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Beamte: Vergünstigung beim Selbstbehalt für Junge

01.07.2012 | 18:06 |  KARL ETTINGER (Die Presse)

Seit 1. Juli wird für rund 215.000 Mitversicherte bis zum Alter von 27 kein Behandlungsbeitrag mehr fällig. Die gesetzlichen Weichen dafür hat die rot-schwarze Koalition bereits im Frühjahr beschlossen.

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Wien. Eine Satzungsänderung der Versicherungsanstalt für Öffentlich Bedienstete (BVA) bringt für Familien von öffentlich Bediensteten, die bei der BVA versichert sind, eine Entlastung. Seit dem gestrigen Sonntag, 1. Juli, ist nämlich eine Neuregelung in Kraft, die eine Vergünstigung für mitversicherte Kinder und Enkel bringt. Der Patienten-Selbstbehalt beim Arztbesuch entfällt nunmehr bis zum 27. Lebensjahr des Jugendlichen.

Die gesetzlichen Weichen dafür hat die rot-schwarze Koalition bereits im Zuge des im heurigen Frühjahr beschlossenen Spar- und Steuerpakets gestellt. Mit diesem holt sich die Regierung bis 2016 Geld von der Beamtenversicherung für die Konsolidierung des Bundesbudgets. In Summe geht es dabei um gut 300 Millionen Euro. Im Gegenzug wurde die Möglichkeit eingeräumt, dass der Selbstbehalt in Höhe von 20 Prozent nicht mehr verpflichtend ist.

Die nun geltende Erleichterung kommt rund 215.000 Jugendlichen beziehungsweise deren Eltern zugute. Es profitieren davon Schüler, Studierende, aber auch Jugendliche, die in der Berufsausbildung stehen. Wichtig ist: Von dieser Befreiung vom Selbstbehalt bleiben allerdings kieferorthopädische Behandlungen weiter ausgenommen. Für Jugendliche, die eine Waisenpension beziehen, gilt der Wegfall des Selbstbehalts ohne ein Alterslimit.

Was ist Voraussetzung? Anspruchsberechtigt unter den Studierenden sind grundsätzlich jene Burschen und Mädchen, die weiter eine Familienbeihilfe bekommen. Als Nachweis muss bei der Beamtenversicherung eine entsprechende Bestätigung des zuständigen Finanzamtes vorgelegt werden. Wenn kein Anspruch auf eine Familienbeihilfe besteht (davon sind Studenten ab dem 25. Lebensjahr betroffen), müssen als Nachweis Kopien des Zeugnisses der ersten Diplomprüfung beziehungsweise des ersten Rigorosums sowie eine Bestätigung der Fortsetzung des Studiums vorgelegt werden.

Für Personen, die an Fachhochschulen studieren, ist als Beleg eine Inskriptionsbestätigung zur Vorlage notwendig. Auch Jugendliche, die im Rahmen eines Auslandssemesters nicht in Österreich sind, haben bis zum 27. Lebensjahr Anspruch auf eine Befreiung vom Behandlungsbeitrag, wenn der Beamtenversicherung Zeugnisse oder sonstige Unterlagen übermittelt werden, die die Teilnahme an Kursen oder Ähnliches bestätigen.

Was passiert, wenn Jugendliche nach dem 18. Lebensjahr keine Beschäftigung haben? Auch diese können bei der BVA für längstens 24 Monate weiter als Mitversicherte geführt werden. Allerdings endet die Möglichkeit der Mitversicherung bei der Mutter oder beim Vater, die bei der BVA versichert sind, auch im Falle der Erwerbslosigkeit jedenfalls mit dem 27. Lebensjahr.

Mit dieser Neuregelung werden schon in den vergangenen Jahren eingeleitete Vergünstigungen in der BVA ausgeweitet. Denn seit Mitte 2006 galt die Befreiung vom Selbstbehalt bereits für mitversicherte Mädchen und Burschen bis zum 15. Lebensjahr. Im Oktober 2009 wurde diese Frist dann bis zum 18. Lebensjahr verlängert.

 

Pensionisten bedrängen die Regierung

Vertreter der Beamten im Ruhestand fordern von der Bundesregierung eine weitere Änderung. Demnach soll eine langjährige Forderung, die Abschaffung des sogenannten Pensionssicherungsbeitrags, endlich umgesetzt werden. Dieser Beitrag wird derzeit bei Beamtenpensionen automatisch abgezogen, da fällt die Nettopension niedriger aus. Entsprechende Forderungen der Pensionistenvertretung in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst sowie des Seniorenrates sind bisher bei der Bundesregierung allerdings auf taube Ohren gestoßen. Der Pensionssicherungsbeitrag gilt nach der jetzigen Regelung noch für Pensionierungen bis zum Jahr 2020. Danach kommt die Umstellung auf das 2005 eingeführte einheitliche Pensionsrecht für ASVG-Versicherte und Beamte zunehmend zum Tragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.07.2012)

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6 Kommentare
Gast: ASVG-Sklave
01.07.2012 19:55
1 0


Gast: 1. Parteiloser
01.07.2012 19:51
2 0

Die Beamtenregierung funktioniert gut für die Beamten!

