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Spitzenbeamte gingen im Schnitt mit 63 in Pension

05.08.2012 | 17:46 |   (Die Presse)

220 Bundesbedienstete in leitenden Positionen traten in den vergangenen fünf Jahren den Ruhestand an. Das BZÖ verlangte von den Ministerien Auskunft wegen der Pensionierungen. Ab 2014 stehen Verschärfungen bevor.

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Wien. Die heuer von der SPÖ-ÖVP-Koalition beschlossenen Verschärfungen bei Frühpensionen und der Hacklerregelung ab 2014 sorgen nach wie vor für Diskussionsstoff. Das BZÖ, das eine Abschaffung der Hacklerregelung für Beamte fordert, wollte in einer umfangreichen Serie von parlamentarischen Anfragen an die Regierungsmitglieder genauer wissen, wann Österreichs Bundesbeamte in den leitenden Funktionen tatsächlich in den Ruhestand gehen. Die Erkenntnis aus diesen Antworten: Zumindest Spitzenbeamte im Bundesdienst gehen demnach später als vielleicht angenommen in Pension, nämlich im Schnitt mit 63 Jahren.

Insgesamt traten, wie eine Durchsicht der eingelangten Antworten der Minister ergibt, 220 Beamte in sogenannter leitender Verwendung von Anfang 2007 bis Ende März dieses Jahres in den Ruhestand. Zu dieser Personengruppe gehören Sektionschefs, Gruppen- und Abteilungsleiter beziehungsweise deren Stellvertreter. Hintergrund, warum gerade über den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre Auskunft begehrt wurde, dürfte sein, dass die gemeinsame Regierung des BZÖ mit der ÖVP im Jänner 2007 endete.

Nach dieser Aufstellung über die Spitzenbeamten gab es nur im Justizministerium in einem Minibereich im Schnitt einen Pensionsantritt vor 60 mit 59 Jahren. In einem anderen Bereich traten vier Spitzenbeamte im Justizressort den Ruhestand hingegen erst mit 64 Jahren an. Sonst variierte der durchschnittliche Pensionsantritt bei den Führungskräften des Bundes im Beamtenstand. Beispielsweise lag er bei 18 Betroffenen im Bereich des Finanzministeriums bei knapp 62 Jahren. Im Landwirtschafts- und Umweltministerium waren es 61,6 Jahre, im Unterrichtsressort 62,8 Jahre.

Längster Dienst im Außenamt

Am längsten blieben nach diesen Daten die Beamten im Außenministerium im Dienst: Dort lag es in den meisten Bereichen bei mehr als 64 beziehungsweise fast 65 Jahren. Auch das Verkehrs- und Infrastrukturministerium kam bei den acht pensionierten Führungskräften im Schnitt auf einen Pensionsantritt von 64 Jahren. Das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Bundesbeamte liegt bei 65 Jahren, dieses gilt im Gegensatz zum ASVG-System sowohl für weibliche als auch für männliche Beamte.

Noch ein Detail: Nach den Angaben der einzelnen Ministerien waren unter den 220 in den vergangenen fünf Jahren lediglich zwei, die nach Ende 1953 geboren wurden, nämlich jeweils im Jahr 1954. Diese Grenze ist für Bundesbeamte vor allem für die Zukunft besonders relevant. Beamte, die bis Ende des Jahres 1953 geboren wurden, haben die Möglichkeit, die Hacklerpension noch zu den günstigeren Konditionen (der Pensionsantritt ist dabei nach 40 Beitragsjahren ab dem 60. Lebensjahr möglich) in Anspruch zu nehmen. Ab Anfang 2014 kommen dann bei Bundesbeamten für Geburtsjahrgänge ab Anfang 1954 Verschärfungen wie der Antritt der Hacklerpension erst ab 62 zum Tragen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.08.2012)

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