Beamtenpensionisten drohen 2013 leer auszugehen

Beamtenpensionisten drohen 2013 leer
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Folgen des Sparpakets: Bei Ruhebezügen kündigt sich nun für Herbst ein beinharter Poker an. Staatsdiener könnten das Nachsehen haben. Offiziell fällt die Entscheidung allerdings erst im heurigen Herbst.

Wien. Bundesbeamte im Ruhestand müssen sich darauf einstellen, dass sie bei der Erhöhung der Pensionen im kommenden Jahr entweder völlig leer ausgehen oder nur eine ganz geringe Anhebung erhalten. Das lässt sich bereits jetzt aus den ausdrücklich im Spar- und Belastungspaket der Bundesregierung fixierten Maßnahmen und vor allem aus den von Spitzenvertretern der Koalition auf SPÖ-Seite zuletzt gemachten Äußerungen zur Pensionserhöhung für 2013 klar herauslesen. Von SPÖ und ÖVP wurde generell paktiert, dass allgemein die Pensionserhöhung im kommenden Jahr um einen Prozentpunkt unter der errechneten Inflationsrate (im Berechnungszeitraum zwischen August 2011 und Juli 2012, Anm.) liegen muss.

Allerdings haben Bundeskanzler Werner Faymann und Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) inzwischen bereits ausdrücklich klargestellt, dass Bezieher niedrigerer Pensionen bis rund 1000 oder 1200Euro brutto im Monat jedenfalls bei der Pensionserhöhung auch 2013 einen Teuerungsausgleich erhalten werden. Das bedeutet umgekehrt, dass Bezieher höherer Pensionen – und damit auch die Beamtenpensionisten – dadurch zum Handkuss kommen werden. Denn bei ihnen wird bei der Erhöhung stärker gespart, um die Zusatzkosten für den Teuerungsausgleich bei niedrigeren Pensionen zu kompensieren.

Offiziell fällt diese Entscheidung allerdings erst im heurigen Herbst. Denn zuerst wird der sogenannte Anpassungsfaktor, der laut Inflationsrate fällig wäre, von der Pensionskommission der Regierung im Frühherbst errechnet, danach müssen SPÖ und ÖVP bis spätestens 30. November das genaue Modell der Erhöhung festlegen. Dabei werden gemäß den Gepflogenheiten die Seniorenvertreter in die Beratungen einbezogen. Für das heurige Jahr gab es für den Großteil der Pensionisten eine Erhöhung um 2,7 Prozent.

Die durchschnittliche ASVG-Pension liegt in Österreich bei rund 1053Euro brutto, die Höchstpension im ASVG bei rund 3000 Euro brutto. Zur Klarstellung: Vertragsbedienstete im Staatsdienst fallen ins ASVG-System. Viele der insgesamt gut 90.000Beamtenpensionen im Bund liegen jedoch teils deutlich über der monatlichen ASVG-Höchstpension.

Pensionssicherungsbeitrag wird abgezogen

Schon jetzt werden Beamtenpensionen automatisch gekürzt: Denn pragmatisierten Bundesbeamten im Ruhestand wird schon derzeit von vornherein ein sogenannter Pensionssicherungsbeitrag von der Pension abgezogen. Dieser Beitrag liegt jetzt bei rund zwei Prozent der Bruttopension. Bis zum Jahr 2020 sinkt dieser spezielle Beitrag schrittweise ab und läuft dann aus.

Vertreter der Beamtengewerkschaft und Beamtenpensionisten fordern bereits seit Längerem, dass der Pensionssicherungsbeitrag zumindest bei niedrigeren Pensionen abgeschafft wird. Dieses Ansinnen müssen sich die Beamtenvertreter angesichts des notwendigen Sparpakets nunmehr abschminken. Beamtete Eisenbahner im Ruhestand zahlen sogar einen noch höheren Pensionssicherungsbeitrag als Bundesbeamte.

Nur Teilumstellung ab 2014

Eine andere, viel nachhaltigere Verschlechterung bleibt Beamtenpensionisten hingegen zumindest teilweise erspart. Im Gegensatz zu ASVG-Versicherten, Bauern und Gewerbetreibenden wird es für Beamtenpensionen die ab 2014 fix vorgesehene schlagartige Umrechnung auf das sogenannte Pensionskonto für Beamte mit Geburtsjahrgängen zwischen 1955 und 1975 nicht geben, sondern erst ab dem Geburtsjahrgang 1976. Der Grund dafür ist, dass diese Umstellung für Beamte wesentlich höhere Pensionsverluste im Vergleich zur Berechnung nach dem bisherigen Pensionssystem gebracht hätte. Deswegen wurde davon für Beamte mit Geburtsjahrgängen vor 1976 Abstand genommen. Dennoch sind auch die Beamtenpensionen bereits ein Auslaufmodell. Denn für neu eintretende Mitarbeiter gilt bereits seit 2005 das mit dem ASVG vereinheitlichte System mit einem Pensionskonto. Für jene, die schon vor 2005 als Beamte im Bundesdienst aktiv waren, gilt weiterhin eine Übergangsregelung. Der Unterschied: Bis 2003 wurde das Letztgehalt als Aktiver für die Pensionsberechnung herangezogen, seither werden schrittweise bis zum Jahr 2028 immer mehr Jahre ähnlich wie im ASVG zur Berechnung der individuellen Pension herangezogen.

Für Landesbeamte gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen, ein Teil der Bundesländer hat de facto die Bundeslösung übernommen. Vor allem Wien schert bei den Gemeindebeamten noch aus: Dort gilt etwa bei der Berechnung ein Übergangszeitraum bis 2042.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2012)


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