Mehr Urlaubswochen im Bundesdienst ab 43. Lebensjahr

Mehr Urlaubswochen Bundesdienst Lebensjahr
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Der Vorsitzende der Bundesvertretung der Gesundheits- und Sozialberufe in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Johann Hable, fordert jetzt für alle Gesundheitsbediensteten eine sechste Urlaubswoche.

Wien. Seit Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sich in die Debatte eingemischt hat und vor Ostern für eine Ausweitung des Anspruchs auf eine sechste Urlaubswoche in der Privatwirtschaft eingetreten ist, reißt die Diskussion darüber nicht mehr ab. Beschäftigte sollen nach diesem Plan nicht erst nach 25 Jahren im selben Betrieb darauf Anspruch haben. Diese geltende Urlaubsregelung kommt wegen immer häufigeren Jobwechsels immer seltener zum Tragen.

Im Bundesdienst gibt es allgemein weitaus weniger Fluktuation durch den Wechsel von Bediensteten in private Unternehmen. Im öffentlichen Dienst sieht dennoch die Urlaubsregelung seit 2011 ganz anders aus: Für Bundesbedienstete ist seither das Lebensalter ausschlaggebend für die Dauer des Urlaubs. Im Staatsdienst besteht ab dem 43. Lebensjahr Anspruch auf sechs Wochen Erholungsurlaub.

Für die knapp 133.000 Bundesbediensteten haben sich die zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und die Beamtengewerkschaft vor fast drei Jahren auf eine solche Umstellung von der Dienstdauer auf das Lebensalter geeinigt. Die Festlegung, die sechste Urlaubswoche an den 43. Geburtstag zu koppeln, rührt daher, dass viele mit 18 Jahren in den Bundesdienst eintreten. Mit dem 43. Lebensjahr sind damit zahlreiche Mitarbeiter 25 Jahre beim Bund beschäftigt.

Wer allerdings erst nach dem 18. Lebensjahr in den Bundesdienst eintritt, profitiert ebenfalls von dieser Lebensalter-Regelung. Das wird freilich nicht von allen Bediensteten goutiert. Manche, die tatsächlich schon 25 Jahre beim Bund beschäftigt waren, sehen sich gegenüber jenen, die noch keine so lange Dienstzeit aufweisen, benachteiligt. Gegenüber der früheren Regelung entsteht allerdings auch für diesen Personenkreis kein Nachteil. Denn zuvor waren auch im öffentlichen Dienst 25 Dienstjahre Voraussetzung für den längeren Urlaub. Als ein Hauptgrund für die Änderung wird genannt, dass die Koppelung an das Lebensalter leichter administrierbar sei.

Sonderregelung wurde gestrichen

Ein Vorteil für pragmatisierte Mitarbeiter im Bundesdienst, also Beamte, mit höheren Bezügen im Zusammenhang mit dem Urlaubsanspruch, wurde hingegen im Zuge einer Änderung des Dienstrechtes seit 2010 gestrichen. Beamte mit einem Gehalt von mehr als 4200 Euro brutto im Monat hatten davor unabhängig von ihrem Alter Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage. Die Diskussion über mehr Urlaub in der Privatwirtschaft dürfte trotz des Widerstandes der Wirtschaftsvertreter und Unternehmen andauern. Dafür sorgt allein der Umstand, dass der ÖGB im Juni seinen nächsten Bundeskongress abhält und Präsident Erich Foglar, der sich erstmals der Wiederwahl stellt, die Urlaubsforderung unterstützt.

Nun kommt aus einer Sparte des öffentlichen Dienstes bereits eine neue Forderung zur Verlängerung des Urlaubs. Der Vorsitzende der Bundesvertretung der Gesundheits- und Sozialberufe in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Johann Hable, tritt für „die ehestmögliche Verlängerung des Urlaubs auf mindestens sechs Wochen für alle im Gesundheitsbereich Tätigen“ ein. Das würde beispielsweise das komplette Krankenpersonal in Spitälern umfassen.

Hable begründet sein Anliegen damit, dass für Beschäftigte im Gesundheitswesen die Arbeitsbelastungen „exorbitant hoch“ seien. Die zusätzliche Belastung durch Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste rechtfertige eine sechste Urlaubswoche.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.04.2013)

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