Nebenbeschäftigungen: Heeresbeamte sind beim Höchstgericht abgeblitzt

(c) Clemens Fabry
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Riegel gegen Korruption in der Verwaltung: Verfassungsgerichtshof rüttelt nicht an Verordnung. Darabos sieht Verschärfung seines Kurs, der auf Einschränkungen bei Nebenjobs von Heeresbediensteten zielt, bestätigt.

Wien. Bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung und Verhinderung von Korruption in der Verwaltung erhalten die Bundesregierung und die für den öffentlichen Dienst zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) Rückendeckung von den Höchstrichtern. Konkret geht es dabei um das Beamtendienstrecht: Dieses sieht mittels Verordnungsermächtigung vor, dass jeder Minister für sein Ressort regeln kann, welche Nebenbeschäftigungen erlaubt sind und von welchen Zusatzjobs Abstand genommen werden muss. Im speziellen Fall geht es um die Nebenbeschäftigungen von zwei Heeresbeamten, die sich mit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof gewandt haben und dabei abgewiesen worden sind. Deshalb sieht sich in dieser Causa Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) mit seinem Kurs, der auf Einschränkungen bei Nebenjobs von Heeresbediensteten zielt, gestärkt.

Worum ging es konkret? Heeresbedienstete hatten in zwei Fällen die Verordnung des Verteidigungsministers zur Eindämmung von Nebenbeschäftigung, um Korruption vorzubeugen, jeweils mit einem sogenannten Individualantrag bis hin zum Verfassungsgerichtshof angefochten. Die Begründung für die Beschwerden beim Höchstgericht fußte darauf, dass sich die Betroffenen in den Grundrechten auf Erwerbsfreiheit, Eigentum und Gleichheit vor dem Gesetz verletzt fühlten. Das Höchstgericht hat jedoch in beiden Fällen die Prüfungsanträge abgeschmettert. Damit wird nicht an den geltenden Verordnungen des Verteidigungsministers zu Nebenbeschäftigungen gerüttelt. Darabos empfindet das als klare Bestätigung seiner strengen Linie.

Vorkehrung für Vergabeverfahren

Der Heeresminister hat bereits im Juni 2010 eine einschlägige Verordnung erlassen. Diese richtete sich zunächst nur an Beamte des Abwehramtes und des Heeresnachrichtenamtes. Im April 2011 gab es eine neue Verordnung, mit der dann auch weitreichende rechtliche Klarstellungen für jene Heeresbeamten festgelegt wurden, die maßgeblichen Einfluss auf die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln und auf Verfahren nach dem Bundesvergabegesetz haben.

Katalog mit „verbotenen“ Nebenjobs

Mit dieser Verordnung hat Darabos auch eine Empfehlung des Rechnungshofes aufgegriffen. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, ist ein Katalog von Tätigkeiten aufgestellt. Daraus ist für Heeresmitarbeiter im Vorhinein klar ersichtlich, welche konkreten nebenberuflichen Tätigkeiten „in einem besonderen Spannungsverhältnis zur objektiven und sachlichen Wahrnehmung der Dienstpflichten der Bediensteten stehen und damit nicht ausgeübt werden dürfen“, wird im Büro des Verteidigungsminister gegenüber der „Presse“ betont. Dabei sei darauf Bedacht genommen worden, dass die Tätigkeit von Heeresbeamten gerade in diesen sensiblen Bereichen „ein besonderes Vertrauen der Öffentlichkeit in die korrekte Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Dienstpflichten verlangt“.

Mit der Anfang Dezember des Vorjahres vom Nationalrat beschlossenen jüngsten Novelle des Dienstrechts geht Beamtenministerin Heinisch-Hosek noch weiter. Zur Stärkung der Position von Mitarbeitern im Kampf gegen Korruption ist darin festgeschrieben, dass Bedienstete des Bundes keine Nachteile – auch nicht finanzieller Natur – erleiden dürfen, wenn sie Verdachtsfälle auf Korruption melden.

Auf einen Blick

Das Beamtendienstrecht sieht vor, dass die einzelnen Minister mittels Verordnung für ihr jeweiliges Ressort Vorschriften über zulässige Nebenbeschäftigungen von Beamten und Vertragsbediensteten erlassen können. Im Verteidigungsministerium hat Ressortchef Norbert Darabos (SPÖ) 2010 eine erste derartige Verordnung für das Abwehramt erlassen. Mit einer neuen Verordnung wurden im April 2011 Bediensteten im Vergabewesen Nebenbeschäftigungen untersagt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2012)


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