13. Pension wird erstmals in Sparvariante bezahlt

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13. Pension wird erstmals in Sparvariante bezahltSymbolbild (c) Bilderbox
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Wer heuer den Ruhestand angetreten hat, muss mit einer finanziellen Einschränkung leben: Ab Ende April gibt es Sonderzahlungen nur anteilsmäßig.

Manche Pensionisten werden sich möglicherweise wundern, wenn sie Anfang Mai auf ihren Kontoauszug schauen. Mit der Ende April ausbezahlten Pension kommt nämlich eine weitere Umstellung aufgrund des von der Koalition beschlossenen Budgetbegleitgesetzes zum Tragen: Denn Sonderzahlungen, also die 13. und 14. Pension, werden ab dann nur mehr anteilsmäßig ausbezahlt, je nachdem, wann im Laufe des Jahres der Antritt des Ruhestandes (Pensionsstichtag) erfolgt.

Dies bringt für jene Personen Einschränkungen, die erst heuer in Pension gehen. Im gesamten Jahresschnitt sind das immerhin gut 100.000 Menschen im Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung. Knapp 40.000 Pensionisten, die seit 1. Jänner 2011 den Ruhestand angetreten haben, sind bereits in wenigen Tagen von der Sparmaßnahme betroffen. Diese sogenannte Aliquotierung der Sonderzahlungen kommt für ASVG-Versicherte, Bauern und Gewerbetreibende Ende April jetzt erstmals zum Tragen.

Vier Zahltermine für Beamte

Für Beamte im Ruhestand besteht ebenfalls eine Aliquotierung. Allerdings werden für diese Gruppe wie für die Aktiven im öffentlichen Dienst die Sonderzahlungen, also Urlaubs- und Weihnachtsgeld, an vier Terminen und damit aufgeteilt auf vier Beträge im Jahr ausgezahlt. An dieser Praxis wird sich nichts ändern. Bei den Beamten bleibt es bei den bisherigen Auszahlterminen: 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember, wie im Ministerium für den öffentlichen Dienst auf Anfrage der „Presse“ erläutert wird.

Wie wirkt sich die Aliquotierung der Sonderzahlung nun konkret aus? Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die als mit Abstand größte heimische Pensionsanstalt für Arbeiter und Angestellte und damit für mehr als zwei Millionen Pensionszahlungen zuständig ist, verweist auf die Details: Personen mit Pensionsstichtag 1. Jänner 2011 erhalten zusätzlich zur monatlichen Pension Ende April vier Sechstel (für vier Monate) der ihnen im April zustehenden Pension als 13. Bezug. Wer ab 1. Februar 2011 in Pension gegangen ist, bekommt drei Sechstel der Aprilzahlung als 13. Pension, wer seit heurigem März im Ruhestand ist, bei dem sind es zwei Sechstel der Aprilpension. Für im April pensionierte Menschen ist es schließlich ein Sechstel.

Dieses System einer anteilsmäßigen Auszahlung bleibt auch für jene, die heuer erst ab Mai in den Ruhestand gehen, aufrecht: Diese Personen erhalten künftig jeweils im Herbst sechs Sechstel der ihnen zustehenden 14. Pension. Wer beispielsweise am 1. Juni in den Ruhestand geht, bekommt demnach fünf Sechstel der Oktoberpension als Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in Form einer 14. Pension ausbezahlt.

Allerdings kommt im heurigen Herbst noch eine weitere Neuerung auf die Pensionsbezieher zu. Auch das ist eine Auswirkung des Budgetbegleitgesetzes der Koalition.

Im Herbst Geld ein Monat später

Der Auszahlungstermin für die 14. Pension wird nämlich generell von September auf Oktober eines Jahres verschoben. Das bedeutet, die Überweisung des Weihnachtsgeldes bei den Ruhebezügen wird künftig somit für alle Pensionisten um einen Monat später erfolgen. Die Oktoberpension ist damit am 31. Oktober fällig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26. April 2011)

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