Wien/Grieskirchen. Der Befund ist knapp und unmissverständlich: „Wir haben zwischen Land und Bezirkshauptmannschaften Doppelgleisigkeiten.“ Der Nachsatz folgt aber sofort: „Die Fusion allein ist nicht das Allheilmittel.“ Die Diagnose stammt von einem, der es wissen muss: Josef Öberseder ist nicht nur stellvertretender Bezirkshauptmann im oberösterreichischen Grieskirchen und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung. Er wurde 2008 von der Wirtschaftskammer gemeinsam mit dem „Wirtschaftsblatt“ als „Amtsmanager des Jahrzehnts“ ausgezeichnet. Schon in den 1990er-Jahren hat Öberseder, der aus der Anlagenabteilung kommt, diverse Vorschläge für eine verbesserte Zusammenarbeit in der Verwaltung – allen voran mit der Verfahrenskonzentration im Anlagenrecht und eigenen Sprechtagen – gemacht, die bundesweit zum Vorbild geworden sind.
Im Gespräch mit der „Presse“ macht er sich für eine sinnvolle „Durchforstung“ der Aufgaben stark. Denn gewisse Überschneidungen bei der Arbeit in den Bezirkshauptmannschaften und in den jeweiligen Landesverwaltungen erachtet der Praktiker und Universitätslektor als Hindernis für die Tätigkeit der BH-Mitarbeiter und zugleich als verwirrend für Betroffene. Eine derartige „Entschlackung“ sowohl in der Organisation als auch durch Korrekturen in der einschlägigen Gesetzgebung seien mittlerweile umso mehr notwendig, als es in Österreich seit dem EU-Beitritt vor schon fast 20 Jahren eine zusätzliche Verwaltungsebene gebe.
Im Kern geht es Öberseder darum, Neuregelungen so vorzunehmen, dass in den Bezirkshauptmannschaften die Nähe zu den Bürgern noch gestärkt wird. Ausgerechnet er als stellvertretender Bezirkshauptmann scheut aber nicht davor zurück zu betonen, dass bestimmte Aufgaben besser überregional vom jeweiligen Bundesland erledigt werden sollten. Dazu gehört die Verlagerung des Personalmanagements hin zum Land, das künftig auch für das Gebäudemanagement der Bezirke zuständig sein soll. Dafür brauche es nicht weiterhin in jeder einzelnen Bezirkshauptmannschaft ebenfalls einen eigenen Apparat an Mitarbeitern.
„Nicht von Braunau nach Linz fahren“
Für den Fachmann ist das Schlagwort von der Bürgernähe, das auch viele Politiker, die von Verwaltungsreform reden, gern im Mund führen, allerdings kein Selbstzweck. „Das Verwaltungsrecht ist das Recht des kleinen Mannes“, formuliert Öberseder. Mit einem Antrag um 13 Euro erhalte ein Bürger in einem Verfahren Rechtsschutz. Er möchte mit Reformen, Vereinfachungen und der Konzentration von Verfahren dazu beitragen, dass Österreichs öffentliche Verwaltung zentrale Anlaufstelle für die Bevölkerung bleibt. „Wenn die Verwaltung ständig im Kreuzfeuer ist, wenn auch die Gesetzgebung korrekturbedürftig ist, habe ich Sorge um unser Rechtsschutzsystem“, warnt der stellvertretende Bezirkshauptmann.
Er habe nämlich die Befürchtung, „dass man bei all den Reformbestrebungen den eigentlichen Zweck in den Hintergrund drängt“. Dies sei die Frage, wofür eine Bezirkshauptmannschaft eigentlich da sei. Für ihn stehe bei der Diskussion und bei möglichen Änderungen jedenfalls „die Optimierung der Organisation“ im Vordergrund. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ), eine Oberösterreicherin, hat die Debatte zuletzt angeheizt. Sie plädierte bei einem Besuch in Vorarlberg für die Abschaffung der Bezirkshauptmannschaften.
