Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Zweifel an der Verteidigungslinie des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff. Vor allem die Aussage Wulffs, er habe die Kosten für drei Urlaube mit David Groenewold nicht dem befreundeten Unternehmer überlassen, sondern selbst bezahlt, stellen die Staatsanwälte in Frage. Das geht aus ihrem Antrag an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zur Aufhebung von Wulffs Immunität hervor, berichtete die "Financial Times Deutschland" (FTD) am Mittwoch.
Laut dem Antrag sollen die Staatsanwälte in wenigstens drei Fällen den Verdacht hegen, Groenewold habe Wulff "als Gegenleistung für ein allgemeines dienstliches Wohlwollen" zu kostenlosen Ferienaufenthalten eingeladen. Dass Wulff diesem die Kosten in bar zurückerstattet habe, sei wenig plausibel. "Die konkreten Umstände lassen besorgen, dass diese nicht erfolgt sind", heißt es in dem Papier vom 16. Februar. Der Antrag der Staatsanwaltschaft hatte zum Rücktritt Wulffs am Tag darauf geführt.
(K)eine Bargeldabhebungen
Tatsächlich sollen nach aktuellem Kenntnisstand zur Zeit des ersten Sylt-Urlaubs im Jahr 2007 keine Bargeldabhebungen erfolgt sein, berichtete die FTD. Beim zweiten Sylt-Urlaub im August 2008 dagegen seien Barabhebungen in Höhe der Ferienwohnungsmiete mindestens elf Tage vor der von Wulff behaupteten Geldübergabe verzeichnet worden. Laut dem Bericht könnte daher zumindest ein Teil des Gelds verbraucht worden sein.
Wulffs Anwalt betonte am Mittwoch einmal mehr, sein Mandant habe die von Groenewold verauslagten Kosten für Hotel und Ferienwohnung "in bar" beglichen.
Nutzung von Firmenhandy bezahlt?
Weiters beschäftigen die Staatsanwälte derzeit die Umstände, unter denen Wulff ein Firmenhandy Groenewolds nutzte. Laut der FTD gebe es nämlich keine Hinweise darauf, dass Wulff die dadurch entstandenen Telefonkosten - wie im Überlassungsvertrag vereinbart - überwiesen hat.
Die Anwälte des ehemaligen Staatsoberhauptes betonen aber, dass Kosten von 931,40 Euro bar erstattet worden seien, wobei nur Durchschriften der Quittungen auffindbar seien. Auch bestritten Wulff und Groenewold über ihre Anwälte jede Vermischung privater Freundschaft und Dienstgeschäfte im Zusammenhang mit einer Landesbürgschaft für eine Filmfirma, an der Groenewold beteiligt war.
(Red.)
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