Wien/St. marienkirchen. Das Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Eferding wurde Ende Juli zugeschickt. Darin wird ein Grundbesitzer aufgefordert, die über sein Grundstück hinausragenden Bäume und Sträucher auszuästen. Für diese Maßnahme wurde dem Betroffenen eine Frist bis zum 10. September dieses Jahres gesetzt. Dieses Schriftstück der Behörde ist der vorläufig letzte Akt einer jahrelangen Auseinandersetzung. Denn die behördliche Anordnung „zielt“ an sich auf ein Nachbargrundstück im idyllischen St. Marienkirchen an der Polsenz in Oberösterreich ab. Um die entsprechende Parzelle tobt seit 15 Jahren ein Rechtsstreit, nachdem ein unbefestigter Weg zur Gemeindestraße erklärt wurde.
Der Rechtsvertreter der betroffenen Kleinbauernfamilie Weißenböck, Longin Josef Kempf, beklagt in einem der „Presse“ vorliegenden Schreiben, es würden alle betroffenen Behörden „offenbar danach trachten, einen einmal vor mehr als zehn Jahren in einem Bescheid festgestellten Zustand einzuzementieren“. Genau dieser Zustand, nämlich die vermeintliche „Straßeneigenschaft“ eines Feldweges, sei aber gar „nie dezidiert geprüft“ worden.
Die Familie selbst spricht drastisch von „Verfahrensterror“. Der Anwalt beklagt, dass offenbar versucht wurde, rechtlichen Widerstand gegen behördliche Entscheidungen hinauszuzögern, weil Anträge erst unmittelbar vor Ablauf der Entscheidungsfrist erledigt wurden. Seine Bilanz: „Die Parteien werden solcherart ,vor Wände gestellt‘, die sie nicht durchdringen können, wodurch der Eindruck der Ohnmacht und des Verlustes jeglichen Rechtsschutzes erweckt wird.“
Experte widerspricht Gemeinde
Die Gemeinde St. Marienkirchen steht hingegen auf dem Standpunkt, die Ehegatten Weißenböck würden die Rechtssituation „nicht zur Kenntnis nehmen“. Der strittige Weg sei „allgemein für Verkehrszwecke“ genützt worden. Dieser sei, da eine Widmung nicht vorliege, „ex lege“ eine Gemeindestraße.
Diese Ansicht löst jedoch bei einem mit der Causa vertrauten namhaften Fachmann für Verwaltungsrecht Kopfschütteln aus: Ex lege könne so gar keine Gemeindestraße eingerichtet oder geschaffen werden. Keine der in Oberösterreich möglichen Varianten, daraus eine „öffentliche Straße“ zu machen, würde im besagten Fall zutreffen.
Die Causa füllt bei der Gemeinde St. Marienkirchen mittlerweile sechs Ordner. Sie hat in den vergangenen Jahren aber nicht nur die Kommune, sondern auch die Bezirkshauptmannschaft, Sachverständige, das Land Oberösterreich und auch Höchstgerichte beschäftigt. Als Gertrude und Hermann Weißenböck 1995 ihren Hof kauften, war die Welt für sie noch in Ordnung. Da wussten sie noch nicht, dass in der Folge dieser Erwerb bis zum heutigen Tag ihr Leben belasten würde.
Nachdem der unbefestigte Weg zur Gemeindestraße erklärte wurde, kam alles ins Rollen. Die Gemeinde ordnete per Bescheid an, einen Zaun und Obstbäume zu entfernen, weil dadurch eine Benützung als Straße erschwert werde und breitere landwirtschaftliche Maschinen nicht fahren könnten. Nach einem Einspruch der Familie wurde schließlich 1998 ein Gutachten eines Amtssachverständigen des Landes Oberösterreich in Auftrag gegeben.
Gutachten ist der Angelpunkt
Damit wurde der entscheidende Punkt für den weiteren Verlauf der Auseinandersetzungen erreicht. Denn in dem Gutachten wurde von einer Straße ausgegangen – ohne dass dies tatsächlich untersucht worden sei, wie Rechtsanwalt Kempf betont. Denn der Feldweg diene nach wie vor ausschließlich landwirtschaftlichen Zwecken.
Diese Annahme im Gutachten hatte Konsequenzen. Die Gemeinde erteilte mittels Bescheid, der im November 1998 rechtskräftig wurde, den Auftrag, Zaun und Bäume zu beseitigen. Die Kommune betont, der Bescheid sei später in Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs bestätigt worden.
Für Rechtsvertreter Kempf ist hier der Angelpunkt: „Alle Versuche meinerseits durch entsprechende Antragsstellung scheiterten bisher daran, dass sich alle Behörden auf einen Bescheid berufen, dem fiktiv ein vorgeblicher Zustand zugrunde gelegt wurde, der letztlich gar nicht geprüft wurde, nämlich, ob der Weg überhaupt von der Allgemeinheit befahren worden ist und nach wie vor befahren wird.“ Letztlich wurden „vorwiegend Formalentscheidungen gefällt, indem auf den Jahre zurückliegenden Bescheid verwiesen wurde“.
Im Gemeindeamt wird hingegen geltend gemacht, man habe wiederholt – ergebnislos – versucht, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Mit der Causa war in den folgenden Jahren auch Oberösterreichs Landespolitik beschäftigt. Vizelandeshauptmann Franz Hiesl (ÖVP) sah zwar 2007 in einem Schreiben an den damaligen für Verkehr zuständigen SPÖ-Vizelandeshauptmann Erich Haider grundsätzlich keine Zuständigkeit des Landes. Aber in dem der „Presse“ vorliegenden Brief Hiesls an Haider wird auf das 1998 eingeholte verkehrstechnische Gutachten des Sachverständigen des Landes Bezug genommen. Dadurch sei das Land doch involviert.
Bei diesem Gutachten könne es sich, so schrieb Hiesl, „nur um einen Irrtum handeln, da sich der Weg in der Natur völlig anders darstellt, als er im Sachverständigengutachten beschrieben wird“. Interessant ist die Fortsetzung: „Vonseiten der Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz kommen ebenfalls sehr divergierende Aussagen, wonach dieser Weg zum einen eine wichtige Verbindungsstraße sein soll, aber zum anderen lediglich einen Wanderweg darstellt.“
Unterstützung durch Initiative
An Anfrage der „Presse“ teilte Hiesls Büro mit, dieser Fall sei eine Rechtsstreitigkeit zwischen der Familie Weißenböck und der Gemeinde St. Marienkirchen. Hiesl habe, obwohl er keinerlei Zuständigkeit habe, jahrelang versucht, eine gütliche Einigung zu finden: „Leider war dies nicht möglich.“ Im März 2011 wurde jedenfalls die schon 2001 von der Gemeinde bei der Bezirkshauptmannschaft Eferding beantragte Vollstreckung des Bescheids durchgeführt.
Das lange Auftreten der Familie Weißenböck gegen das Vorgehen der Behörden hat in der Zwischenzeit weitere Oberösterreicher auf den Plan gerufen. Eine eigene „Initiative für Recht und Gerechtigkeit“ wurde als Rückhalt für die Familie gegründet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.08.2012)
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