Trapezakt vom Amtsgeheimnis zum "nackten" Amt

Trapezakt Amtsgeheimnis nackten
Trapezakt Amtsgeheimnis nackten(c) FABRY Clemens
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Die Bürger werden bis zur Ausweitung der Akteneinsicht noch warten müssen. Es spießt sich an der Einbeziehung von Firmen im öffentlichen Eigentum.

Wien. Für Bürger wie öffentlich Bedienstete ist die angekündigte Änderung gleichermaßen von Interesse: Sowohl die Mitarbeiter der Verwaltung als auch die Österreicher müssen jedoch bis auf Weiteres warten. Es geht um die Frage, wann das von SPÖ und ÖVP vorgesehene Informationsfreiheitsgesetz, mit dem das geltende Amtsgeheimnis in weiten Bereichen abgeschafft werden soll, tatsächlich kommt und wie weit die Akteneinsicht für Bürger letztlich gegenüber bisher ausgedehnt wird.

Nachdem es noch im Februar beide Regierungsparteien eilig hatten, Vorschläge zur Lockerung des Amtsgeheimnisses der Öffentlichkeit vorzustellen, ist diese anfängliche Europhorie einem größeren Realitätssinn gewichen. In der Vorwoche haben sich SPÖ und ÖVP nunmehr darauf geeinigt, eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Vertretern beider Koalitionsparteien einzusetzen, wie der „Presse“ bestätigt wurde.

Ziel ist es zwar, möglichst noch im Laufe des April einen gemeinsamen Standpunkt der beiden Regierungsparteien festzulegen. Angesichts des Fristenlaufs für einen Sanktus für diese Änderungen im Parlament wird dennoch innerhalb der Koalition massiv bezweifelt, dass es noch vor der Nationalratswahl am 29.September zu einem Beschluss kommt.

Der Wille, den Bürgern mehr Einsicht zu erlauben, ist in beiden Regierungsparteien weiter vorhanden. In der ÖVP hat Staatssekretär Sebastian Kurz Vorschläge zur Ausweitung der Auskunftsrechte für Bürger schon vor einem Jahr im Rahmen des Demokratiepakets der ÖVP gemacht. „Da wird er dranbleiben“, wird in seinem Büro versichert. Hintergrund der Überlegungen von Kurz ist, dass alles transparent gemacht werden müsse, was mit dem Steuergeld der Bevölkerung passiert.

Auf SPÖ-Seite wurde inzwischen für die Arbeitsgruppe ein Trio namhaft gemacht. Dazu gehören Staatssekretär Josef Ostermayer, die für den öffentlichen Dienst zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek sowie ein Vertreter aus dem SPÖ-Parlamentsklub. Nachdem Ende Februar ein erster Text zur Änderung der Verfassung und zur Einschränkung des Amtsgeheimnisses sowie eine Punktation von der SPÖ an die ÖVP übergeben wurde, möchte Ostermayer bis Ende April regierungsintern die Neuerungen klären.

Diskutiert wird nunmehr, wie viel „Nacktheit“ einem Amt und der Verwaltung tatsächlich zuträglich ist. Demnach muss eine Behörde binnen 14 Tagen Auskunft erteilen. Bereits das von der SPÖ der ÖVP übermittelte Papier sieht ausdrücklich sechs Ausnahmen vor: beispielsweise militärische Sicherheit, wichtige außen- und EU-politische Fragen sowie militärische Nachrichten.

Koalitionsintern für Zündstoff sorgt nicht zuletzt die Frage, ob auch Unternehmen, die zu hundert Prozent im öffentlichen Eigentum stehen, unter die gelockerten Bestimmungen und mehr Transparenz bei der Akteneinschau fallen sollen, was vor allem innerhalb der SPÖ auf Widerstand stößt. Als Grund wird genannt, dies würde vor allem auch Unternehmen der Stadt Wien treffen.

Panne soll vermieden werden

Nachdem ausgerechnet beim Transparenzgesetz, das im Vorjahr strengere Auflagen für die Parteien gebracht hat, eine Panne – und damit eine Lücke – entstanden ist, wird koalitionsintern unisono mit Vertretern des öffentlichen Dienstes gewarnt, dass bei der Erstellung des genauen Gesetzestextes für ein Informationsfreiheitsgesetz kein Pfusch passieren dürfe. Dies wird wiederum als Begründung angeführt, die einen Beschluss bis zum heurigen Sommer unrealistisch erscheinen lässt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.03.2013)


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