Staatsdienst: ÖVP fordert neues Dienstrecht

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Die ÖVP und Finanzministerin Maria Fekter drängen auf ein neues Dienstrecht im öffentlichen Dienst. Die bevorstehende Pensionierungswelle soll für die Umstellung auf ein neues Besoldungsschema genützt werden.

Wien. Bei der Abschaffung der Jubiläumszuwendungen für Bundesbedienstete, die in Frühpension gehen, soll es nicht bleiben. Diese Maßnahme wurde im Zuge der Gehaltsverhandlungen zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbart und in die Novelle des Dienstrechts ab 2012 aufgenommen. Durch den Wegfall dieser Auszahlung von vier Monatsgehältern, wenn Bundesbedienstete nach 35 Jahren vorzeitig in den Ruhestand gehen, wird mit Einsparungen von rund 30 Millionen Euro jährlich gerechnet.

Die ÖVP und Finanzministerin Maria Fekter drängen im Zuge der von der Koalition angestrebten Schuldenbremse jetzt auch darauf, dass ein weiterer Anlauf für ein neues Dienstrecht im öffentlichen Dienst unternommen wird. Dieses Vorhaben ist seit Jahren Ziel der Bundesregierung, eine weitreichende Umstellung ist bisher allerdings daran gescheitert, dass die Gewerkschaft ein neues Dienstrecht mit einem neuen Besoldungsmodell – höhere Einstiegsgehälter, danach flacherer Anstieg der Gehälter als bisher – zur Bedingung gemacht hat. Nach den Berechnungen des Beamtenministeriums von Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) hätte dies zu Beginn der Umstellung Mehrkosten von 200 bis 300 Millionen Euro im Jahr zur Folge. Heinisch-Hosek vertröstete die Beamtengewerkschaft deswegen auf einen späteren Zeitpunkt.

Appell an Heinisch-Hosek

Mittlerweile hat aber die ÖVP-Spitze mit Vizekanzler Michael Spindelegger Eingriffe beim Dienstrecht als einen der sechs Punkte ihres Forderungskatalogs, über den sie mit der SPÖ im Zuge eines Sparpakets verhandeln will, wieder aufs Tapet gebracht. Aus der Parteizentrale kommt auf Anfrage der „Presse“ auch der ausdrückliche Appell an Heinisch-Hosek, bezüglich einer Dienstrechtsreform Vorschläge zu machen.

Um die Finanzierung ohne Mehrkosten zu gewährleisten, sollen die höheren Einstiegsgehälter für neu eintretende Mitarbeiter im Bundesdienst durch Einschnitte in anderen Bereichen kompensiert werden. Details dazu will man vorerst weder im Finanzressort noch in der ÖVP preisgeben.

Fekter hat aber schon deutlich gemacht, wie sie sich das in gewissen Bereichen vorstellt. Denn auch bei den Lehrern wird seit Langem über ein neues Dienstrecht verhandelt. Nach der Abmachung von SPÖ und ÖVP bei der Klausur am Semmering Ende Mai müsste das Vorhaben bis Sommer 2012 unter Dach und Fach sein. Fekter hat mit ihrem Plan aufhorchen lassen, dass Junglehrer dann zwar mehr verdienen, aber auch länger in der Schule sein müssten. Fekters Vorgänger Josef Pröll hatte als eine Finanzierungsvariante für höhere Einstiegsgehälter die Streichung bestimmter Zulagen zur Debatte gestellt. Das wurde ebenso wenig weiterverfolgt wie Prölls Vorschlag eines einheitlichen Dienstrechts für Bedienstete bei Bund, Ländern und Gemeinden.

Für die nunmehrigen Vorstöße gibt es zwei Gründe. Erstens: Mit höheren Einstiegsgehältern und Bezügen, die stärker nach Leistung differenzieren, soll der öffentliche Dienst als Arbeitgeber attraktiver werden. Zweitens: Der Bund will nicht nur die bei den Lehrern bevorstehende Pensionierungswelle nützen, damit neue Mitarbeiter bereits im neuen Dienstrecht beginnen.

Gleichzeitig will die Regierung die von Experten geforderte größere Flexibilität im öffentlichen Dienst umsetzen. Nach Ansicht von Verwaltungsexperten sollte für alle neuen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, also für Bundes-, Landes- und Gemeindedienst, überhaupt ein einheitliches Dienstrecht geschaffen werden. Ob es dazu kommt, ist allerdings höchst fraglich, weil in den Ländern zum Teil erst in den vergangenen Jahren neue Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.

Ziel der ÖVP ist weiters, dass es beim Beamtenpensionsrecht zu einer Angleichung an den Bundesdienst kommt. Dort werden die Beamtenpensionen für Neueintretende schrittweise seit 2005 zum Auslaufmodell. Unter Hinweis auf den jüngsten Rechnungshofbericht ist für die ÖVP vor allem Wien säumig (für Beamte gibt es dort Übergangsfristen bis 2042 statt bis 2028 wie im Bund). Wien hat zwar Pläne für ein neues Dienstrecht, nicht aber für die Beamtenpensionen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2011)


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