Strafe: Archivsperre gilt nun befristet

Strafe Archivsperre gilt befristet
Strafe Archivsperre gilt befristet(c) APA (ROLAND SCHLAGER)
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Nach der Prüfung durch die Volksanwaltschaft reduziert das Staatsarchiv ein unbegrenztes Nutzungsverbot bis Ende 2011.

Wien/Innsbruck/Ett. Der Fall der Beschädigung einer Parte im Österreichischen Staatsarchiv sorgte für einen monatelangen Briefwechsel. Nach einem Bericht im Rahmen der „Amtshilfe“ der „Presse“ im heurigen Frühjahr und der Einschaltung der Volksanwaltschaft gibt es nun ein einigermaßen versöhnliches Ende der Geschichte. Wie Volksanwalt Peter Kostelka dem betroffenen freien Mitarbeiter der Universität Innsbruck, Helmut M., in einem Schreiben mitteilte, wird die ursprünglich auf unbegrenzte Zeit geltende Sperre des Archivzugangs nunmehr mit Ende dieses Jahres befristet.

Die Vorgeschichte: Nach der Beschädigung einer Parte, die M. vor gut einem Jahr im Österreichischen Staatsarchiv für eine zeitgeschichtliche Arbeit ausgehoben hat, kam es zu einem monatelangen Konflikt um die Verhältnismäßigkeit der Strafe wegen dieses Vorfalls. M. erhielt unter Berufung auf das Bundesarchivgesetz eine Vorschreibung von 50 Euro zur Restaurierung des beschädigten Archivguts und letztlich – außer drei Tagen zur Fertigstellung seiner Arbeit – keinen Zutritt mehr zum Archiv.

Der Betroffene wandte sich schließlich an die Volksanwaltschaft, weil für ihn das Ausmaß der Sanktionen in keinem Verhältnis zu dem Missgeschick stand. Kostelka informierte den freien Uni-Mitarbeiter nun mittels „offizieller schriftlicher Mitteilung“ über das Endergebnis des Prüfverfahrens der Volksanwaltschaft.

„Unverhältnismäßige“ Sanktion

Demnach habe die Volksanwaltschaft ein zeitlich „gänzlich unbefristetes“ Zutrittsverbot zum Staatsarchiv als „unverhältnismäßig“ und damit als rechtswidrig angesehen. Es wurde gegenüber dem Staatsarchiv vor allem darauf verwiesen, dass der mit den Sanktionen bedachte Uni-Mitarbeiter schon mehrfach im Lesesaals des Archivs geforscht habe, ohne dass es je zu einer Beschädigung eines Archivgutes gekommen sei. Daher sei eine solch drastische Maßnahme nicht zu rechtfertigen.

Die Generaldirektion des Staatsarchivs verteidigte in einer Stellungnahme gegenüber der Volksanwaltschaft die schwerwiegende Sanktion mit Hinweis auf den entstandenen Schaden. Schließlich wurde aber auf Vorschlag der Volksanwaltschaft eine Befristung der Sperre des Archivzugangs angeboten. Einer Befristung bis Ende dieses Jahres stimmte dann die Volksanwaltschaft zu, weil ein zeitlich begrenztes Zutrittsverbot nicht mehr als unverhältnismäßig angesehen werden könne.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.10.2011)


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