Wien. Für Bundesbedienstete gibt es bei Dienstreisen im Inland seit dem Vorjahr neue Vorschriften für die Abrechnung, für Dienstreisen im Ausland ist das nicht der Fall. Der Rechnungshof hat mit diesem Unterschied keine Freude: Das Kontrollorgan hat in einem aktuellen Bericht bemängelt, dass keine Gesamtreform der Vorschriften für Reisegebühren und somit keine vollständige Harmonisierung vorgenommen wurde.
In dem für den öffentlichen Dienst zuständigen Ministerium von Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) lässt man das so nicht gelten. Das Ziel bleibe weiterhin, mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst eine generelle Neuregelung vorzunehmen, wurde der „Presse“ erklärt. Das sei bei der Änderung ab Jahresbeginn 2011 nicht gelungen. Zugleich wird im Beamtenressort betont, dass „große Brocken“ bereits erledigt worden seien.
Rund 90 Millionen Euro für Dienstreisen
In diesem Zusammenhang wird vor allem auf die Verteilung des Gesamtaufwandes für die Abrechnung der Reisegebühren aufmerksam gemacht. Dieser mache für den Bundesdienst pro Jahr in Summe rund 90 Millionen Euro aus. Der weitaus größte Teil davon entfalle mit rund 70 Millionen Euro auf Kosten für Dienstreisen im Inland, also auf den bereits reformierten Bereich. Das wird vom Rechnungshof im jüngsten Bericht auch ausdrücklich gewürdigt. Rund 20 Millionen Euro machen die Aufwendungen für Dienstreisen von Bundesbediensteten ins Ausland aus.
Worin besteht jetzt noch der Unterschied? Mit der Neuregelung mit Beginn des Vorjahres wurden die Tarife und Kostenersätze für Dienstreisen im Inland für sämtliche Bundesbediensteten vereinheitlicht. Unter anderem werden bei Bahnfahrten seither nur mehr die Kosten für die zweite Klasse refundiert. Anders ist das hingegen bei Auslandsdienstreisen: Dabei gibt es je nach Dienstalter und Funktion des Bundesbediensteten weiterhin unterschiedliche Gebührenstufen.
Differenzen um das Kilometergeld
In einem anderen Punkt gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem für den Bundesdienst zuständigen Ministerium und dem Kontrollorgan. Der Rechnungshof hat nämlich bemängelt, dass Kilometergeld auch dann ausbezahlt wird, wenn der Bedienstete sein eigenes Fahrrad benützt oder sogar, wenn er Wegstrecken zu Fuß zurücklegt.
Im Beamtenministerium wird betont, dass auf die im Entwurf noch vorgesehene Streichung nach Einwendungen in der Begutachtung aus Umweltschutzgründen in der einschlägigen Gesetzesnovelle verzichtet worden sei. Das sei beispielsweise besser, als wenn jemand ein Taxi benütze.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2012)
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