Öberseder streicht hervor, dass es bei der Diskussion um die Bezirkshauptmannschaften nicht vorrangig um wohlerworbene Rechte gehen dürfe. Er sei dafür, in den Bezirken – und damit in der Nähe der Bürger – die inhaltliche Abwicklung von Verfahren zu verstärken und praktisch im Gegenzug das Management dem Land zu übertragen. Vor allem in Fragen des Wasserrechts, der Gewerbeordnung und auch der Sozialhilfe sei die rasche Erreichbarkeit für die Bürger von besonderer Bedeutung. Exemplarisch nennt er dabei die Abwicklung im Sozialwesen: „Es hat keinen Sinn, um Sozialhilfe in Linz anzusuchen, wenn ich dafür von Braunau nach Linz fahren muss.“
Umgekehrt wartet der Vizebezirkshauptmann jedoch bei seinen Plänen zur Durchforstung und Neuaufteilung der Kompetenzen, die er aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung für vernünftig hält, auch mit konkreten Vorschlägen zur Verlagerung von Aufgaben von der Bezirkshauptmannschaft hin zur Landesebene auf. Das gilt insbesondere für große Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfungen für sogenannte „Seveso“-Betriebe, also Unternehmen mit einem besonderen Gefährdungspotenzial.
„Universell, aber keine Wunderwuzzi“
Mitarbeiter bei Bezirkshauptmannschaften sollten zwar in technischer wie juristischer Hinsicht immer universeller ausgebildet sein, sie seien aber „keine Wunderwuzzi“. Daher sei es sinnvoller, solche Umweltgroßverfahren ganz beim Land anzusiedeln.
Öbersöber hält darüber hinaus gesetzliche Änderungen für notwendig. Als ein Beispiel führt er an, dass derzeit der Bürgermeister in einem bestimmten Fall zur Gewerbebehörde werde, nämlich dann, wenn von Gastbetrieben „unzumutbare Belastungen“ ausgehen. Klassischer Fall sind Lärmbelästigungen durch Discos oder vor Gaststätten. In diesem Fall sei ein Bürgermeister in der Gemeinde für eine Vorverlegung oder ein Hinausschieben der Sperrstunde zuständig. Seiner Ansicht nach werde den Bürgermeistern damit unnötig eine Bürde auferlegt. Denn: „Das ist rechtlich eine ganz schwierige Sache.“ Dabei gebe es ohnehin eine Gewerbebehörde.
Doppelgleisigkeiten beklagt er zum Beispiel ebenso bei Deponien für Erdaushubarbeiten, weil dafür auch Bewilligungen des Landes notwendig seien. Dabei handle es sich um gar keine besonders schwierigen Verfahren.
Im Hinblick auf Bewilligungen für Windräder und Fotovoltaikanlagen plädiert der Verwaltungsexperte aus Oberösterreich für eine Gesetzesnovelle, um eine „Entscheidungskonzentration“ zu ermöglichen. Im Zuge der energierechtlichen Bewilligung solle das naturschutzrechtliche Verfahren mitabgewickelt werden. Auf Bundesebene sei dies beim Abfallwirtschaftsgesetz eigens mittels Verfassungsgesetz verankert worden.
Josef Öberseder (60) ist stellvertretender Bezirkshauptmann im oberösterreichischen Grieskirchen. Er wurde im Jahr 2008 in einer gemeinsamen Aktion von Wirtschaftskammer und „Wirtschaftsblatt“, bei der die besten Beamten und modernen Dienstleister in der Verwaltung gesucht wurden, als „Amtsmanager des Jahrzehnts“ ausgezeichnet. Er sieht auch vor dem Hintergrund, dass es seit Österreichs EU-Beitritt eine zusätzliche Verwaltungsebene gibt, die Notwendigkeit, Kompetenzen und Aufgaben zwischen Bezirkshauptmannschaft und Bundesland neu zu regeln. [Privat]
("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2012)
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