren Fokus aber auf ihre Verhandlungen namens der ÖVP mit der SPÖ und den Oppositionsparteien über mehr direkte Demokratie richten, wie sie der „Presse“ sagte. Auch für Junge-ÖVP-Chef Sebastian Kurz, Staatssekretär im Innenministerium, geht es zurzeit „vor allem darum, das Demokratiepaket der ÖVP voranzubringen, mit den Schwerpunkten automatische Volksabstimmung und Personenwahlrecht“. In Sachen Kinderwahlrecht dürfe es aber „keine Tabus geben“. Der demografische Wandel sei ein „Faktum, man muss demokratiepolitisch eine Antwort finden“. Er sei daher für eine „offene Diskussion“, so Kurz.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.09.2012)
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