Wien/M.s. Es ist der erste richtig große Fall, den die vor einem Jahr eigens gegründete „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ (WKStA) vor Gericht bringt: Sie legt Ernst Strasser, nach seinem Ausscheiden aus dem EU-Parlament nunmehr noch Anteilseigner in zwei Unternehmensberatungsfirmen, CCE und GP, „das Verbrechen der Bestechlichkeit zur Last“.
Staatsanwältin Alexandra Maruna meint am Montag in ihrem kühl-sachlich gehaltenen Eröffnungsvortrag: Dass jemand seine politischen Kontakte für Geschäftliches nütze, „kann man kritisieren“, dies sei aber rechtlich zulässig. So hätte die WKStA „sechs Unternehmen feststellen können“, für die Strasser gearbeitet habe. „Das ist strafrechtlich kein Problem.“ Jedoch: „In einer entwickelten Demokratie darf er nie seine Arbeit und seine Stimme für Geld verkaufen, doch genau das tat er. Er war bereit, für 100.000 Euro im Jahr alles zu tun, was seine Kunden wünschten.“
Bestechlichkeit sei auch gegeben, wenn ein Amtsträger sich für die pflichtwidrige Vornahme eines Amtsgeschäftes „einen Vorteil versprechen lässt“. Strasser hatte zwar kein Geld kassiert – aber, so Maruna namens ihrer Behörde: „Wir werfen das Versprechen vor.“ Dieses Versprechen, sich für die vermeintlichen Lobbyisten einzusetzen, sei sogar zweimal abgegeben worden. Fazit: „Strassers Verhalten war verwerflich, weil das Vertrauen in die österreichische und europäische Politik massiv beschädigt wurde.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2012)
Justiz: Welche Politiker jetzt noch zittern müssen
''Cash for law'': Urteil im Strasser-Prozess
Politiker vor Gericht: Von Olah über Kreisky bis Martinz
Baustellen, Pleiten, SkandaleDer US-Präsident ringt um seine Glaubwürdigkeit
Staatsbürgerschaftstest neuKönnten Sie Österreicher werden?
Zitate der Woche''Die Ehre lasse ich mir nicht abschneiden''
X-47BGroßdrohne hebt erstmals von Flugzeugträger ab
''Kim on Tour''Der Diktator als Pappkamerad