Was auf Bundesbeamte bei der Pensionserhöhung zukommt

Bundesbeamte Pensionserhoehung zukommt
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Bundesbedienstete im Ruhestand gehören zu den Betroffenen des Konsolidierungspakets der Regierung. Die Koalition lässt auch nicht am Pensionssicherungsbeitrag rütteln.

Wien. Von den Bemühungen der rot-schwarzen Koalition zur Sanierung des Staatshaushaltes sind sowohl die Mitarbeiter, die derzeit aktiv im Bundesdienst tätig sind, als auch jene, die sich bereits im Ruhestand befinden, betroffen. Denn für den knapp 133.000Personen zählenden Stand der öffentlichen Bediensteten im Bundesbereich gilt im Aktivsektor nach wie vor ein weitreichender Aufnahmestopp, wenn Posten etwa durch Pensionierungen frei werden.

Ausgenommen davon ist vor allem die Exekutive. Für mehr als 90.000Bundesbedienstete im Ruhestand kommen im Jahr 2013 Sparmaßnahmen bei der Pensionserhöhung zum Tragen. Deren Auswirkungen dürften nach dem derzeitigen Stand die Bundesbeamten in Pension sogar stärker treffen als den Großteil der ASVG-Versicherten in Pension. Speziell Bundesbeamte mit höheren Pensionen müssen sich darauf einstellen, dass ihnen die Teuerungsrate sicher nicht voll abgegolten wird.

Was ist bezüglich der Pensionserhöhung bereits fix? SPÖ und ÖVP haben sich im Konsolidierungspaket, das heuer im Frühjahr bis zum Jahr 2016 geschnürt wurde, geeinigt, dass die Pensionserhöhung im kommenden Jahr grundsätzlich um einen Prozentpunkt unter der mittlerweile geklärten Teuerungsrate liegen soll. Diese wurde für den Zeitraum von August 2011 bis Juli dieses Jahres mit 2,8Prozent errechnet. Im Durchschnitt würde demnach die nächstjährige Pensionserhöhung 1,8Prozent ausmachen.

Sozial gestaffelte Erhöhung

Werden diese 1,8Prozent für alle Pensionisten gelten? Höchstwahrscheinlich nicht. Denn grundsätzlich herrscht zwischen Regierung, allen voran Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ), und den Seniorenorganisationen von SPÖ und ÖVP Übereinstimmung, dass es im kommenden Jahr eine sozial gestaffelte Erhöhung geben soll. Das bedeutet, dass niedrigere Pensionen stärker angehoben werden, höhere Pensionen weniger kräftig. Über das genaue Modell und das jeweilige Ausmaß der Erhöhung wird es erst im Laufe des heurigen Herbstes noch Gespräche zwischen Regierung und Pensionistenvertretern geben. Fix ist, dass die Erhöhung bis spätestens 30.November für das kommende Jahr endgültig geklärt sein muss.

Was ist dabei zu erwarten? Für einen Teil der Pensionisten dürfte es die volle Abgeltung der Teuerungsrate geben, dies wäre demnach eine Erhöhung um 2,8Prozent. Bis zu welcher Pensionshöhe dies der Fall ist, ist allerdings offen. Nach dem Wunsch der Seniorenorganisationen sollen zumindest Bezieher von Pensionen in Höhe von gut 1000Euro die Teuerung mit 2,8Prozent voll abgegolten bekommen. Für eine große Gruppe (bis rund 3000Euro brutto Pension) dürfte die Erhöhung maximal die errechneten 1,8Prozent ausmachen. Darunter dürften nach dem derzeitigen Stand auch zahlreiche Bundesbeamte im Ruhestand sein sowie pensionierte Vertragsbedienstete, die im Bundesdienst gearbeitet haben und in das ASVG-Pensionssystem fallen. Sozialminister Hundstorfer hat aber schon klargestellt, dass die notwendige Gesamtsumme für die Pensionserhöhung hundertprozentig nicht ausgeweitet wird. Das bedeutet, dass tausende Pensionisten auch mit einer geringeren Erhöhung als 1,8Prozent das Auslangen werden finden müssen. Gerade davon werden wiederum besonders viele Bezieher höherer Beamtenpensionen im Bundesdienst betroffen sein, um eine höhere Anhebung bei niedrigeren Pensionen unter dem Strich bei den Kosten für den Bund wettzumachen. Sämtliche Details werden auch in diesem Bereich erst bis November zu klären sein.

Extrabeitrag wird abgezogen

Worauf müssen sich die Beamten im Bundesdienst noch einstellen? Der sogenannte Pensionssicherungsbeitrag wird auch im kommenden Jahr erhalten bleiben. Dieser Sonderbeitrag bis zu rund drei Prozent der Pension wird vielen Bundesbeamten im Ruhestand automatisch von der Bruttopension abgezogen. Die Höhe des Pensionssicherungsbeitrags ist je nach Jahrgang unterschiedlich, diese Regelung gilt noch bis zum Jahr 2020.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, speziell deren Pensionistenvertreter, aber auch die Seniorenorganisationen von ÖVP und SPÖ bemühen sich seit Jahren, dass der Pensionssicherungsbeitrag zumindest für Pensionen bis rund 1800Euro wieder gestrichen wird. Diese Bemühungen sind bisher allerdings durchwegs gescheitert. Der Hauptgrund dafür: Für die Regierung bringt der Beitrag zusätzliche Einnahmen. Die Koalition will darauf angesichts des Sparkurses nicht verzichten. Erst vor wenigen Wochen sind neuerliche Gespräche auf Experten- und Beamtenebene mit zuständigen Ministerien ohne konkretes Ergebnis geblieben. Die Gewerkschaft will allerdings nicht lockerlassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.09.2012)


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