Wien. Beim Arbeitsmarktservice (AMS) waren österreichweit Ende Mai 17.243 Personen gemeldet, die in Altersteilzeit waren. Diese bietet die Möglichkeit, die Arbeitszeit ein paar Jahre vor der Pensionierung zu reduzieren, dabei wird ein Teil des Verdienstentgangs des einzelnen Arbeitnehmers aufgrund der kürzeren Arbeitszeit von der öffentlichen Hand durch Zahlungen kompensiert.
Beamte im Bundesdienst sind in diesem Punkt gegenüber Beschäftigten in der Privatwirtschaft benachteiligt: Denn im Bundesdienst ist die Altersteilzeit ein Auslaufmodell. Im öffentlichen Dienst gibt es keine neuen Fälle mehr, wie der „Presse“ im Büro von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) erläutert wurde. Allerdings sind im Bundesbereich noch Mitarbeiter im Dienst, die auf sogenannten Altersteilzeitplätzen arbeiten, diese also schon früher genützt haben.
Wenn es nach der Wiener Landesorganisation des auch in der Beamtengewerkschaft starken ÖVP-Arbeitnehmerbundes (AAB) geht, müsse diese ungleiche Behandlung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft möglichst schnell ein Ende haben. Beamte der Republik Österreich seien „die einzigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht in Altersteilzeit gehen können“, wird im neuen Programm des Wiener ÖAAB beklagt: „Dieses Versäumnis sollte schleunigst behoben werden.“
Ob dies in Bälde tatsächlich erfolgt, darf allerdings bezweifelt werden. Denn die rot-schwarze Bundesregierung hat erst im Zuge des heuer im Frühjahr beschlossenen Steuer- und Sparpakets Einschränkungen speziell bei der Unterstützung der Altersteilzeit durch die öffentliche Hand fixiert, die allerdings erst 2014 zum Tragen kommen. Der ÖVP-Seniorenbund drängt sogar auf ein Ende der für den Staat teuren Altersteilzeit. Es gilt jedoch koalitionsintern als äußerst unwahrscheinlich, dass SPÖ und ÖVP in dieser heiklen Frage vor der Nationalratswahl 2013 nochmals Änderungen vornehmen.
Vorerst keine Gleitpension
Männer können bei der Altersteilzeit unter bestimmten Bedingungen ab 58 Jahren ihre Arbeitsstunden reduzieren, Frauen ab 53 Jahren. Mit dieser Maßnahme soll vermieden werden, dass sich Beschäftigte entweder für einen Vollzeitjob oder für die sofortige – mitunter krankheitsbedingte – Frühpension entscheiden müssen.
Pläne für eine „echte“ Gleitpension, bei der neben der Erwerbstätigkeit bereits ein Teil der Pension in Anspruch genommen wird, wurden zwar in der jüngeren Vergangenheit bereits diskutiert, umgesetzt ist dieses Projekt vorerst allerdings nicht.
Die Altersteilzeit hat sich vor allem in der Vergangenheit als echter „Renner“ erwiesen. Ein Grund war, dass viele Betroffene das sogenannte „Blockmodell“ in Anspruch genommen haben. Bei diesem arbeiten ältere Arbeitnehmer zuerst einige Jahre Vollzeit weiter, danach bis zur eigentlichen Pensionierung gar nicht mehr.
Ursprünglich war die Maßnahme von der schwarz-blauen Regierung eingeführt worden, um die im Jahr 2000 beschlossene schrittweise Anhebung des Frühpensionsalters abzufedern. Letztlich mussten bereits 2004 wegen der hohen Kosten für die Altersteilzeit und wegen des Andrangs von mehr als 40.000 Personen Einschränkungen vorgenommen werden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2012)
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