Zwei Jahre später in Hacklerfrühpension: "Problematisch"

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ÖBB-Pensionen werden ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. Für Rechtsexperten aber wackelt die Anhebung des Pensionsalters bei Beamten und im ASVG stärker.

Wien. Die Pensionsreformen werden die Verfassungsrichter auf Trab halten. Mit den von der schwarz-blauen Regierung 2003/04 beschlossenen Verschärfungen im ÖBB-Pensionsrecht ist das Höchstgericht jetzt konfrontiert, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Prüfung, ob der Vertrauensschutz verletzt wurde, beantragt hat.

Dabei geht es darum, dass ein Eisenbahner wegen der schrittweisen Anhebung des Pensionsalters auf 61,5 Jahre erst einige Jahre später den Ruhestand antreten kann. 2014 muss der Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit der nächsten Anfechtung rechnen. Dabei geht es dann aber um viel mehr Betroffene. Denn ab 2014 wird das Antrittsalter für die Hacklerfrühpension mit einem Schlag um zwei Jahre angehoben: für männliche und weibliche Bundesbeamte sowie Männer im ASVG-System (darunter fallen auch die Vertragsbediensteten des Bundes) von 60 auf 62 Jahre, für Frauen im ASVG von 55 auf 57 Jahre.

Zur Prüfung des Pensionsrechts der Eisenbahner geben sich Fachleute wie Politiker recht gelassen, dass die Lösung halten wird. „Ich glaube, dass der OGH eine Spur übertrieben hat“, sagt der Verfassungsexperte Theo Öhlinger im Gespräch mit der „Presse“ zur Frage einer etwaigen Verletzung des Vertrauensschutzes. Er räumt dieser Anfechtung eher geringe Chancen ein. Der Arbeits- und Sozialrechtler Franz Marhold will sich ausdrücklich nicht zu den Chancen der Beschwerde gegen das ÖBB-Pensionsrecht äußern. Selbst im Falle einer Aufhebung der Regelung mit der Begründung, der Vertrauensschutz sei verletzt worden, hielte er dies zwar für „unangenehm“, aber für „nicht so dramatisch“. Je nach der Begründung im VfGH-Erkenntnis müsse dann eben eine „Reparatur“ erfolgen.

Geburtsjahrgang ist entscheidend

Um einiges spannender wegen der Folgen ist die für 2014 erwartete Anfechtung der Ende 2010 von der rot-schwarzen Koalition beschlossenen Verschärfung der Hacklerregelung, das ist eine begünstigte Form der Frühpension nach langer Versicherungsdauer. Vor allem im öffentlichen Dienst will man sich mit der schlagartigen Anhebung des Zugangsalters um zwei Jahre ab 1. Jänner 2014 nicht abfinden. Der Chef der Beamtengewerkschaft, Fritz Neugebauer, hat bereits Anfang 2012 angekündigt, diese Änderung werde angefochten. Rechtlich möglich ist dies für Betroffene 2014.

Was ändert sich konkret? Eine Folge der Verschärfung ist, dass das Geburtsdatum ausschlaggebend ist, ob man weiter mit 60 oder erst mit 62 Jahren die Hacklerfrühpension nützen kann. Beamte und Beamtinnen im Bundesdienst, die vor dem 1. Jänner 1954 geboren wurden, fallen wie männliche ASVG-Versicherte in die Regelung mit einer früher möglichen Pensionierung. Jene, die ab 1. Jänner 1954 geboren wurden, müssen hingegen in den sauren Apfel beißen, ebenso weibliche ASVG-Versicherte, die ab 1. Jänner 1959 geboren wurden.

Entscheidend bei einer Prüfung wird sein, ob die Anhebung beim Zugangsalter abhängig von einem Stichtag als zu plötzlich eingestuft wird. Öhlinger räumt ein: „Es ist sicher eine problematische Regelung.“ Ähnlich Marhold: „Da gibt es schon ein Problempotenzial.“ Öhlinger schickt voraus, der VfGH vertrete an sich die Auffassung, Stichtagsregelungen seien zulässig. Entscheidend sei, ob ein Betroffener rechtzeitig disponieren konnte, erläutert Marhold. Für ASVG-Versicherte könnte dies wegen der Kündigungsfristen schwierig sein.

Nachkauf macht es noch kniffliger

Kniffliger wird es aber, weil gar nicht so wenige Beschäftigte frühere Schul- und Studienzeiten für die Pension „nachgekauft“ haben – um die Anspruchsvoraussetzungen von 40 Jahren (Beamte) beziehungsweise 45 Jahren (männliche ASVG-Versicherte) für eine Hacklerpension zu erfüllen. Marhold meint, nachgekaufte Zeiten könnten „ein relevantes Kriterium“ bei einer Anfechtung sein. Öhlinger verweist auf die lange Debatte um die Pensionsreform: „Im Grunde musste jemand aus der Diskussion wissen, dass die Hacklerregelung nicht ewig halten wird.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.01.2013)


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