Mensdorffs Verteidiger Harald Schuster ortete am ersten Prozesstag in der Anklage eine "Notlösung". Denn die Staatsanwaltschaft habe nichts gegen seinen Mandanten in der Hand. Überhaupt hätte "Graf Ali" aufgrund des Doppelbestrafungsverbots gar nicht angeklagt werden dürfen - ein Verfahren gegen BAE wurde in Großbritannien eingestellt. Zum Vorwurf der Fälschung eines Beweismittels meinte er knapp: "Glauben Sie, wenn der Mensdorff was fälschen würde, wäre das nicht tipptopp?"
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