Die Umverteilung der volskwirtschaftliche Leistung der Österreicher wird permanent ausgebaut. Das geht auch schon seit 40 Jahren so und hat die gewünschten Ziele schon weit übertroffen. Mindestens genauso erfolgreich war die Beamtenregierung auch bei der permanenten Minimierung der Leistungsanforderungen an sich selber. Nahezu pefekt ist die Situation bei der Verantwortungsübernahme geworden, weil eine Verwantwortungsübernahme bei den Beamtem gegen Null geht.

Dass der Rest von Österreich immer meh in Armut versinkt, das interessiert die Beamtenregierung überhaupt nicht.

Dass die Justiz nicht funktioniert, die Bildung nicht mehr funktioniert, die Poliei keinen Schutz für die Österreicher bietet, die Zuwanderung Volk vollkommen außer Kontrolle ist, das ist nicht Inder Verantwortung der Beamten und der Beamtenregierung. Für diese eklatanten Missstände sind nur die lästigen Bürger verantwortlich.

Es ist aber schön, dass auch die Angehörigen der Beamten nun ganz Gratis zum Psychologen können und sich auch zur Kur schicken lassen können.

Ich bin schon neugierig wann sich auch die Angehörigen von Beamten freistellen lassen können?

Re: Die Beamtenregierung funktioniert gut für die Beamten!

Die Beamten und Politiker sind die privilegierten in diesem Land.Kein Wunder,sitzen doch 125 Beamte von 183 Abgeordneten im Nationalrat.Auch in den anderen Körperschaften domonieren die Beamten.So kann man sich alles zu seinen Gunsten richten.Wir brauchen eine neue Bewegung mit Menschen aus der arbeitenden Bevölkerung in der Politik.Siehe :www.ehrenamtliche.at

Antworten Antworten Gast: 1. Parteiloser
02.07.2012 12:52
0 0

Re: Re: Die Beamtenregierung funktioniert gut für die Beamten!

Die Bürger, also die Wähler, hatten auch nie eine Chance etwas anderes als eine Beamtenregierung zu bekommen.

Die Gründe dafür:

1) Alle Parteien reagieren gleich falsch bei der Entsendung der Abgeordneten zur Gesetzgebung. Wenn schon keine Beamte entsandt werden, dann sind es eben Lobbyisten oder Vorbestrafte, welche sich der Gesetzgebung gegen Österreich verschrieben haben.

2) Die Pragmatisierten konnten von den Bürgern nie gewählt werden und können auch niemals abgewählt werden. Geht bis den höchsten Richter, welche das schöne Amterl von den Parteien zugeschanzt bekommen und die Dankbarkeit dafür immer wieder unter Beweis stellen.

3) Daher kann jedes neue Wahlergebnis auch keine Verbesserung bringen. Die FPÖ in der Stk hat es auch bewiesen, der beamtete Kurzmann war Spitzenkandidat.

Die Bürger haben einfach auch keine Chance zu Änderungen. Erst bei der Gründung der 3. Republik könnte ein Chance auf Besserung kommen.

Für freiheitsliebende Menschen, welche das eigene Leben selber gestalten wollen und auch die Eigenverantwortung dafür übernehmen können bleibt doch nur die Flucht vor diesem Misthaufen.

Antworten Gast: kljklöööl
02.07.2012 06:09
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Re: Die Beamtenregierung funktioniert gut für die Beamten!

Sie wissen aber schon, dass jeder Beamte bei jedem Arztbesuch 20% Selbstbehalt zu zahlen hat. Bei der GKK ist dies nicht der Fall. Klarer Fall von Zweiklassenmedizin.

Antworten Antworten Gast: 1. Parteiloser
02.07.2012 12:45
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Re: Re: Die Beamtenregierung funktioniert gut für die Beamten!

Beamte zahlen gar nichts. Deren ganze Budget kommt von deren Mitmenschen.

Beamten leisten auch fast gar nichts. Wenn die Gebietskörperschaften Leistungen brauchen, dann werden diese, meist mit korrupten Vorgängen, zugekauft.

Österreichs Beamte sind zu einer kollektiven Gruppe von präpotenten Nehmern geworden!

Amtshilfe