Anklage durchleuchtet Strassers Geschäfte

STRASSER-PROZESS AM LANDESGERICHT WIEN: STRASSER / KRALIK
STRASSER-PROZESS AM LANDESGERICHT WIEN: STRASSER / KRALIKAPA/HELMUT FOHRINGER
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Auch während seiner Zeit im EU-Parlament scheint Ernst Strasser nebenbei als Lobbyist und/oder Berater gute Geschäfte gemacht zu haben.

(WIEN) Der nun bereits drei Verhandlungstage alte Bestechlichkeits-Prozess gegen den Ex-ÖVP-EU-Parlamentarier und Ex-Innenminister Ernst Strasser bringt auch Details zu dessen Geschäftstätigkeit ans Licht. Staatsanwältin Alexandra Maruna hält in ihrer 41 Seiten starken Anklageschrift (8 St 28/11 h) auf Seite 4 fest: "Da Dr. Strasser bei Aufkommen der Vorwürfe seine Tätigkeit als Geschäftsmann gegenüber seiner politischen als sehr gering darstellte, erscheint es - auch im Hinblick darauf, dass er bei einem Treffen mit vermeintlichen Lobbyisten von 13 beziehungsweise fünf bis sechs weiteren Kunden sprach - sinnvoll, diese Tätigkeit genauer darzustellen."

Genau dies tut die Anklage dann auch. So sei Strasser etwa Geschäftsführer und 100-Prozent-Gesellschafter der CCE (von ihm 2005 gegründet) geworden. Die CCE ist ein Beratungsunternehmen, das sich auf die unternehmerische Achse Österreich - Russland spezialisiert hat. Einen ähnlichen Zweck verfolgt die im Mai 2007 ins Firmenbuch eingetragene Gesellschaft GP.

Wobei in der Außendarstellung einige Kunstgriffe angewendet worden sein sollen. Aus der Anklage: "Auch wenn dieses Unternehmen von Beginn an wirtschaftlich Dr. Strasser zuzurechnen war, wurde zwischen Dr. Strasser und Dr. P. (Name der Red. bekannt, Anm.) von der Steuerberatungskanzlei "R., P. & Partner", welche die CCE und Dr. Strasser steuerlich vertrat, vereinbart, dass Dr. P. die Anteile an dem Unternehmen treuhändisch für Dr. Strasser halten und im Firmenbuch auch als Geschäftsführer/Gesellschafter aufscheinen solle." Weiter heißt es: "Mit Bekanntwerden der die Grundlage für die Anklage bildenden Vorwürfe im März 2011 wurden sowohl die Steuerberatungstätigkeiten des Dr. P., als auch dessen treuhändische Führung der GP einvernehmlich beendet."

Warum war dies überhaupt so eingefädelt worden? "Als Grund für die Treuhandkonstruktion gaben Dr. P. und Dr. Strasser sinngemäß an, dass Dr. Strasser als ehemaliger Politiker aufgrund der vor einigen Jahren begonnen Diskussion um die Offenlegung von Einkommen von Politikern die Möglichkeit haben wollte, nicht sein ganzes Einkommen offiziell deklarieren zu müssen."

Jedenfalls hatte sich Strasser vor seiner EU-Zeit als Berater und teilweise beteiligter Geschäftsführer vielfach betätigt. Er war aber zum Beispiel auch Mitglied der Österreichischen Staatsdruckerei Holding AG (2008 bis 2011). Oder arbeitete für die Österreichischen Lotterien. Mit 14. Juli 2009 (Rücktritt: 24. März 2011) begann Strasser als Abgeordneter im Europäischen Parlament.

Gelöst habe er sich von seiner Beratertätigkeit aber nicht richtig, stellt die Anklage fest: "Da Dr. Strasser sich selbst mehr als Geschäftsmann denn als Politiker sah, seine Tätigkeit im Europäischen Parlament als gute Gelegenheit einschätze, für seine Beratertätigkeit wichtige Kontakte zu knüpfen, war er auch nach seinem Amtsantritt als Mitglied des Europäischen Parlaments an lukrativen Aufträgen interessiert, für die er neben seinem Gehalt als Parlamentarier Honorare in nicht unbeträchtlicher Höhe (von etwa € 60.000,- bis 100.000,- pro Kunde) im Jahr erhielt."

Und weiter: "Auch nach dem 14. Juli 2009 war er weiterhin mit Beratungsleistungen zumindest für die Alpine Bau GmbH, die Boundless Public Relations AG, die Hofherr Communications GmbH, die TBWA/Wien Werbeagentur GmbH, die Österreichische Staatsdruckerei GmbH und die EMB GmbH betraut. Wenn er daher den vermeintlichen Mitarbeitern von b & l (die beiden vermeintlichen Lobbyisten gaben an, für die Agentur Bergmann & Lynch zu arbeiten, Anm.) anlässlich des Treffens am 11. November 2010 in Brüssel gegenüber erwähnte: "Ich habe jetzt fünf, morgen hoffentlich sechs Klienten (...), nicht Sie, Sie wären der siebente", dann ist das mit den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens, wonach es sich bei den aufgezählten Unternehmen jedenfalls um diese Kunden handeln könnte, in Einklang zu bringen."

Inwieweit dieser geschäftliche Hintergrund des ehemaligen Mitglieds der österreichischen Bundesregierung vor Gericht (nächster Verhandlungstag: 3. Dezember) Auswirkungen hat, bleibt abzuwarten.

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