Neues Dienstrecht: Abwehrfront gegen Polizei-Einbußen

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Der Vorstand der Beamtengewerkschaft stellt sich in einer Protestresolution gegen die für den Öffentlichen Dienst zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek: "Wir werden da Einschnitte nicht akzeptieren."

Wien. Müssen sich Tausende Polizisten im Außendienst auf finanzielle Verschlechterungen bei einem vorzeitigen Gang in den Ruhestand einstellen? Wenn es nach den Überlegungen geht, die von der für den Öffentlichen Dienst zuständigen Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek der Beamtengewerkschaft für Gespräche über die nächste Novelle des Dienstrechts übermittelt worden sind, lautet die Antwort: ja. Demnach ist neben Verbesserungen, die Heinisch-Hosek plant – dazu gehört vor allem ein generelles Verbot von Gratis-Praktika im Bundesdienst ab 2012 – auch angedacht, eine Spezialbestimmung für Exekutivbeamte im Außendienst zu streichen. Diese würden dann ab 2012 die Jubiläumszuwendung in der Höhe von vier Monatsbezügen nicht mehr bereits nach 35 Dienstjahren, sondern, wie sonst im öffentlichen Dienst üblich, erst nach 40Dienstjahren erhalten.

Im Beamtenressort hieß es, es gehe nicht um Verschlechterungen. Nähere Details wurden vorerst nicht preisgegeben. Klar ist: Eine offizielle Gesetzesvorlage von Ministerin Heinisch-Hosek für die Reform des Dienstrechts gibt es üblicherweise erst nach sozialpartnerschaftlichen Gesprächen mit der Beamtengewerkschaft. So weit ist es allerdings noch nicht: In dieser Woche sollen die Beratungen über die nächste Dienstrechtsnovelle, die schon in der Vorwoche angelaufen sind, fortgesetzt werden.

Protestresolution

In der Beamtengewerkschaft hat sich allerdings schon in der Vorwoche eine Abwehrfront gegen Verschlechterungen für Polizisten im Außendienst formiert. In einer Protestresolution hat sich der Gewerkschaftsvorstand vorsorglich bereits dagegen festgelegt. In dem Schreiben an die Ressortchefin heißt es wörtlich: „Exekutivbeamtinnen und -beamte im Außendienst sind einer enormen Belastung ausgesetzt. Die Streichung von Regelungen, die diese Belastung berücksichtigen, wird von der GÖD (Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Anm.) nicht hingenommen.“

Der Bundesvorsitzende der Christgewerkschafter (FCG) und für das Dienstrecht zuständige Referent in der Beamtengewerkschaft, Norbert Schnedl, versicherte im Gespräch mit der „Presse“: „Wenn da Einschnitte angedacht werden, werden wir das nicht akzeptieren.“ Der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Hermann Greylinger, der aus der SPÖ-Fraktion kommt, hält es nicht für ausgeschlossen, dass Verschlechterungen gar nicht in Angriff genommen werden. „Ich warte ab, was tatsächlich in die Dienstrechtsnovelle kommt“, meinte er auf Anfrage der „Presse“.

Bei Frühpension wegen Krankheit

Die Konsequenzen wären andernfalls weitreichend. Von den immerhin knapp 30.000 Bediensteten bei der Exekutive ist der Großteil im Außendienst tätig, wie von Experten erläutert wird. Für diese ist es derzeit möglich, schon nach 35 Dienstjahren die Jubiläumszuwendung in Form von vier Monatsbezügen zu erhalten, wenn sie krankheitsbedingt früher in Pension gehen müssen. Das ist derzeit bei den meisten Exekutivbeamten, die im Außendienst tätig waren, der Fall. Polizisten, die tatsächlich erst mit 65 Jahren den Ruhestand antreten, seien eine Ausnahme, heißt es.

Eine andere Neuregelung, die Ministerin Heinisch-Hosek ganz offensiv anstrebt, ist, dass die Mindestgröße für den Eintritt in den Polizeidienst fällt. Derzeit müssen Männer dafür mindestens 1,68Meter groß sein, Frauen mindestens 1,63Meter. Für Greylinger wäre dafür gar nicht unbedingt eine Regelung per Gesetz notwendig. Die zuständige Innenministerin Johanna Mikl-Leitner könnte einfach entsprechende interne Erlässe ändern, betont er.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2011)


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